Ohne Einsicht in den Gesellschaftsvertrag lässt sich die Abtretbarkeit des Geschäftsanteils nicht beurteilen.
Der Geschäftsanteil an einer österreichischen GmbH ist nicht frei wie ein börsennotiertes Wertpapier handelbar. Vinkulierungen, Vorkaufsrechte und Aufgriffsrechte sind in vielen Gesellschaftsverträgen verankert. Bevor verbindliche Zusagen fallen, muss der aktuelle Gesellschaftsvertrag samt etwaiger Syndikatsverträge geprüft werden.
Ergeben sich Zustimmungserfordernisse, plant man die nötigen Beschlüsse oder Verzichtserklärungen rechtzeitig vor dem Notariatstermin. Eine Vertiefung bietet die Schwerpunktseite zu Share Deal und Asset Deal.