Asset Deal
Erwerb eines Unternehmens durch Kauf der einzelnen Wirtschaftsgüter (Anlagen, Vorräte, Verträge, Forderungen) statt der Geschäftsanteile.
Beim Asset Deal kauft der Erwerber die Aktiva und meist auch ausgewählte Passiva eines Unternehmens, nicht jedoch den Rechtsträger selbst. Jeder Vermögensgegenstand muss einzeln übertragen werden (Singularsukzession). Verträge mit Dritten gehen nur mit deren Zustimmung über. Der Käufer kann gezielt auswählen, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten er übernimmt, was eine bewusste Risikosteuerung ermöglicht. Demgegenüber steht der Share Deal.
Steuerlich erlaubt der Asset Deal eine Aufstockung der Buchwerte (Step-up) und damit künftiges Abschreibungspotenzial. Zu beachten sind die Haftung für übernommene Betriebsverbindlichkeiten nach § 1409 ABGB, die Firmenfortführung nach § 38 UGB und der arbeitsrechtliche Betriebsübergang nach AVRAG.
Mehr dazu auf unternehmenskauf-anwalt.at
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.
-
Share Deal
Erwerb eines Unternehmens durch Kauf der Geschäftsanteile (etwa GmbH-Anteile) am Rechtsträger, der mit allen Aktiva und Passiva fortbesteht.
-
Betriebsübergang
Der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen neuen Inhaber, der insbesondere arbeitsrechtliche Schutzfolgen auslöst.
-
Due Diligence
Die sorgfältige Prüfung des Zielunternehmens vor dem Kauf in rechtlicher, steuerlicher, finanzieller und betrieblicher Hinsicht.
-
Unternehmenskaufvertrag (SPA)
Der zentrale Vertrag über den Erwerb eines Unternehmens (Share oder Asset Deal), der Kaufgegenstand, Kaufpreis, Garantien und Vollzug regelt.
Transaktion strukturieren, Vertrag prüfen, Risiken absichern?
Beim Unternehmenskauf entscheiden Struktur, Prüfung und Vertrag. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000