Ohne vertraglichen Garantiekatalog verlässt sich der Käufer allein auf die gesetzliche Gewährleistung.
Die gesetzliche Gewährleistung nach ABGB und UGB ist auf den Unternehmenskauf nur eingeschränkt zugeschnitten. Sie erfasst etwa Bilanzrisiken, Steuernachforderungen oder Altlasten oft nicht in der gewünschten Weise. Ein selbstständiger Garantiekatalog regelt ausdrücklich, für welche Eigenschaften des Unternehmens der Verkäufer einsteht.
Vereinbaren Sie vor der Unterzeichnung einen Garantiekatalog mit klaren Rechtsfolgen. Erst er schützt den Käufer vor verborgenen Risiken des Zielunternehmens.