Abtretung von Geschäftsanteilen
Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen, die in Österreich der Form des Notariatsakts bedarf.
Die Abtretung von Geschäftsanteilen ist der rechtsgeschäftliche Übergang von GmbH-Anteilen vom Verkäufer auf den Käufer und damit der dingliche Kern des Share Deals. Nach § 76 GmbHG bedürfen sowohl das Verpflichtungs- als auch das Verfügungsgeschäft eines Notariatsakts; ohne diese Form ist die Abtretung unwirksam.
Der neue Gesellschafter ist erst mit Anmeldung zur Gesellschaft legitimiert; die Änderung wird im Firmenbuch eingetragen. Die wirtschaftlichen Bedingungen, Garantien und der Vollzug ergeben sich aus dem Unternehmenskaufvertrag; die Abtretung selbst erfolgt regelmäßig am Closing.
Mehr dazu auf unternehmenskauf-anwalt.at
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.
-
Share Deal
Erwerb eines Unternehmens durch Kauf der Geschäftsanteile (etwa GmbH-Anteile) am Rechtsträger, der mit allen Aktiva und Passiva fortbesteht.
-
Firmenbuch
Das öffentliche Register, in dem Unternehmen und ihre rechtserheblichen Verhältnisse in Österreich eingetragen und veröffentlicht werden.
-
Closing
Der dingliche Vollzug der Transaktion, bei dem nach Erfüllung aller Bedingungen die Anteile übertragen und der Kaufpreis bezahlt werden.
-
Unternehmenskaufvertrag (SPA)
Der zentrale Vertrag über den Erwerb eines Unternehmens (Share oder Asset Deal), der Kaufgegenstand, Kaufpreis, Garantien und Vollzug regelt.
Transaktion strukturieren, Vertrag prüfen, Risiken absichern?
Beim Unternehmenskauf entscheiden Struktur, Prüfung und Vertrag. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000