Ein bereits erkanntes Risiko gehört in eine Freistellung, die unabhängig von den allgemeinen Haftungsgrenzen wirkt.
Wenn ein Risiko bereits bekannt ist, etwa ein laufendes Verfahren oder eine strittige Steuerfrage, passt dafür eine Freistellung (Indemnity). Der Verkäufer stellt den Käufer von genau diesem Schaden frei und übernimmt diesen unabhängig vom allgemeinen Garantiekatalog.
Der Vorteil liegt darin, dass die Freistellung nicht unter Cap, De-minimis oder Basket fällt. Das bekannte Risiko bleibt damit voll abgedeckt, während die übrigen Garantien ihren begrenzten Rahmen behalten. Wir formulieren die Freistellung so, dass Auslöser, Umfang und Abwicklung klar geregelt sind.