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Kaufpreis & Earn-out

Earn-out beim Unternehmenskauf: variabler Kaufpreis, Bemessung und Schutzklauseln

Wie der Earn-out als variabler Kaufpreisteil die Bewertungslücke überbrückt: Bemessungsgrößen, Risiken durch den Einfluss des Käufers und Schutzklauseln für den Verkäufer.

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Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.

17. Juni 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Der Earn-out ist ein variabler Teil des Kaufpreises, der von der künftigen Entwicklung des Unternehmens abhängt. Statt einen festen Betrag zu zahlen, vereinbaren die Parteien, dass ein Teil des Preises erst fließt, wenn das Unternehmen nach dem Closing bestimmte Ziele erreicht. So lässt sich eine Lücke zwischen den Preisvorstellungen von Käufer und Verkäufer überbrücken.

Dieser Beitrag erklärt, wie ein Earn-out funktioniert, welche Bemessungsgrößen üblich sind und welche Risiken er birgt. Im Mittelpunkt stehen der Streit über die Berechnung, der Einfluss des Käufers auf die Geschäftsführung nach dem Closing sowie die Schutzklauseln, die den Verkäufer absichern.

Aus anwaltlicher Sicht ist der Earn-out ein zweischneidiges Instrument. Er löst das Bewertungsproblem, schafft aber neue Konfliktpunkte. Wer ihn ohne klare Regeln vereinbart, verlagert den Streit auf die Zeit nach dem Closing. Wie ein variabler Kaufpreisteil über eine Versicherung abgesichert werden kann, zeigt der Beitrag zur W&I-Versicherung.

Ihren Earn-out einordnen

Ist Ihr Earn-out belastbar gestaltet?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zu Bemessung und Fortführung. Sie erhalten eine erste Einordnung, ob Ihr variabler Kaufpreis trägt oder ob Streit droht.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Ist die Bemessungsgröße des Earn-outs klar und manipulationssicher definiert?

Ob EBITDA, Umsatz oder Meilenstein: Die Größe muss eindeutig berechnet werden können, sonst entsteht Streit über die Zahlung.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Ohne klare Bemessungsgröße ist der Earn-out eine Quelle künftigen Streits.

Der häufigste Streitpunkt eines Earn-outs ist die Berechnung. Legen Sie fest, welche Größe maßgeblich ist, etwa EBITDA oder Umsatz. Halten Sie zudem fest, wie genau sie ermittelt wird. Bestimmen Sie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, damit nicht jede Seite anders rechnet. Eine Vertiefung bietet unsere Schwerpunktseite zum Kaufpreis.

Eine unklare Bemessungsgröße verlagert den Streit auf die Zeit nach dem Closing, in der die Verhandlungsmacht des Verkäufers gering ist. Klären Sie diese Frage vor der Unterschrift.

02

Bemessung und Fortführung sind geregelt, jetzt zählt die Feinabstimmung.

Sind Bemessungsgröße und Fortführung geregelt, ist der Earn-out solide aufgesetzt. Achten Sie zusätzlich auf eine Ober- und Untergrenze, also Cap und Floor, eine klare Dauer und eine Regelung zur Streitbeilegung durch einen Schiedsgutachter. So bleibt der variable Kaufpreis kalkulierbar.

Stimmen Sie den Earn-out mit der übrigen Kaufpreisstruktur ab. Wie sich Net Debt und Working Capital auf den Kaufpreis auswirken, zeigt der Beitrag zur Kaufpreisanpassung.

03

Ohne Schutzklauseln kann der Käufer die Earn-out-Zahlung beeinflussen.

Nach dem Closing führt der Käufer das Unternehmen. Ohne Schutzklauseln kann er die Bemessungsgröße drücken, etwa durch Umschichtung von Kosten oder Verlagerung von Umsatz. Vereinbaren Sie eine Pflicht zur ordnungsgemäßen Fortführung, Informationsrechte des Verkäufers und eine Streitbeilegung durch einen Schiedsgutachter.

Lassen Sie die Schutzklauseln vor der Unterschrift prüfen. Ein Earn-out ohne Schutz verlagert das Risiko allein auf den Verkäufer.

Funktion und Zweck des Earn-outs

Käufer und Verkäufer schätzen den Wert eines Unternehmens oft unterschiedlich ein. Der Verkäufer setzt auf eine günstige künftige Entwicklung, der Käufer ist vorsichtiger. Der Earn-out überbrückt diese Bewertungslücke, indem ein Teil des Kaufpreises an das Eintreten der vom Verkäufer in Aussicht gestellten Entwicklung gekoppelt wird.

Üblich sind drei Bemessungsgrößen. Der EBITDA-basierte Earn-out knüpft an das operative Ergebnis an, der umsatzbasierte an den Umsatz und der meilensteinbasierte an das Erreichen bestimmter Ereignisse wie einer Zulassung oder eines Großauftrags. Welche Größe passt, hängt von Branche und Geschäftsmodell ab.

Der Earn-out verteilt das Risiko der künftigen Entwicklung. Tritt die erwartete Entwicklung ein, erhält der Verkäufer den vollen Preis. Bleibt sie aus, zahlt der Käufer weniger. Den Begriff erläutern wir im Fachlexikon.

Risiken und Konfliktpunkte

So elegant der Earn-out die Bewertungslücke schließt, so viele Konflikte kann er auslösen. Der häufigste Streit dreht sich um die Berechnung der Bemessungsgröße. Schon kleine Unterschiede in der Bilanzierung oder Bewertung können über erhebliche Beträge entscheiden. Ohne klare Methoden rechnet jede Seite zu ihren Gunsten.

Hinzu kommt der Einfluss des Käufers auf die Geschäftsführung. Nach dem Closing leitet der Käufer das Unternehmen. Er kann die Bemessungsgröße beeinflussen, etwa durch Verlagerung von Umsatz in eine andere Konzerngesellschaft, durch zusätzliche Kosten oder durch eine veränderte Investitionspolitik. Diese Manipulationsanreize sind der Kern des Earn-out-Risikos.

Schließlich birgt die Dauer ein Risiko. Je länger die Earn-out-Periode, desto größer die Unsicherheit und desto mehr Gelegenheiten zur Einflussnahme. Eine erste Einschätzung der Risiken liefert unser M&A-Transaktions-Risikoprofil.

Schutzklauseln für den Verkäufer

Damit der Earn-out für den Verkäufer kein Glücksspiel wird, braucht er Schutzklauseln. Zentral ist die Pflicht des Käufers zur ordnungsgemäßen Fortführung des Geschäfts. Sie untersagt es ihm, das Unternehmen während der Earn-out-Periode so zu führen, dass die Bemessungsgröße künstlich gedrückt wird.

Hinzu kommen Informationsrechte. Der Verkäufer muss die Entwicklung der Bemessungsgröße nachvollziehen können und Einblick in die maßgeblichen Zahlen erhalten. Eine Ober- und Untergrenze, also Cap und Floor, begrenzt das Risiko auf beiden Seiten und macht den variablen Kaufpreis kalkulierbar.

Für den Konfliktfall empfiehlt sich die Streitbeilegung durch einen Schiedsgutachter. Statt eines langwierigen Prozesses entscheidet ein unabhängiger Sachverständiger über die strittige Berechnung. Wie sich die Kaufpreisstruktur insgesamt zusammensetzt, zeigt der Beitrag zur Kaufpreisanpassung über Net Debt und Working Capital.

Die zentralen Bausteine

Worauf es bei der Gestaltung des Earn-outs ankommt

Diese Bausteine entscheiden, ob der Earn-out trägt oder zum Streit führt. Prüfen Sie jeden einzeln, bevor Sie unterschreiben.

Bausteine des Earn-outs mit empfehlenswerter Gestaltung und möglichem Risiko
Baustein Empfehlenswert Mögliches Risiko
Bemessungsgröße Eindeutig definiert EBITDA oder Umsatz mit klarer Berechnung Unklare Größe als Quelle des Streits
Bewertungsmethode Festgelegt und stabil Bilanzierung über die Periode unverändert Wechsel der Methode verzerrt das Ergebnis
Fortführung Ordnungsgemäß geregelt Pflicht zur Fortführung ohne Manipulation Freie Hand des Käufers drückt die Zahlung
Cap und Floor Ober- und Untergrenze Kalkulierbarer Rahmen für beide Seiten Offener Betrag mit hohem Risiko
Streitbeilegung Schiedsgutachter vorgesehen Rasche Klärung durch unabhängigen Experten Langwieriger Prozess über die Berechnung

Ein Earn-out hat auch steuerliche Folgen, die je nach Ausgestaltung unterschiedlich ausfallen können. Eine steuerliche Begleitung der Gestaltung ist ratsam.

Achtung bei vagen Earn-out-Klauseln: Wer Bemessungsgröße, Bewertungsmethode und Fortführung nicht klar regelt, verlagert den Streit auf die Zeit nach dem Closing, in der die Position des Verkäufers schwach ist. Auch steuerliche Folgen werden oft übersehen. Lassen Sie die Earn-out-Klausel vor der Unterschrift prüfen. Ein Erstgespräch vereinbaren (72 Euro) kann hier rasch Klarheit schaffen.

Steuerlicher Hinweis und Einbettung in die Transaktion

Ein Earn-out wirft auch steuerliche Fragen auf. Je nachdem, ob die spätere Zahlung als nachträglicher Kaufpreis oder als laufende Vergütung eingestuft wird, fallen unterschiedliche Folgen an. Diese Einordnung sollte vorab geklärt werden, damit die gewählte Gestaltung nicht zu unerwarteten Belastungen führt. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich, die Begleitung durch einen Steuerberater ist ratsam.

Der Earn-out steht zudem nicht für sich allein. Er ist Teil einer Kaufpreisstruktur, die auch eine Anpassung über Net Debt und Working Capital, eine Haftungskappung und gegebenenfalls eine W&I-Versicherung umfasst. Diese Elemente müssen aufeinander abgestimmt werden.

Besonders nach dem Closing zeigt sich, ob der Earn-out gut gestaltet war. Wie sich die Integration des Unternehmens auf den variablen Kaufpreis auswirkt, zeigt der Beitrag zur Post-Closing-Integration.

FAQ

Earn-out beim Unternehmenskauf.

Welche Bemessungsgröße ist für einen Earn-out am besten? +

Das hängt vom Geschäftsmodell ab. Der EBITDA-basierte Earn-out bildet die Ertragskraft ab, lässt sich aber leichter durch Kostenverlagerung beeinflussen. Der umsatzbasierte Earn-out ist einfacher nachvollziehbar, sagt aber wenig über die Profitabilität. Meilensteine eignen sich, wenn ein klares Ereignis den Wert bestimmt. Wichtig ist in jedem Fall eine eindeutige Berechnung.

Wie schützt sich der Verkäufer vor Manipulation? +

Der Verkäufer braucht eine Pflicht des Käufers zur ordnungsgemäßen Fortführung des Geschäfts, Informationsrechte über die Bemessungsgröße und eine festgelegte Bewertungsmethode. Eine Ober- und Untergrenze begrenzt das Risiko. Ein Schiedsgutachter klärt Streit über die Berechnung rasch. Ohne diese Klauseln trägt der Verkäufer das Risiko allein.

Wie lange sollte eine Earn-out-Periode dauern? +

Je länger die Periode, desto größer die Unsicherheit und desto mehr Gelegenheiten zur Einflussnahme durch den Käufer. Üblich sind ein bis drei Jahre. Eine kürzere Periode reduziert den Konfliktraum, muss aber lang genug sein, damit sich die erwartete Entwicklung zeigen kann. Die richtige Dauer hängt vom Geschäftsmodell ab.

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