Kauf
von Brandauer RA
Schwerpunkt

Unternehmensnachfolge und Übergang.

Wer übernimmt und wie übergeben wird: Nachfolgeplanung, Übergabevertrag und Betriebsübergang im Zusammenspiel.

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Salzburger Kanzlei für Unternehmens-, Gesellschafts- und Transaktionsrecht

Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.

Die Übergabe eines Unternehmens entscheidet über das Lebenswerk und über die Zukunft der Beschäftigten. Ob die Nachfolge in der Familie bleibt, an Dritte verkauft oder vom Management übernommen wird: Jeder Weg verlangt eine eigene rechtliche und steuerliche Gestaltung. Wir ordnen die Möglichkeiten und führen Sie durch den Übergang.

Nachfolge ist kein einzelner Vertragsschluss, sondern ein Prozess über mehrere Jahre. Frühzeitige Planung schafft Spielraum bei Steuern, Haftung und der Auswahl des Nachfolgers. Wir verbinden Übergabevertrag, Betriebsübergang und steuerliche Begünstigungen zu einer stimmigen Lösung.

Ihren Weg einordnen

Welcher Nachfolgeweg passt zu Ihrer Übergabe?

Beantworten Sie eine Frage zum geplanten Weg. Sie erhalten eine erste, unverbindliche Einordnung Ihrer Situation.

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01 Frage 1

Auf welchem Weg soll die Nachfolge erfolgen?

Familienübergabe, Verkauf an Dritte und Management-Buy-out folgen jeweils eigenen rechtlichen und steuerlichen Regeln. Die Wahl des Weges prägt den gesamten Übergang.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Die familieninterne Übergabe bewahrt Kontinuität, verlangt aber klare Regeln zu Pflichtteil, Ausgleich und Versorgung des Übergebers.

Die Übergabe innerhalb der Familie erfolgt häufig unentgeltlich oder gegen Versorgungsleistungen wie eine Rente oder ein Wohnrecht. Diese Gegenleistungen gehören genau festgehalten, damit der Übergeber abgesichert ist und der Nachfolger Planungssicherheit hat.

Zentral sind die pflichtteilsrechtlichen Folgen für weitere Erben und mögliche Anrechnungen einer Schenkung. Eine frühzeitige Planung schafft Spielraum bei Steuern und Familienfrieden. Wir gestalten den Übergabevertrag und stimmen ihn mit der erbrechtlichen Lage ab.

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02

Der Verkauf an einen Dritten bringt einen Kaufpreis, verlagert das Gewicht aber auf Due Diligence, Kaufvertrag und Betriebsübergang.

Beim Verkauf an einen externen Erwerber steht die Due Diligence im Vordergrund: Der Käufer prüft das Unternehmen, bekannte und verdeckte Risiken werden über einen Garantiekatalog und Freistellungen im Kaufvertrag abgesichert. Die Struktur als Share Deal oder Asset Deal wird früh festgelegt.

Wird der Betrieb fortgeführt, gehen die Arbeitsverhältnisse nach den Regeln des Betriebsübergangs (AVRAG) auf den Erwerber über. Die Beschäftigten sind zu informieren. Wir bereiten den Verkauf vor und führen Sie von der Absichtserklärung bis zum Closing.

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03

Die Übernahme durch das Management sichert Wissen und Kundenbeziehungen, wirft aber Fragen der Finanzierung und des Interessenausgleichs auf.

Beim Management-Buy-out übernehmen leitende Mitarbeiter das Unternehmen, beim Management-Buy-in steigt externes Management ein. Dieser Weg sichert Kontinuität bei Wissen und Kundenbeziehungen, verlangt aber eine tragfähige Finanzierung und oft eine schrittweise Übertragung der Anteile.

Weil Übergeber und Übernehmer hier gegenläufige Interessen haben, gehört der Interessenausgleich sauber geregelt: Kaufpreis, Übergangsphase, Mitwirkung des Übergebers und Sicherheiten der Finanzierung. Wir strukturieren den Übergang so, dass er für beide Seiten kalkulierbar bleibt.

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Die Wege im Vergleich

Familienübergabe, Verkauf und MBO Seite an Seite

Jeder Nachfolgeweg verteilt Kaufpreis, Haftung und Gestaltungsaufwand anders. Die Tabelle ordnet die wesentlichen Merkmale und worauf jeweils zu achten ist.

Die drei Nachfolgewege im Vergleich der zentralen Merkmale
Weg Merkmal Worauf achten
Familienübergabe Familienübergabe Übergabe an Kinder oder nahe Angehörige, oft unentgeltlich oder gegen Versorgung Pflichtteil weiterer Erben, Versorgung des Übergebers und steuerliche Begünstigungen
Verkauf an Dritte Verkauf an Dritte Verkauf an einen externen Erwerber gegen Kaufpreis, als Share Deal oder Asset Deal Due Diligence, Garantiekatalog und Betriebsübergang der Mitarbeiter nach AVRAG
MBO/MBI MBO/MBI Übernahme durch eigenes oder externes Management, häufig schrittweise Finanzierung, Interessenausgleich und klare Regelung der Übergangsphase

Die Tabelle bietet einen Überblick und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Welcher Weg passt, hängt von Familie, Betrieb, Steuerposition und Zeithorizont ab.

Nachfolge planen: Familie, Verkauf oder Management

Am Anfang steht die Frage, in welche Hände das Unternehmen übergehen soll. Die familieninterne Nachfolge bewahrt Kontinuität, verlangt aber klare Regeln zu Pflichtteil, Ausgleich unter Geschwistern und Versorgung des Übergebers. Der Verkauf an Dritte bringt einen Kaufpreis, löst die Bindung an die Familie jedoch vollständig.

Eine dritte Variante ist der Management-Buy-out, bei dem leitende Mitarbeiter das Unternehmen übernehmen. Dieser Weg sichert Wissen und Kundenbeziehungen, wirft aber Fragen der Finanzierung und der Übergangsphase auf. Wir prüfen mit Ihnen, welche Option zu Familie, Betrieb und Zeithorizont passt.

Übergabevertrag, Schenkung und Betriebsübergang

Die Übergabe wird je nach Weg über einen Kaufvertrag, einen Übergabevertrag oder eine Schenkung umgesetzt. Bei der Übergabe gegen Versorgungsleistungen oder gegen Einräumung eines Wohnrechts sind die wechselseitigen Pflichten genau festzuhalten. Bei der Schenkung sind pflichtteilsrechtliche Folgen und mögliche Anrechnungen zu bedenken.

Wird der Betrieb fortgeführt, greift der Betriebsübergang nach dem AVRAG: Die Arbeitsverhältnisse gehen mit allen Rechten und Pflichten auf den Übernehmer über. Die Beschäftigten sind zu informieren, ein Widerspruchsrecht ist zu beachten. Wir gestalten die Verträge so, dass Übergabe und Übergang der Arbeitsverhältnisse zusammenpassen.

Steuern und Zeithorizont

Die steuerliche Gestaltung entscheidet wesentlich über den Erfolg der Übergabe. Für die unentgeltliche Betriebsübergabe sieht das Einkommensteuerrecht Begünstigungen vor, etwa die Buchwertfortführung. Bei entgeltlicher Übergabe können Freibeträge und besondere Tarifregelungen greifen. Diese Fragen klären wir gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.

Entscheidend ist der Zeithorizont: Wer die Nachfolge Jahre im Voraus plant, kann Fristen für steuerliche Begünstigungen nutzen, den Nachfolger einarbeiten und die Übergabe schrittweise vollziehen. Wir empfehlen, das Thema früh anzugehen, denn eine durchdachte Übergabe braucht Zeit und lässt sich nicht erzwingen.

Ablauf der Übergabe und nötige Dokumente

Eine Übergabe verläuft in Stufen: Zuerst werden Ziel und Weg geklärt, dann das Unternehmen bewertet, anschließend Vertrag und Finanzierung verhandelt, zuletzt wird die Übergabe vollzogen. Schon die frühen Schritte legen Eckpunkte fest, an denen später schwer zu rütteln ist. Deshalb gehört die Planung früh begonnen.

Auf der Dokumentenseite brauchen Sie je nach Weg einen Übergabevertrag oder Kaufvertrag, den Gesellschaftsvertrag, eine Unternehmensbewertung und beim Buy-out die Finanzierungszusagen. Wird der Betrieb fortgeführt, ist die Mitarbeiterinformation nach AVRAG vorzubereiten. Wir stellen die Unterlagen zusammen und führen die Übergabe geordnet durch.

Warnsignale und nächste Schritte

Vorsicht ist geboten, wenn die Nachfolge zu spät begonnen wird, wenn Pflichtteilsansprüche weiterer Erben ungeklärt bleiben, wenn beim Management-Buy-out die Finanzierung nicht steht oder wenn die Information der Mitarbeiter nach AVRAG vergessen wird. Solche Lücken führen zu Streit, Verzögerung und vermeidbaren Steuerfolgen.

Der nächste sinnvolle Schritt ist eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Abstimmung Ihrer Ausgangslage. Wir ordnen den passenden Weg, stimmen ihn mit Ihrer Steuerberatung ab und begleiten die Übergabe von der Planung bis zum Vollzug.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Übergabe.

FAQ

Häufige Fragen.

Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen? +
So früh wie möglich, idealerweise mehrere Jahre vor der geplanten Übergabe. Frühzeitige Planung eröffnet steuerliche Gestaltungsspielräume und gibt Zeit, den Nachfolger einzuarbeiten und die Übergabe schrittweise zu vollziehen.
Gehen bei der Betriebsübergabe die Mitarbeiter automatisch mit über? +
Wird der Betrieb fortgeführt, gehen die Arbeitsverhältnisse nach dem AVRAG mit allen Rechten und Pflichten auf den Übernehmer über. Die Beschäftigten sind zu informieren, ihnen steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerspruchsrecht zu.
Ist die Übergabe an die eigenen Kinder als Schenkung möglich? +
Ja, die familieninterne Übergabe erfolgt häufig unentgeltlich oder gegen Versorgungsleistungen. Dabei sind pflichtteilsrechtliche Folgen für weitere Erben und mögliche Anrechnungen zu bedenken, die wir vorab mit Ihnen klären.

Nachfolge rechtzeitig planen?

Wir begleiten Übergabe, Betriebsübergang und steuerliche Gestaltung aus einer Hand. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

Kontakt

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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg