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Batterierohstoffe im M&A-Datenraum: verschobene EU-Sorgfaltspflichten und Lieferkettennachweise

Batterierohstoffe im Unternehmenskauf prüfen: Lieferkette, Rohstoffrisiken, Drittprüfung und SPA-Folgen nach der verschobenen EU-Batterie-Sorgfaltspflicht.

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7. September 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Beim Kauf eines Batterieherstellers oder Batterieimporteurs gehören Rohstofflieferketten in den M&A-Datenraum. Die Batterie-Verordnung (EU) 2023/1542 erfasst Sorgfaltspflichten zu Kobalt, natürlichem Graphit, Lithium und Nickel. Für den Deal zählt deshalb, ob das Zielunternehmen seine Lieferanten, Risiken und Abhilfemaßnahmen nachvollziehbar steuert.

Die Änderungsverordnung (EU) 2025/1561 hat den Beginn dieser besonderen Batterie-Sorgfaltspflichten vom 18. August 2025 auf den 18. August 2027 verschoben. Der spätere Anwendungszeitpunkt nimmt dem Käufer die Prüfungsarbeit nicht ab. Er verändert vor allem den Übergangsplan und die Frage, welche Maßnahmen vor Signing, Closing oder danach verbindlich werden.

Dieser Beitrag konzentriert sich auf die transaktionsbezogene Prüfung von Batterierohstoffen. Für die allgemeine Prüfung von Produkthaftung und Rückrufen ist der Beitrag zu Produkthaftung und Rückrufrisiken einschlägig. Umweltauflagen und Genehmigungen werden im Beitrag zu Betriebsanlagen und Umweltauflagen vertieft.

Transaktion einordnen

Batterie-Sorgfaltspflichten vor dem Signing prüfen

Beantworten Sie zwei Fragen zu Anwendungsbereich, Lieferkette und Nachweisen.

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01 Frage 1

Betreffen die Batterien des Zielunternehmens die Rohstoff-Sorgfaltspflichten?

Entscheidend sind die Batterieart, die Rolle des Unternehmens und die verwendeten Rohstoffe.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Die Rohstoffprüfung ist als Deal-Arbeitspaket anschlussfähig.

Ordnen Sie die vorhandene Dokumentation den Garantien, dem Disclosure Letter und den laufenden Informationspflichten zu. Prüfen Sie zusätzlich, ob die Zuständigkeiten nach dem Closing praktisch weitergeführt werden können.

02

Der Anwendungsbereich oder die Lieferkette braucht vor dem Signing eine belastbare Klärung.

Fordern Sie die fehlenden Lieferanten-, Rohstoff- und Risikodaten an. Vereinbaren Sie für offene Punkte einen konkreten Übergangsplan und eine vertragliche Absicherung mit klarer Verantwortlichkeit.

03

Fehlende Rohstoff-Sorgfaltspflichten können ein Closing- und Haftungsthema werden.

Legen Sie fest, welche Mindestnachweise vor dem Closing vorliegen müssen. Je nach Befund kommen eine Closing-Bedingung, ein Kaufpreisrückbehalt, eine Garantie oder eine gezielte Freistellung in Betracht.

Anwendungsbereich und Rollen im Zielunternehmen klären

Am Anfang steht die Rollenfrage. Die Batterie-Verordnung richtet besondere Sorgfaltspflichten an Wirtschaftsakteure, die bestimmte Batterien in der Union in Verkehr bringen. Dazu zählen insbesondere industrielle Batterien mit interner Speicherung von mehr als 2 kWh, Elektrofahrzeugbatterien sowie Starter-, Beleuchtungs- und Zündbatterien. Im Datenraum muss erkennbar sein, ob das Zielunternehmen Hersteller, Importeur oder ein anderer Wirtschaftsakteur ist und welche Batterien tatsächlich in den Anwendungsbereich fallen.

Danach ist das Rohstoffprofil zu erfassen. Die Vorgaben beziehen sich auf Kobalt, natürlichen Graphit, Lithium und Nickel sowie auf die Lieferkette ihrer Gewinnung, Verarbeitung und ihres Handels, soweit diese Rohstoffe für die Batterieherstellung verwendet werden. Ein bloßer Verweis auf eine allgemeine ESG-Richtlinie reicht für die Deal-Prüfung nicht. Käufer brauchen eine Zuordnung von Batterieprodukten, Rohstoffen, Lieferanten und verantwortlichen Personen.

Verschobenen Anwendungszeitpunkt in den Dealplan einbauen

Die Änderungsverordnung (EU) 2025/1561 verschiebt den Beginn der einschlägigen Pflichten um zwei Jahre auf den 18. August 2027. Diese Änderung ist für die Vertragsplanung wichtig: Ein Zielunternehmen kann am Signing noch vor dem formalen Anwendungsbeginn stehen, zugleich aber bereits erhebliche Vorbereitungsarbeit benötigen. Der Käufer sollte daher zwischen heute vorhandenen Strukturen, kurzfristig notwendigen Maßnahmen und späteren laufenden Pflichten unterscheiden.

Die Verschiebung ist keine pauschale Freistellung von bestehenden Lieferkettenrisiken. Vertragliche Zusagen, behördliche Anforderungen, Kundenanforderungen und die wirtschaftliche Bedeutung einer lückenhaften Rohstoffdokumentation können schon vorher relevant sein. Im Kaufpreis- und Integrationsplan sollte deshalb ein eigener Meilenstein für die Vorbereitung auf den 18. August 2027 stehen. Der Verantwortliche, das Budget und die Nachweise gehören in den Closing- oder Post-Closing-Plan.

Übergangsplanung

Vom Datenraum zur laufenden Rohstoffkontrolle

Der verschobene Anwendungszeitpunkt wird in überprüfbare Arbeitsschritte übersetzt.

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    Scope und Lieferkette

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    Risiken und Lücken

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    System vervollständigen

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    Kontrolle fortführen

Lieferantenmapping und Risikodaten im Datenraum prüfen

Ein belastbares Mapping verbindet jedes relevante Batterieprodukt mit den eingesetzten Rohstoffen und den beteiligten Lieferanten. Dafür braucht der Käufer Produktlisten, Stücklisten oder Materialangaben, Lieferantenverträge, Herkunftsinformationen, Zertifikate, Auditberichte und vorhandene Risikoanalysen. Entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit: Die Unterlagen müssen zeigen, wie das Zielunternehmen von der Rohstoffquelle über die Verarbeitung bis zur eigenen Batterieproduktion gelangt.

Lücken treten häufig dort auf, wo ein Lieferant mehrere Verarbeitungsstufen bündelt oder Daten nur als Selbstauskunft vorliegen. Dann sollte der Datenraum die offenen Annahmen ausdrücklich ausweisen. Zu prüfen sind außerdem Eskalationswege bei ausbleibenden Antworten, die Qualität der Länder- und Standortdaten sowie die Frage, ob die Zielgesellschaft Lieferanten wechseln kann. Eine vertragliche Verpflichtung ohne Zugriff auf belastbare Informationen bleibt im Vollzug schwach.

Risikobewertung und Abhilfe als Prozess nachweisen

Die Sorgfaltspflicht erschöpft sich nicht in einer Lieferantenliste. Das Zielunternehmen braucht einen nachvollziehbaren Prozess, mit dem es tatsächliche und mögliche negative Auswirkungen in der Lieferkette erkennt, priorisiert und bearbeitet. Im M&A-Datenraum sollten daher die interne Zuständigkeit, die Bewertungsmethode, Eskalationsstufen, Beschwerden und die bisher beschlossenen Abhilfemaßnahmen sichtbar werden.

Für den Käufer ist die Reife des Prozesses wichtiger als ein allgemeines Bekenntnis. Eine Richtlinie ohne regelmäßige Anwendung, Dokumentation und Managemententscheidung kann im Deal ein Red Flag sein. Besonders relevant sind Lieferanten mit hoher wirtschaftlicher Bedeutung, fehlender Rückverfolgbarkeit oder wiederholt unbeantworteten Nachfragen. Die Prüfung sollte festhalten, ob das Zielunternehmen Abhilfe verlangen, Geschäftsbeziehungen anpassen oder auf alternative Lieferquellen ausweichen kann.

Drittprüfung und Managementsystem belastbar dokumentieren

Die Batterie-Verordnung sieht für die Sorgfaltspolitik ein Managementsystem und eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle vor. Deshalb gehören interne Richtlinien, Zuständigkeitsmatrizen, Schulungs- und Kontrollnachweise, Auditberichte sowie die Kommunikation mit der prüfenden Stelle in den Datenraum. Der Käufer sollte unterscheiden, ob eine Drittprüfung bereits abgeschlossen, beauftragt oder nur geplant ist.

Diese Unterscheidung wirkt sich auf die Vertragsgestaltung aus. Ein abgeschlossener Prüfbericht beantwortet nicht automatisch alle Fragen zur Zukunft, wenn sich Lieferanten, Produkte oder Verarbeitungsstufen ändern. Bei einer geplanten Prüfung brauchen Käufer einen Terminplan, einen benannten Verantwortlichen und eine Regel für Abweichungen. Der SPA kann die Nachholung als Verpflichtung, Garantie, Closing-Bedingung oder Freistellung abbilden, sofern die konkrete Risikozuordnung klar bleibt.

Prüfraster

Rohstoffbefund und vertragliche Deal-Folge verbinden

Jeder Befund sollte auf eine konkrete nächste Handlung im Unternehmenskauf führen.

Batterierohstoffe im M&A-Datenraum
Datenraum-Befund Wirtschaftliche Frage Mögliche Vertragsfolge
Scope Batterieart oder Unternehmensrolle unklar Welche Pflichten werden nach dem Closing relevant? Scope-Garantie und Closing-Nachweis
Mapping Rohstoffquelle oder Lieferant nicht nachvollziehbar Wie groß ist das Rückverfolgungs- und Ausfallrisiko? Nachlieferpflicht, Covenant oder Rückbehalt
Risiko Bewertung und Abhilfe nicht dokumentiert Welche Maßnahmen und Kosten sind absehbar? Maßnahmenplan und Freistellung
Prüfung Drittprüfung fehlt oder ist nur geplant Wann ist die Sorgfaltspolitik belastbar? Closing-Bedingung oder Post-Closing-Verpflichtung
Fortführung Zuständigkeit nach Integration offen Wer hält das System im Konzern am Leben? Garantie, Übergabepflicht und Informationsrecht

Wichtig: Der verschobene Anwendungsbeginn am 18. August 2027 ist ein Zeitplan, keine Aussage darüber, dass Lieferkettenangaben, Kundenanforderungen oder vertragliche Zusagen bis dahin unbeachtet bleiben können.

Garantien, Freistellungen und Kaufpreis sauber zuordnen

Der SPA sollte den geprüften Rohstoff-Scope und den Stand der Vorbereitung abbilden. Eine Garantie kann bestätigen, welche Batterieprodukte und Lieferketten erfasst sind, welche Richtlinien gelten und ob bekannte Risiken offengelegt wurden. Der Disclosure Letter muss dabei konkrete Abweichungen benennen. Ein pauschaler Satz zur Einhaltung aller Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorgaben hilft dem Käufer wenig, wenn die Lieferantenkette im Einzelnen nicht beschrieben ist.

Für bereits erkennbare Lücken kommen abgestufte Lösungen in Betracht. Ein Kaufpreisrückbehalt kann die Fertigstellung bestimmter Nachweise absichern. Eine Closing-Bedingung passt zu Befunden, die für den Erwerb wesentlich sind. Eine Freistellung kann klar abgegrenzte Alt- oder Übergangsrisiken erfassen. Zusätzlich sollte geregelt werden, wer nach dem Closing mit Lieferanten, Prüfern und Behörden kommuniziert und welche Informationen der Verkäufer weitergeben muss.

FAQ

Häufige Fragen zu Batterierohstoffen im Unternehmenskauf

Welche Rohstoffe stehen bei der Batterie-Sorgfaltspflicht im Mittelpunkt? +

Die Batterie-Verordnung nennt Kobalt, natürlichen Graphit, Lithium und Nickel sowie die Lieferkette ihrer Gewinnung, Verarbeitung und ihres Handels, soweit sie für die Batterieherstellung verwendet werden.

Was hat sich durch die Änderungsverordnung (EU) 2025/1561 geändert? +

Der Beginn der besonderen Batterie-Sorgfaltspflichten wurde vom 18. August 2025 auf den 18. August 2027 verschoben. Für die Transaktion bleibt zu klären, welche Vorbereitungsmaßnahmen und vertraglichen Zusagen schon vorher erforderlich sind.

Welche Unterlagen sollte ein Käufer im Datenraum verlangen? +

Wichtig sind unter anderem Produkt- und Rohstofflisten, Lieferanten- und Herkunftsdaten, Richtlinien, Risikobewertungen, Audit- und Drittprüfungsunterlagen, Abhilfemaßnahmen sowie Zuständigkeiten für die Weiterführung nach dem Closing.

Ist eine allgemeine ESG-Richtlinie als Nachweis ausreichend? +

Eine allgemeine Richtlinie ersetzt die konkrete Prüfung der Batterieprodukte und Rohstofflieferketten nicht. Entscheidend ist, ob der Prozess angewendet, dokumentiert und durch überprüfbare Nachweise gestützt wird.

Wie lassen sich offene Rohstoffrisiken im SPA absichern? +

Je nach Befund kommen konkrete Garantien, Disclosure, ein Maßnahmenplan, eine Closing-Bedingung, ein Kaufpreisrückbehalt oder eine gezielte Freistellung mit Informations- und Mitwirkungspflichten in Betracht.

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