Change of Control
Vertragsklausel, die einem Vertragspartner bei einem Kontrollwechsel im anderen Unternehmen besondere Rechte (etwa Kündigung oder Zustimmung) einräumt.
Change-of-Control-Klauseln finden sich in Verträgen des Zielunternehmens, etwa in Kredit-, Liefer-, Lizenz- oder Mietverträgen. Wechselt die Kontrolle, beispielsweise durch einen Share Deal, kann der Vertragspartner ein Kündigungs- oder Zustimmungsrecht haben. Solche Klauseln sind in der Due Diligence systematisch zu identifizieren.
Erforderliche Zustimmungen werden regelmäßig als Vollzugsbedingung im Unternehmenskaufvertrag aufgenommen, damit das Closing nicht den Wegfall wesentlicher Verträge auslöst. Beim Asset Deal stellt sich das Problem als Frage der Vertragsübernahme mit Zustimmung des Vertragspartners.
Mehr dazu auf unternehmenskauf-anwalt.at
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.
-
Share Deal
Erwerb eines Unternehmens durch Kauf der Geschäftsanteile (etwa GmbH-Anteile) am Rechtsträger, der mit allen Aktiva und Passiva fortbesteht.
-
Vollzugsbedingungen (Conditions Precedent)
Aufschiebende Bedingungen, die zwischen Signing und Closing erfüllt sein müssen, bevor die Transaktion vollzogen wird.
-
Due Diligence
Die sorgfältige Prüfung des Zielunternehmens vor dem Kauf in rechtlicher, steuerlicher, finanzieller und betrieblicher Hinsicht.
-
Closing
Der dingliche Vollzug der Transaktion, bei dem nach Erfüllung aller Bedingungen die Anteile übertragen und der Kaufpreis bezahlt werden.
Transaktion strukturieren, Vertrag prüfen, Risiken absichern?
Beim Unternehmenskauf entscheiden Struktur, Prüfung und Vertrag. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000