Ein Privatvertrag genügt nicht. Erst die Notariatsaktform schafft die Wirksamkeit der Abtretung.
Der Notariatsakt ist Pflichtform der GmbH-Anteilsabtretung in Österreich. Ein parteiischer Vertragsentwurf reicht nicht. Übermitteln Sie den Entwurf rechtzeitig dem beauftragten Notar zur formellen und inhaltlichen Durchsicht, klären Sie die Identitätsprüfungen und stimmen Sie die nötigen Beilagen ab.
Erst mit dem vom Notar errichteten Akt wird die Abtretung wirksam. Wer den Termin ohne vorgeprüften Entwurf ansetzt, riskiert Nacharbeit oder eine Vertagung. Eine Vertiefung bietet der Beitrag zu GmbH-Anteile kaufen und verkaufen.