Kauf
von Brandauer RA
Schwerpunkt

Gewährleistung und Garantien.

Wie der Vertrag Risiken zwischen Käufer und Verkäufer verteilt und welche Haftungsgrenzen üblich sind.

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Salzburger Kanzlei für Unternehmens-, Gesellschafts- und Transaktionsrecht

Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.

Beim Unternehmenskauf entscheidet die Risikoverteilung über den wahren Wert des Geschäfts. Die gesetzliche Gewährleistung nach dem ABGB passt schlecht auf den Kauf eines ganzen Unternehmens. Deshalb arbeiten die Parteien mit selbständigen vertraglichen Garantien, die genau festlegen, wofür der Verkäufer einsteht.

Ein durchdachter Garantiekatalog und klare Haftungsgrenzen schützen beide Seiten vor späterem Streit. Wir formulieren die Garantien so, dass sie zu den Erkenntnissen der Due Diligence passen. Cap, De-minimis und Basket verankern wir in einem ausgewogenen Verhältnis.

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Welche Absicherung passt zu Ihrer Situation?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zu Art und Rolle. Sie erhalten eine erste, unverbindliche Einordnung Ihrer Situation.

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01 Frage 1

Geht es um ein konkret bekanntes Problem oder um die allgemeine Absicherung?

Ein bereits erkanntes Risiko verlangt eine andere vertragliche Antwort als der allgemeine Schutz gegen verdeckte Mängel des Unternehmens.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Ein bereits erkanntes Risiko gehört in eine Freistellung, die unabhängig von den allgemeinen Haftungsgrenzen wirkt.

Wenn ein Risiko bereits bekannt ist, etwa ein laufendes Verfahren oder eine strittige Steuerfrage, passt dafür eine Freistellung (Indemnity). Der Verkäufer stellt den Käufer von genau diesem Schaden frei und übernimmt diesen unabhängig vom allgemeinen Garantiekatalog.

Der Vorteil liegt darin, dass die Freistellung nicht unter Cap, De-minimis oder Basket fällt. Das bekannte Risiko bleibt damit voll abgedeckt, während die übrigen Garantien ihren begrenzten Rahmen behalten. Wir formulieren die Freistellung so, dass Auslöser, Umfang und Abwicklung klar geregelt sind.

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02

Als Käufer halten Sie den Garantiekatalog breit und verknüpfen ihn eng mit der Due Diligence und der Offenlegung.

Aus Käufersicht ist ein breiter Garantiekatalog der zentrale Hebel. Er sichert Zusagen zu Anteilen, Jahresabschlüssen, Steuern, wesentlichen Verträgen, Arbeitsverhältnissen und Schutzrechten ab. Jede Garantie beschreibt einen Zustand, für den der Verkäufer einsteht.

Entscheidend ist die Verknüpfung mit der Due Diligence: Was geprüft wurde, fließt über den Disclosure Letter in die Garantien ein. So bleiben keine Lücken und offengelegte Punkte werden bewusst zugeordnet. Wir stimmen den Katalog auf die erkannten Risiken Ihrer Transaktion ab.

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03

Als Verkäufer begrenzen Sie die Haftung über Cap, De-minimis und Basket und prüfen eine W&I-Versicherung.

Aus Verkäufersicht steht die Begrenzung der Haftung im Vordergrund. Üblich sind eine Haftungsobergrenze (Cap), eine Bagatellgrenze (De-minimis) sowie ein Schwellenwert (Basket), ab dem überhaupt gehaftet wird. Dazu kommen klare Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen.

Ergänzend kann eine W&I-Versicherung das Garantierisiko auf einen Versicherer verlagern und einen sauberen Schnitt ermöglichen. Wir verhandeln die Haftungsgrenzen in einem ausgewogenen Verhältnis und prüfen, ob eine Versicherung für Ihre Transaktion verfügbar und sinnvoll ist.

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Die Instrumente im Vergleich

Gewährleistung, Garantie, Freistellung und Haftungsgrenzen

Vier Instrumente verteilen das Risiko unterschiedlich. Die Tabelle ordnet, wofür jedes Instrument steht und welche Rechtsfolge es auslöst.

Instrumente der Risikoverteilung beim Unternehmenskauf im Überblick
Instrument Wofür Rechtsfolge
Gesetz Gesetzliche Gewährleistung Greift kraft Gesetzes, ist aber dispositiv und passt schlecht auf den Unternehmenskauf Mängel der Kaufsache nach den §§ 922 ff ABGB, wirtschaftlich oft unpassend
Garantie Selbständige Garantie Verschuldensunabhängiges Garantieversprechen im Garantiekatalog Verkäufer steht für zugesicherte Eigenschaften des Unternehmens ein
Freistellung Freistellung (Indemnity) Deckt ein konkret bekanntes Risiko unabhängig von den Haftungsgrenzen ab Voller Ausgleich des bestimmten Schadens, kein Cap und kein Basket
Grenzen Haftungsgrenzen Cap, De-minimis und Basket begrenzen die Garantiehaftung des Verkäufers Obergrenze, Bagatellausschluss und Schwellenwert verteilen das Risiko

Die Tabelle bietet einen Überblick und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Welche Instrumente zusammenpassen, hängt von der Risikolage und der Verhandlungsposition der Beteiligten ab.

Gewährleistung nach dem Gesetz versus vertragliche Garantien

Die gesetzliche Gewährleistung nach den §§ 922 ff ABGB knüpft an Mängel der Kaufsache an. Beim Share Deal ist Kaufgegenstand aber der Geschäftsanteil, nicht das Unternehmen selbst. Mängel des Betriebs lassen sich darüber nur schwer fassen, weshalb die gesetzlichen Regeln den wirtschaftlichen Erwartungen der Parteien oft nicht gerecht werden.

Aus diesem Grund vereinbaren die Parteien selbständige Garantien im Sinne eines abstrakten Garantieversprechens. Der Verkäufer sichert bestimmte Eigenschaften des Unternehmens unabhängig von Verschulden zu. Der Vertrag regelt die Rechtsfolgen einer Garantieverletzung eigenständig. Wir empfehlen, das Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung im Vertrag ausdrücklich zu klären.

Der Garantiekatalog

Der Garantiekatalog ist das Herzstück der Risikoverteilung. Er umfasst typischerweise Zusicherungen zum Bestand und zur Inhaberschaft der Anteile, zu Jahresabschlüssen, zu Steuern, zu wesentlichen Verträgen, zu Arbeitsverhältnissen, zu gewerblichen Schutzrechten sowie zur Einhaltung von Rechtsvorschriften. Jede Garantie beschreibt einen konkreten Zustand, für den der Verkäufer einsteht.

Der Umfang der Garantien hängt eng mit der Due Diligence zusammen: Was der Käufer geprüft und offengelegt bekommen hat, fließt über sogenannte Disclosure Letter in die Garantien ein. Wir stimmen den Katalog auf die konkreten Risiken Ihrer Transaktion ab, damit er weder Lücken lässt noch den Verkäufer mit unrealistischen Zusicherungen überfordert.

Haftungsgrenzen und Freistellungen

Die Haftung des Verkäufers wird in der Praxis begrenzt. Üblich sind eine Haftungsobergrenze (Cap), eine Bagatellgrenze für einzelne Ansprüche (De-minimis) sowie ein Selbstbehalt oder Schwellenwert (Basket), ab dem überhaupt gehaftet wird. Daneben werden die Fristen für die Geltendmachung von Garantieansprüchen vertraglich festgelegt, weil die gesetzlichen Verjährungsregeln hier nicht recht passen.

Für bekannte oder konkret absehbare Risiken vereinbaren die Parteien Freistellungen (Indemnities), bei denen der Verkäufer den Käufer von einem bestimmten Schaden unabhängig von den allgemeinen Haftungsgrenzen freistellt. Ergänzend kann eine W&I-Versicherung das Garantierisiko auf einen Versicherer verlagern. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihre Transaktion sinnvoll und verfügbar ist.

So werden Garantien im SPA-Prozess verhandelt

Garantien entstehen nicht isoliert, sondern im Lauf der Vertragsverhandlung. Aus den Erkenntnissen der Due Diligence formt der Käufer seinen Garantiekatalog, der Verkäufer antwortet mit Offenlegungen und mit Haftungsgrenzen. Was offengelegt wird, schränkt die Garantiehaftung ein, deshalb ist die Abstimmung von Katalog und Offenlegung der Kern der Verhandlung.

Auf der Dokumentenseite zählen vor allem der Disclosure Letter, der Datenraum und die Due-Diligence-Berichte. Der Disclosure Letter ordnet einzelne Sachverhalte den Garantien zu und nimmt sie gezielt aus der Haftung. Wir achten darauf, dass diese Dokumente sauber verzahnt sind, damit später kein Streit über Reichweite und Auslegung der Garantien entsteht.

Warnsignale und nächste Schritte

Vorsicht ist geboten, wenn der Vertrag keine Haftungsobergrenze enthält, wenn Garantien schwammig formuliert sind oder wenn ein klarer Disclosure-Mechanismus fehlt. Auch ein Garantiekatalog, der nicht zu den Erkenntnissen der Due Diligence passt, ist ein Warnsignal, weil bekannte Risiken sonst durch das Raster fallen.

Der nächste sinnvolle Schritt ist die anwaltliche Abstimmung des Garantiekatalogs mit den Haftungsgrenzen und der Offenlegung. Wir prüfen den Entwurf, schließen Lücken und verhandeln Cap, De-minimis und Basket so, dass die Risikoverteilung für Sie tragfähig bleibt.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.

FAQ

Häufige Fragen.

Warum reicht die gesetzliche Gewährleistung beim Unternehmenskauf nicht aus? +
Die gesetzliche Gewährleistung knüpft an Mängel der Kaufsache an. Beim Share Deal ist das der Anteil und nicht das Unternehmen, weshalb sich betriebliche Risiken nur über selbständige vertragliche Garantien sachgerecht abbilden lassen.
Was bedeuten Cap, De-minimis und Basket? +
Der Cap ist die Obergrenze der Verkäuferhaftung, die De-minimis-Grenze schließt Bagatellansprüche aus und der Basket legt einen Schwellenwert fest, ab dem überhaupt gehaftet wird. Diese Grenzen verteilen das Risiko ausgewogen zwischen den Parteien.
Wann ist eine W&I-Versicherung sinnvoll? +
Eine W&I-Versicherung kann das Garantierisiko auf einen Versicherer verlagern, etwa wenn der Verkäufer einen klaren Schnitt wünscht oder der Käufer zusätzliche Sicherheit braucht. Ob sie verfügbar und wirtschaftlich ist, prüfen wir im Einzelfall.

Garantien und Haftungsgrenzen ausgestalten?

Wir formulieren den Garantiekatalog und verhandeln Cap, De-minimis und Basket. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

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