Als Minderheitsgesellschafter stehen Ihnen Minderheitenrechte, die Anfechtung von Beschlüssen sowie Auskunfts- und Kontrollrechte zu.
Auch ohne Mehrheit sind Sie nicht ohne Hebel: Das Gesellschaftsrecht kennt Minderheitenrechte, die Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse und Auskunfts- sowie Kontrollrechte. So lässt sich verhindern, dass die Mehrheit über Ihren Kopf entscheidet.
Ein zentrales Thema ist der Schutz vor Verwässerung Ihrer Beteiligung, etwa bei Kapitalmaßnahmen ohne sachlichen Grund. Wir prüfen Ihre Rechtsstellung, sichern Ihre Informationsrechte und wehren Beschlüsse ab, die Ihre Position unzulässig schwächen.