Kauf
von Brandauer RA
Lexikon

Abtretung von Geschäftsanteilen

Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen, die in Österreich der Form des Notariatsakts bedarf.

Kurz erklärt

Die Abtretung von Geschäftsanteilen ist der rechtsgeschäftliche Übergang von GmbH-Anteilen vom Verkäufer auf den Käufer und damit der dingliche Kern des Share Deals. Nach § 76 GmbHG bedürfen sowohl das Verpflichtungs- als auch das Verfügungsgeschäft eines Notariatsakts; ohne diese Form ist die Abtretung unwirksam.

Der neue Gesellschafter ist erst mit Anmeldung zur Gesellschaft legitimiert; die Änderung wird im Firmenbuch eingetragen. Die wirtschaftlichen Bedingungen, Garantien und der Vollzug ergeben sich aus dem Unternehmenskaufvertrag; die Abtretung selbst erfolgt regelmäßig am Closing.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.

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