LOI und NDA
Vor der Due Diligence schaffen Absichtserklärung und Geheimhaltungsvereinbarung den Rahmen. Diese Checkliste zeigt, welche Punkte ein LOI und ein NDA abdecken sollten.
Der Letter of Intent (LOI) hält die wesentlichen Eckpunkte und den Fahrplan fest, meist ohne bindenden Kaufzwang. Die Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) schützt die Informationen, die der Verkäufer im Zuge der Prüfung offenlegt. Beide Dokumente sind die Eintrittskarte in eine seriöse Transaktion.
Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Sie hilft Ihnen, die typischen Regelungspunkte sauber abzudecken und bindende von nicht bindenden Klauseln zu trennen.
Arbeiten Sie die Punkte vor der Unterzeichnung ab. Sie können jeden Punkt abhaken; der Stand bleibt auf Ihrem Gerät gespeichert. Über die Schaltflächen lässt sich die Liste ausdrucken oder zurücksetzen.
0 von 11 Punkten erledigt
01 Geheimhaltung (NDA)
Hier wird festgelegt, welche Informationen wie geschützt werden.
02 Absichtserklärung (LOI)
Hier werden die Eckpunkte der geplanten Transaktion skizziert.
03 Bindungswirkung und Recht
Hier wird getrennt, was bereits bindet und was noch offen ist.
Worauf es rechtlich ankommt
Ein LOI ist meist nur teilweise bindend. Bestimmte Klauseln wie Exklusivität und Geheimhaltung sollen binden, der Rest bleibt unverbindlich. Wer nicht klar trennt, riskiert, dass aus dem LOI ungewollt ein bindender Vorvertrag im Sinne des § 936 ABGB abgeleitet wird.
Auch bei einem unverbindlichen LOI gelten vorvertragliche Sorgfaltspflichten; ein grundloser Abbruch nach geweckter Erwartung kann Schadenersatz auslösen (culpa in contrahendo). Welche Bindung im Einzelfall gewollt ist, sollte der Text ausdrücklich regeln.
Diese Checkliste ist eine allgemeine Orientierungshilfe zur österreichischen Rechtslage (Stand Juni 2026) und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und ist kein fertiges Rechtsschreiben.
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