Escrow (Treuhand)
Treuhänderische Verwahrung eines Teils des Kaufpreises durch einen neutralen Dritten zur Absicherung von Ansprüchen nach dem Closing.
Beim Escrow (Treuhand) wird ein Teil des Kaufpreises auf einem Treuhandkonto bei einem neutralen Dritten (Notar, Rechtsanwalt oder Bank) hinterlegt. Die Auszahlung erfolgt nach den im Treuhandvertrag und im Unternehmenskaufvertrag festgelegten Bedingungen. So werden mögliche Ansprüche des Käufers aus Garantien oder Freistellungen abgesichert.
Das Escrow überbrückt die Zeit, in der Garantieverletzungen oder Kaufpreisanpassungen noch auftreten können. Es sichert die Werthaltigkeit der Ansprüche gegen einen möglicherweise nicht mehr greifbaren Verkäufer. In Österreich übernimmt diese Funktion häufig ein anwaltlicher oder notarieller Treuhänder; die Treuhandabwicklung wird oft am Closing aufgesetzt.
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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.
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Garantien
Selbstständige Zusicherungen des Verkäufers über bestimmte Eigenschaften des Unternehmens, deren Verletzung Schadenersatz- oder Anpassungsansprüche auslöst.
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Freistellung
Vertragliche Zusage des Verkäufers, den Käufer für ein konkret bezeichnetes Risiko vollständig schadlos zu halten.
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Closing
Der dingliche Vollzug der Transaktion, bei dem nach Erfüllung aller Bedingungen die Anteile übertragen und der Kaufpreis bezahlt werden.
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Unternehmenskaufvertrag (SPA)
Der zentrale Vertrag über den Erwerb eines Unternehmens (Share oder Asset Deal), der Kaufgegenstand, Kaufpreis, Garantien und Vollzug regelt.
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