Ohne klaren Anlass sollte zuerst der tatsächliche Absicherungsbedarf geklärt werden.
Eine Garantieversicherung ist kein Selbstzweck. Haftet der Verkäufer verlässlich weiter und reicht eine Haftungskappung mit Einbehalt, kann eine Police entbehrlich sein. Prüfen Sie zunächst, ob ein clean exit angestrebt wird oder ob die Bonität des Verkäufers den Käufer beunruhigt. Eine Vertiefung bietet unsere Schwerpunktseite zum Kaufpreis.
Erst wenn ein echter Absicherungsbedarf besteht, lohnt sich der Aufwand des Underwritings. Andernfalls genügen oft die Mittel des Kaufvertrags selbst.