Die Forderung kann erst nach Klärung des Originalvertrags sicher eingeordnet werden.
Fordern Sie den vollständigen Forderungsvertrag, Nachträge, Nebenabreden und die Unterlagen zur Entstehung der Forderung an. Halten Sie fest, ob die Parteien Unternehmer sind, welches Geschäft zugrunde liegt und ob das Zessionsverbot im Einzelnen ausgehandelt wurde.
Bis diese Punkte geklärt sind, sollte der Forderungsübergang als offener Closing-Punkt behandelt werden. Die allgemeine Due-Diligence-Schwerpunktseite hilft bei der Einordnung des Dokumentenstands.