Der Asset Deal erlaubt die gezielte Auswahl der Wirtschaftsgüter, verlangt aber Sorgfalt bei der Übertragung.
Wenn Sie Altlasten zurücklassen wollen, ist der Asset Deal oft der passende Weg: Sie kaufen einzelne Wirtschaftsgüter und Verträge, die im Vertrag genau bezeichnet werden. So bleiben unerwünschte Risiken grundsätzlich beim Verkäufer.
Beachten Sie die Kehrseite: Jeder zu übernehmende Vertrag braucht in der Regel die Zustimmung des Vertragspartners, Arbeitsverhältnisse gehen nach den Regeln des Betriebsübergangs (AVRAG) über und für Unternehmensschulden kann die Erwerberhaftung nach den §§ 38 ff UGB sowie § 14 BAO greifen. Wir bezeichnen die Aktiva präzise und sichern die Übergänge ab.