Letter of Intent (LOI)
Absichtserklärung zu Beginn einer Transaktion, die Eckpunkte und Ablauf festhält, regelmäßig aber noch nicht zum Vertragsabschluss verpflichtet.
Der Letter of Intent (LOI), auch Term Sheet oder Memorandum of Understanding, dokumentiert die grundsätzliche Kaufabsicht und die wesentlichen Eckpunkte wie Struktur, indikativen Kaufpreis, Exklusivität und Zeitplan. Er bildet die Grundlage für die folgende Due Diligence und die Verhandlung des Unternehmenskaufvertrags.
Inhaltlich sind die meisten Punkte unverbindlich, einzelne Klauseln (Exklusivität, Vertraulichkeit, Kostentragung) werden jedoch bewusst rechtsverbindlich gestaltet. In Österreich kann aus einem LOI eine vorvertragliche Haftung (culpa in contrahendo) entstehen, wenn Verhandlungen treuwidrig abgebrochen werden. Eine begleitende Geheimhaltungsvereinbarung ist üblich.
Mehr dazu auf unternehmenskauf-anwalt.at
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.
-
Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
Vertrag, der die Parteien zur vertraulichen Behandlung der im Transaktionsprozess offengelegten Informationen verpflichtet.
-
Due Diligence
Die sorgfältige Prüfung des Zielunternehmens vor dem Kauf in rechtlicher, steuerlicher, finanzieller und betrieblicher Hinsicht.
-
Unternehmenskaufvertrag (SPA)
Der zentrale Vertrag über den Erwerb eines Unternehmens (Share oder Asset Deal), der Kaufgegenstand, Kaufpreis, Garantien und Vollzug regelt.
Transaktion strukturieren, Vertrag prüfen, Risiken absichern?
Beim Unternehmenskauf entscheiden Struktur, Prüfung und Vertrag. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000