Die Verordnung verteilt die rechtlichen Produktsicherheitspflichten. Sie legt damit nicht automatisch fest, welcher Vertragsteil im Share Deal den wirtschaftlichen Verlust zwischen Käufer und Verkäufer trägt. Diese Verteilung muss das SPA abbilden. Dafür sind Rückholung, Lagerung, Transport, Prüfung, Reparatur, Ersatz, Erstattung, Kommunikation, externe Beratung und mögliche behördliche Folgemaßnahmen getrennt zu erfassen.
Eine allgemeine Garantie über die Einhaltung aller Gesetze beschreibt den konkreten Rückruf oft zu ungenau. Besser ist eine produktbezogene Erklärung mit Anlage: Welche Serie ist betroffen? Welche Meldungen, Beschwerden und Maßnahmen sind bekannt? Welche Mengen sind noch im Markt? Welche Kosten sind bezahlt, zurückgestellt oder streitig? Eine Freistellung sollte Zeitraum, Ereignis, Anspruchsberechtigte, Nachweis, Abwehr und Ausschlüsse so bestimmen, dass die Abrechnung später nachvollziehbar bleibt.
Bei einem laufenden Rückruf können zusätzlich Einbehalt, Escrow, Kaufpreisanpassung oder eine Closing-Bedingung sinnvoll sein. Das hängt von Risiko, Verhandlungsposition und der erwarteten Abwicklung ab. Der Beitrag zum Aktienpaket im Unternehmenskauf zeigt die gesellschaftsrechtliche Transaktionsseite; die Produktsicherheitsklausel muss daran mit den tatsächlichen Maßnahmen der Zielgesellschaft anschließen.