Die ersten Wochen nach dem Closing prägen den weiteren Verlauf der Integration. Bewährt hat sich ein 100-Tage-Plan, der die wichtigsten Schritte mit klaren Verantwortlichen und Fristen festhält. Er ordnet, wer welche Aufgabe übernimmt, von der Übernahme der Geschäftsführung über die Registeränderungen bis zur Information der Mitarbeiter und Geschäftspartner.
Rechtlich steht am Anfang die Übernahme der Geschäftsführung. Dazu gehören die Bestellung der neuen Geschäftsführung, die Anmeldung der Änderungen zum Firmenbuch und die Aktualisierung weiterer Register. Erst mit Eintragung der Änderungen tritt die neue Leitung nach außen wirksam auf. Eine Vertiefung bietet unsere Schwerpunktseite zur Due Diligence, deren Ergebnisse die Integration leiten.
Wichtig sind die einzuholenden Change-of-Control-Zustimmungen. Viele Verträge, etwa mit Banken, Lieferanten oder Lizenzgebern, enthalten eine Klausel, nach der ein Eigentümerwechsel der Zustimmung bedarf oder ein Kündigungsrecht auslöst. Diese Punkte sollten schon vor dem Closing identifiziert und unmittelbar danach abgearbeitet werden. Den Begriff der Change-of-Control-Klausel erläutern wir im Fachlexikon.