Kauf
von Brandauer RA
Schwerpunkt · Unternehmenskauf

Share Deal oder Asset Deal.

Die Grundsatzentscheidung jeder Transaktion und ihre Folgen für Haftung, Steuern und Vollzug.

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Salzburger Kanzlei für Unternehmens-, Gesellschafts- und Transaktionsrecht

Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.

Am Anfang jeder Unternehmenstransaktion steht die Frage nach der Struktur. Wird das Unternehmen als Ganzes über den Kauf der Gesellschaftsanteile erworben (Share Deal) oder kaufen Sie einzelne Wirtschaftsgüter und Vertragsverhältnisse (Asset Deal)? Die Antwort prägt Haftung, Steuerlast und den gesamten Vertragsaufbau.

Beide Wege führen zum Eigentum am Geschäftsbetrieb, doch die rechtlichen und steuerlichen Folgen unterscheiden sich grundlegend. Wir klären die Struktur, bevor Sie ein Term Sheet oder eine Absichtserklärung unterschreiben, denn spätere Korrekturen sind teuer und selten vollständig.

Die folgende Orientierung hilft Ihnen, Ihre Ausgangslage einzuordnen. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls, schärft aber den Blick für die Weichen, die früh gestellt werden.

Ihre Lage einordnen

Share Deal oder Asset Deal, was passt zu Ihrer Transaktion?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zu Rolle und Priorität. Sie erhalten eine erste, unverbindliche Einordnung Ihrer Situation.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Stehen Sie auf der Käufer- oder der Verkäuferseite?

Die Strukturwahl betrifft beide Seiten, doch Käufer und Verkäufer verfolgen oft gegenläufige Interessen bei Haftung und Steuern.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Der Asset Deal erlaubt die gezielte Auswahl der Wirtschaftsgüter, verlangt aber Sorgfalt bei der Übertragung.

Wenn Sie Altlasten zurücklassen wollen, ist der Asset Deal oft der passende Weg: Sie kaufen einzelne Wirtschaftsgüter und Verträge, die im Vertrag genau bezeichnet werden. So bleiben unerwünschte Risiken grundsätzlich beim Verkäufer.

Beachten Sie die Kehrseite: Jeder zu übernehmende Vertrag braucht in der Regel die Zustimmung des Vertragspartners, Arbeitsverhältnisse gehen nach den Regeln des Betriebsübergangs (AVRAG) über und für Unternehmensschulden kann die Erwerberhaftung nach den §§ 38 ff UGB sowie § 14 BAO greifen. Wir bezeichnen die Aktiva präzise und sichern die Übergänge ab.

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02

Der Share Deal sichert Kontinuität, verlagert aber das Gewicht auf Due Diligence und Garantiekatalog.

Wenn der Betrieb ohne Zustimmungen Dritter weiterlaufen soll, spricht das für den Share Deal: Sie kaufen die Anteile, die Gesellschaft bleibt als Rechtsträger bestehen, Verträge und Genehmigungen laufen unverändert weiter.

Weil die Haftung der Gesellschaft mitübergeht, stehen Due Diligence, Garantiekatalog, Freistellungen und Kaufpreisanpassungen im Mittelpunkt. Die Abtretung von GmbH-Anteilen bedarf in Österreich der Notariatsaktform. Wir prüfen das Zielunternehmen und sichern die erkannten Risiken im Vertrag ab.

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03

Verkäufer bevorzugen oft den Share Deal als sauberen Schnitt, müssen die Struktur aber mit dem Käufer und der Steuer abstimmen.

Als Verkäufer empfinden viele den Share Deal als günstiger, weil er einen klaren Schnitt erlaubt und die Gesellschaft samt Verbindlichkeiten abgibt. Der Käufer wird im Gegenzug auf einen belastbaren Garantiekatalog drängen.

Die Struktur entscheidet auch über Ihre Steuerlast. Stimmen Sie Share Deal und Asset Deal mit Ihrer Steuerberatung ab, bevor Sie ein Term Sheet unterschreiben. Wir gestalten die Transaktion so, dass Haftung und Steuerfolgen für Sie kalkulierbar bleiben.

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Die Strukturen im Vergleich

Share Deal und Asset Deal Seite an Seite

Beide Wege führen zum Geschäftsbetrieb, verteilen Haftung, Aufwand und Steuerfolgen aber unterschiedlich. Die Matrix ordnet die wesentlichen Unterschiede.

Share Deal und Asset Deal im Vergleich der zentralen Kriterien
Kriterium Share Deal Asset Deal
Gegenstand Kaufgegenstand Die Anteile an der Gesellschaft, das Unternehmen geht als Ganzes über Einzeln bezeichnete Wirtschaftsgüter und Verträge
Haftung Altlasten Gehen mit der Gesellschaft über, Absicherung über Garantien Bleiben grundsätzlich beim Verkäufer, Ausnahmen nach UGB und BAO
Übertragung Vollzug und Form Anteilsabtretung, bei der GmbH in Notariatsaktform Einzelübertragung, Verträge brauchen Zustimmung der Partner
Personal Mitarbeiter Bleiben unverändert, Arbeitgeber ist dieselbe Gesellschaft Übergang nach den Regeln des Betriebsübergangs (AVRAG)
Steuer Steuerliche Wirkung Vom Verkäufer oft bevorzugt, kein neues Abschreibungspotenzial Kann dem Käufer Abschreibungspotenzial eröffnen

Die Tabelle bietet einen Überblick und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Welche Struktur passt, hängt von Branche, Risikolage und Steuerposition der Beteiligten ab.

Der Share Deal: Kauf der Anteile

Beim Share Deal erwerben Sie die Anteile an der Gesellschaft, etwa die Geschäftsanteile einer GmbH oder die Aktien einer AG. Das Unternehmen bleibt als Rechtsträger bestehen, Verträge, Genehmigungen und Arbeitsverhältnisse laufen unverändert weiter. Für den Käufer bedeutet das Kontinuität, zugleich übernimmt er aber auch die Altlasten der Gesellschaft.

Weil die Haftung der Gesellschaft mitübergeht, steht beim Share Deal die Due Diligence im Vordergrund. Bekannte und verdeckte Risiken werden über einen Garantiekatalog, Freistellungen und Kaufpreisanpassungen im Vertrag abgesichert. Die Übertragung von GmbH-Anteilen bedarf in Österreich der Notariatsaktform.

Der Asset Deal: Kauf einzelner Wirtschaftsgüter

Beim Asset Deal kaufen Sie nicht die Gesellschaft, sondern einzelne Vermögensgegenstände wie Anlagen, Warenlager, Markenrechte oder Kundenverträge. Was übergeht, wird im Vertrag genau bezeichnet. Das erlaubt es, gezielt nur die werthaltigen Teile zu übernehmen und unerwünschte Risiken zurückzulassen.

Der Asset Deal verlangt jedoch mehr Aufwand bei der Übertragung: Jeder Vertrag, der übernommen werden soll, braucht grundsätzlich die Zustimmung des Vertragspartners. Arbeitsverhältnisse gehen nach den Regeln des Betriebsübergangs (AVRAG) über. Auch die genaue Bezeichnung der Wirtschaftsgüter ist entscheidend, damit nichts ungewollt zurückbleibt.

Haftung, Steuern und Mitarbeiter

Die Wahl der Struktur entscheidet über die Haftung für Altverbindlichkeiten, über die steuerliche Behandlung von Kaufpreis und Abschreibung sowie über den Übergang von Mitarbeitern. Beim Asset Deal greift unter Umständen die Haftung des Erwerbers für Unternehmensschulden nach den §§ 38 ff UGB und § 14 BAO.

Steuerlich kann der Asset Deal dem Käufer Abschreibungspotenzial eröffnen, während der Verkäufer den Share Deal oft als günstiger empfindet. Diese Interessen stehen sich häufig gegenüber. Wir stimmen die Struktur mit Ihrer Steuerberatung ab und halten das Ergebnis im Vertrag sauber fest.

Ablauf und nötige Dokumente

Eine Transaktion beginnt meist mit einer Absichtserklärung oder einem Term Sheet, gefolgt von der Due Diligence, der Vertragsverhandlung und dem Closing. Schon das Term Sheet legt Eckpunkte fest, an denen später schwer zu rütteln ist. Deshalb gehört die Strukturfrage geklärt, bevor erste Papiere unterschrieben werden.

Auf der Dokumentenseite brauchen Sie Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Jahresabschlüsse, wesentliche Verträge und beim Asset Deal eine vollständige Liste der zu übernehmenden Wirtschaftsgüter. Für die GmbH-Anteilsabtretung ist ein Notariatsakt vorzubereiten, beim Asset Deal sind die Zustimmungen der Vertragspartner einzuholen.

Warnsignale und nächste Schritte

Vorsicht ist geboten, wenn die Struktur ohne steuerliche Abstimmung festgelegt wird, wenn der Kaufgegenstand beim Asset Deal unscharf bleibt oder wenn beim Share Deal auf einen belastbaren Garantiekatalog verzichtet wird. Auch Zustimmungsvorbehalte in wichtigen Verträgen, sogenannte Change-of-Control-Klauseln, werden oft übersehen.

Der nächste sinnvolle Schritt ist eine kurze Einordnung Ihrer Ausgangslage und der Abgleich mit Ihrer Steuerberatung. Wir besprechen die Struktur noch vor Ihrer Bindung und begleiten die Transaktion von der Absichtserklärung bis zum Closing.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage (Rechtsstand Juni 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.

FAQ

Häufige Fragen.

Was ist der wichtigste Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal? +

Beim Share Deal kaufen Sie die Gesellschaft mit allem, was zu ihr gehört, beim Asset Deal nur die ausdrücklich bezeichneten Wirtschaftsgüter. Daraus folgen unterschiedliche Haftungs- und Steuerfolgen.

Welche Form braucht die Übertragung von GmbH-Anteilen? +

Die Abtretung von Geschäftsanteilen an einer österreichischen GmbH bedarf eines Notariatsakts. Wir bereiten den Vertrag vor und koordinieren den Termin mit dem Notar.

Gehen beim Unternehmenskauf die Mitarbeiter automatisch mit über? +

Beim Share Deal bleiben die Arbeitsverhältnisse unverändert, weil der Arbeitgeber dieselbe Gesellschaft bleibt. Beim Asset Deal gehen sie nach den Regeln des Betriebsübergangs über, sofern der Betrieb als solcher fortgeführt wird.

Hafte ich beim Asset Deal wirklich nicht für Altschulden? +

Grundsätzlich bleiben die Verbindlichkeiten beim Verkäufer. Es gibt aber Ausnahmen: Die Erwerberhaftung nach den §§ 38 ff UGB bei Unternehmensfortführung und die Haftung für Abgaben nach § 14 BAO können greifen. Wir prüfen das im Einzelfall und federn es vertraglich ab.

Struktur Ihrer Transaktion klären?

Wir besprechen Share Deal und Asset Deal mit Blick auf Haftung, Steuern und Vollzug. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

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