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von Brandauer RA
Lexikon

Betriebsübergang

Der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen neuen Inhaber, der insbesondere arbeitsrechtliche Schutzfolgen auslöst.

Kurz erklärt

Der Betriebsübergang ist vor allem beim Asset Deal relevant. Geht ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Inhaber über, treten nach § 3 AVRAG die Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Die Arbeitnehmer können dem Übergang unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen.

Daneben können vertragsrechtliche Folgen eintreten: Bei Firmenfortführung haftet der Erwerber nach § 38 UGB für übernommene unternehmensbezogene Verbindlichkeiten und übernimmt grundsätzlich die nicht ausgeschlossenen Vertragsverhältnisse. Zusätzlich besteht die Haftung für Betriebsschulden nach § 1409 ABGB. Diese Haftungsfragen sind im Unternehmenskaufvertrag abzubilden.

Mehr dazu auf unternehmenskauf-anwalt.at

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.

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