Closing
Der dingliche Vollzug der Transaktion, bei dem nach Erfüllung aller Bedingungen die Anteile übertragen und der Kaufpreis bezahlt werden.
Das Closing (Vollzug) ist der Tag, an dem das Eigentum am Kaufgegenstand tatsächlich übergeht. Voraussetzung ist die Erfüllung sämtlicher Vollzugsbedingungen, etwa kartellrechtlicher Freigaben oder erforderlicher Zustimmungen. Am Closing werden die im Unternehmenskaufvertrag vereinbarten Vollzugshandlungen Zug um Zug abgewickelt.
Das Closing folgt zeitlich dem Signing, sofern beide nicht zusammenfallen (Simultaneous Signing and Closing). Zur Absicherung der Abwicklung wird der Kaufpreis häufig über ein Escrow-Konto abgewickelt. Bei der GmbH wird die Anteilsabtretung notariell beurkundet.
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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.
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Signing
Die Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrags, mit der die Parteien schuldrechtlich gebunden werden; der dingliche Vollzug folgt beim Closing.
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Vollzugsbedingungen (Conditions Precedent)
Aufschiebende Bedingungen, die zwischen Signing und Closing erfüllt sein müssen, bevor die Transaktion vollzogen wird.
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Escrow (Treuhand)
Treuhänderische Verwahrung eines Teils des Kaufpreises durch einen neutralen Dritten zur Absicherung von Ansprüchen nach dem Closing.
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Unternehmenskaufvertrag (SPA)
Der zentrale Vertrag über den Erwerb eines Unternehmens (Share oder Asset Deal), der Kaufgegenstand, Kaufpreis, Garantien und Vollzug regelt.
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