Kauf
von Brandauer RA
Lexikon

Share Deal

Erwerb eines Unternehmens durch Kauf der Geschäftsanteile (etwa GmbH-Anteile) am Rechtsträger, der mit allen Aktiva und Passiva fortbesteht.

Kurz erklärt

Beim Share Deal erwirbt der Käufer die Anteile an der Gesellschaft (Universalsukzession auf Ebene der Beteiligung). Der Rechtsträger bleibt identisch, sämtliche Verträge, Genehmigungen und Verbindlichkeiten laufen unverändert weiter. Das vereinfacht die Übertragung gegenüber dem Asset Deal, verlagert aber das Risiko verborgener Altlasten auf den Käufer. Eine gründliche Due Diligence ist daher zentral.

Bei der GmbH bedarf die Abtretung von Geschäftsanteilen nach § 76 GmbHG eines Notariatsakts. Der Käufer schützt sich über Garantien und Freistellungen im Unternehmenskaufvertrag. Zu prüfen sind ferner Change-of-Control-Klauseln in bestehenden Verträgen.

Mehr dazu auf unternehmenskauf-anwalt.at

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.

Transaktion strukturieren, Vertrag prüfen, Risiken absichern?

Beim Unternehmenskauf entscheiden Struktur, Prüfung und Vertrag. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg