Der wirtschaftliche Gehalt spricht für eine Arbeitskräfteüberlassung. Diese Einordnung gehört vor das Signing.
Ordnen Sie jeden Personaleinsatz anhand der tatsächlichen Abläufe ein. Dokumentieren Sie, welches Ergebnis der externe Vertragspartner schuldet, wer Material und Werkzeug stellt, wer die Arbeit im Alltag organisiert und wer für den Erfolg haftet. Die Bezeichnung als Werkvertrag entscheidet die Einordnung nicht.
Erfassen Sie anschließend Überlasser, Beschäftiger, betroffene Arbeitskräfte und Einsatzzeiträume. Der Beitrag zu scheinselbstständigen und freien Dienstnehmern behandelt einen anderen Prüfgegenstand. Bei einer Arbeitskräfteüberlassung sind die AÜG-Aufzeichnungen und die Vertragsfolgen eigenständig zu prüfen.