Die familieninterne Übergabe bewahrt Kontinuität, verlangt aber klare Regeln zu Pflichtteil, Ausgleich und Versorgung des Übergebers.
Die Übergabe innerhalb der Familie erfolgt häufig unentgeltlich oder gegen Versorgungsleistungen wie eine Rente oder ein Wohnrecht. Diese Gegenleistungen gehören genau festgehalten, damit der Übergeber abgesichert ist und der Nachfolger Planungssicherheit hat.
Zentral sind die pflichtteilsrechtlichen Folgen für weitere Erben und mögliche Anrechnungen einer Schenkung. Eine frühzeitige Planung schafft Spielraum bei Steuern und Familienfrieden. Wir gestalten den Übergabevertrag und stimmen ihn mit der erbrechtlichen Lage ab.