Ohne Vertraulichkeitsvereinbarung legen Sie Unternehmensdaten ungeschützt offen.
Wer Finanzzahlen, Kundenlisten oder technisches Wissen ohne unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung offenlegt, verliert die Kontrolle über diese Informationen. Schließen Sie vor dem ersten Datenaustausch eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit klarer Zweckbindung, Vertragsstrafe und Löschungspflicht. Eine Orientierung bietet unsere Checkliste zu Vertraulichkeit und Datenraum.
Erst mit einer wirksamen Vertraulichkeitsvereinbarung lässt sich die Prüfung des Unternehmens ohne unnötiges Risiko beginnen.