Der Befund ist grundsätzlich transaktionsfähig.
Dokumentieren Sie die Annahmen im Datenraum und bilden Sie sie in der passenden Garantie oder Condition ab.
VbVG in der M&A-Due-Diligence: Ermittlungen, Compliance-Unterlagen, Disclosure, Freistellung, Escrow und Claim Notice prüfen.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Unternehmens-, Gesellschafts- und Transaktionsrecht
Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.
Verbandsverantwortlichkeit ist im Unternehmenskauf kein abstraktes Strafrechtsthema. Für Käufer und Verkäufer zählt, ob laufende Ermittlungen, Behördenkorrespondenz, interne Untersuchungen oder Compliance-Schwächen den Wert und die Haftungsstruktur des Deals verändern.
Die Prüfung stellt das VbVG gezielt aus M&A-Sicht. Er ersetzt keinen allgemeinen Überblick zum Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, sondern zeigt, wie Befunde in Disclosure, Garantien, Freistellungen, Escrow und Claim Notice übersetzt werden.
Zwei Fragen zeigen, ob der Punkt vor Signing oder Closing vertieft werden muss.
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Wenn die Antwort ja lautet, gehört der Punkt in die Deal-Risikoliste.
Dokumentieren Sie die Annahmen im Datenraum und bilden Sie sie in der passenden Garantie oder Condition ab.
Wenn Unterlagen oder Zuständigkeiten fehlen, sollte der Käufer den Punkt nicht in den Nachlauf verschieben. Klären Sie Risiko, Preisfolge und Vertragsschutz vor dem nächsten Meilenstein.
Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz kann Unternehmen für bestimmte Taten von Entscheidungsträgern oder Mitarbeitern erfassen. Im Deal geht es aber nicht um eine strafrechtliche Detailprüfung, sondern um Risikoerkennung, Bewertung und vertragliche Zuweisung.
Der Beitrag zu Compliance Red Flags bildet den breiteren Rahmen für Hinweise im Datenraum.
Käufer sollten nach laufenden Ermittlungen, internen Untersuchungsberichten, Behördenkorrespondenz, Whistleblowing-Meldungen und Compliance-Richtlinien fragen. Wichtig ist nicht nur, ob ein Verfahren existiert, sondern wer es kennt und wie darauf reagiert wurde.
Wenn Verfahren bereits bilanziell sichtbar sind, gehört auch der Beitrag zu laufenden Verfahren und Rückstellungen in die Prüfung.
Die Übersicht trennt Befund, Prüfung und Vertragsfolge.
| Befund | Prüfung | Vertragsfolge |
|---|---|---|
| Ermittlung Behörde oder interne Untersuchung? | Disclosure und Verfahrensregel | |
| Compliance Richtlinie nur Papier oder gelebte Kontrolle? | Garantie und Nachbesserung | |
| Bekanntes Risiko Schaden oder Verfahren absehbar? | Freistellung, Escrow, Claim Notice |
Die konkrete Gestaltung hängt von Datenraum, Deal-Struktur und Steuer- oder Fachberatung ab.
Praxispunkt: Dieser Punkt sollte nicht als Nachlauf ohne Zuständigkeit formuliert werden. Wenn er den Kaufpreis, eine behördliche Freigabe oder eine Haftung berühren kann, gehört er vor Closing in Datenraum und SPA.
Ein offengelegter Sachverhalt braucht andere Vertragsfolgen als ein unbekannter Verstoß. Disclosure begrenzt typischerweise Garantien, eine Freistellung kann ein konkret bekanntes Risiko wirtschaftlich beim Verkäufer lassen.
Die Beiträge zum SPA-Garantiekatalog und zum Disclosure Letter erklären diese Vertragstechnik.
Nach Closing entscheidet oft die Verfahrensführung. Der SPA sollte regeln, wer Behördenkontakte führt, welche Informationen weitergegeben werden, wann eine Claim Notice nötig ist und ob ein Escrow oder Rückbehalt zur Verfügung steht.
Die Mechanik der Claim Notice bei Drittansprüchen ist dafür der natürliche Anschluss.
Beides berührt den Deal. Für die Transaktion zählt vor allem, wie ein Risiko offengelegt, bewertet und vertraglich zugewiesen wird.
Der Datenraum sollte relevante Untersuchungen und Behördenkontakte zeigen. Ob eine Information offenzulegen ist, hängt von Risiko und Garantiekatalog ab.
Bei bekannten VbVG-Risiken meist nicht. Dann braucht es konkrete Disclosure, Freistellung, Mitwirkung und Claim-Mechanik.
Direkter Anschluss für die vertiefte Prüfung.
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