Erstgespräch vorbereiten
Ein gutes Erstgespräch spart später Zeit und Geld. Diese Checkliste hilft Käufer und Verkäufer, vor dem ersten Termin die wichtigsten Eckdaten zum geplanten Unternehmenskauf zusammenzutragen.
Je klarer das Ziel der Transaktion und je vollständiger die Eckdaten zum Zielunternehmen sind, desto fundierter kann die erste rechtliche Einschätzung ausfallen. Dazu gehören die grundlegende Struktur (Share Deal oder Asset Deal), die Zahlen der letzten Jahre, Überlegungen zur Finanzierung sowie ein realistischer Zeitplan.
Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Sie hilft Ihnen, strukturiert vorzugehen und die Angaben bereitzuhalten, die im Erstgespräch erfahrungsgemäß am häufigsten fehlen.
Arbeiten Sie die Punkte vor dem Termin ab. Sie können jeden Punkt abhaken; der Stand bleibt auf Ihrem Gerät gespeichert. Über die Schaltflächen lässt sich die Liste ausdrucken oder zurücksetzen.
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01 Transaktionsziel und Rolle
Klären Sie zuerst, was Sie erreichen wollen und in welcher Rolle Sie auftreten.
02 Eckdaten zum Zielunternehmen
Diese Angaben beschreiben, was gekauft oder verkauft werden soll.
03 Struktur, Finanzierung und Zeitplan
Hier zeigt sich, ob die Transaktion realistisch und finanzierbar ist.
Worauf es rechtlich ankommt
Beim Share Deal werden Gesellschaftsanteile übertragen, beim Asset Deal einzelne Vermögensgegenstände und Verträge. Die Übertragung von GmbH-Anteilen bedarf eines Notariatsakts (§ 76 GmbHG). Schon die Wahl der Struktur entscheidet daher über Form, Steuern und Haftung.
Beim Asset Deal kann eine Haftung für unternehmensbezogene Verbindlichkeiten greifen (§ 38 UGB). Ein Betriebsübergang löst zudem Schutzwirkungen für Arbeitsverhältnisse aus (AVRAG). Welche Struktur und welche Unterlagen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt von Zielunternehmen, Steuerlage und Finanzierung ab.
Diese Checkliste ist eine allgemeine Orientierungshilfe zur österreichischen Rechtslage (Stand Juni 2026) und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und ist kein fertiges Rechtsschreiben.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Unternehmens-, Gesellschafts- und Transaktionsrecht
Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.
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