Kauf
von Brandauer RA
Lexikon

Signing

Die Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrags, mit der die Parteien schuldrechtlich gebunden werden; der dingliche Vollzug folgt beim Closing.

Kurz erklärt

Beim Signing unterzeichnen die Parteien den Unternehmenskaufvertrag und gehen damit eine bindende vertragliche Verpflichtung ein. Der tatsächliche Eigentumsübergang erfolgt jedoch erst beim Closing. Zwischen beiden Schritten liegt die sogenannte Interimsperiode, in der die Vollzugsbedingungen zu erfüllen sind.

Die zeitliche Trennung von Signing und Closing ist notwendig, wenn vor Vollzug noch behördliche Freigaben (etwa Kartellrecht) oder Zustimmungen Dritter einzuholen sind. Für die Interimsperiode regelt der Vertrag Verhaltenspflichten des Verkäufers (Conduct of Business) und häufig eine MAC-Klausel als Rücktrittsrecht bei wesentlichen nachteiligen Veränderungen.

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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.

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