Kauf
von Brandauer RA
Lexikon

Escrow (Treuhand)

Treuhänderische Verwahrung eines Teils des Kaufpreises durch einen neutralen Dritten zur Absicherung von Ansprüchen nach dem Closing.

Kurz erklärt

Beim Escrow (Treuhand) wird ein Teil des Kaufpreises auf einem Treuhandkonto bei einem neutralen Dritten (Notar, Rechtsanwalt oder Bank) hinterlegt. Die Auszahlung erfolgt nach den im Treuhandvertrag und im Unternehmenskaufvertrag festgelegten Bedingungen. So werden mögliche Ansprüche des Käufers aus Garantien oder Freistellungen abgesichert.

Das Escrow überbrückt die Zeit, in der Garantieverletzungen oder Kaufpreisanpassungen noch auftreten können. Es sichert die Werthaltigkeit der Ansprüche gegen einen möglicherweise nicht mehr greifbaren Verkäufer. In Österreich übernimmt diese Funktion häufig ein anwaltlicher oder notarieller Treuhänder; die Treuhandabwicklung wird oft am Closing aufgesetzt.

Mehr dazu auf unternehmenskauf-anwalt.at

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.

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