Der Barrierefreiheitsbefund ist grundsätzlich planbar.
Übernehmen Sie Audit, Maßnahmen und Zuständigkeit in Datenraum und SPA. Wichtig sind Zeitplan, Kosten und Verantwortliche.
Barrierefreiheitsgesetz beim Webshop-Kauf: EAA-Risiken, Umbaukosten, Erklärung, Gewährleistung und SPA-Klauseln prüfen.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Unternehmens-, Gesellschafts- und Transaktionsrecht
Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.
Beim Kauf eines Webshops oder Online-Dienstes ist Barrierefreiheit nicht nur ein Designwunsch. Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz und der European Accessibility Act können technische Nachrüstung, Informationspflichten und Vertragsrisiken auslösen.
Der Beitrag ersetzt keinen allgemeinen EAA-Leitfaden. Er zeigt, wie Käufer die Barrierefreiheit eines bestehenden Webshops im Datenraum, im technischen Audit und im SPA prüfen sollten.
Die Fragen helfen, Aufwand, Gewährleistung und Vertragsfolge zu strukturieren.
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Dann gehört Barrierefreiheit in den technischen und rechtlichen Deal-Check.
Übernehmen Sie Audit, Maßnahmen und Zuständigkeit in Datenraum und SPA. Wichtig sind Zeitplan, Kosten und Verantwortliche.
Wenn Audit oder Erklärung fehlen, sollte der Käufer Umbaukosten, Gewährleistung, Rückbehalt oder eine Closing beziehungsweise Post-Closing-Verpflichtung prüfen.
Beim Kauf eines E-Commerce-Unternehmens prüft der Käufer meist Daten, Zahlungsanbieter und Plattformverträge. Seit dem Barrierefreiheitsgesetz gehört auch die Nutzbarkeit digitaler Angebote in den Prüfplan.
Ein Webshop kann wirtschaftlich attraktiv sein, aber technisch Nachrüstung brauchen. Dann geht es nicht nur um Compliance, sondern um Budget, Zeitplan, Dienstleister und die Frage, wer das Risiko im SPA trägt.
Die Prüfung sollte Shop-Frontend, Checkout, Kundenkonto, Produktinformationen und mobile Nutzung erfassen. Bei Software- und SaaS-Unternehmen sind zusätzlich Roadmap, Ticket-Backlog und Dienstleisterverträge relevant.
Eine vorhandene Barrierefreiheitserklärung ist ein Anhaltspunkt, aber kein Ersatz für einen technischen Befund. Der Käufer sollte wissen, ob die Erklärung aktuell, vollständig und durch Tests gedeckt ist.
Der SPA-Garantiekatalog sollte nicht nur allgemein Rechtskonformität nennen. Bei konkreten Abweichungen braucht es Offenlegung, Kostenbudget, Zuständigkeit und gegebenenfalls einen Kaufpreisrückbehalt.
Nach Closing müssen technische Teams wissen, welche Mängel zuerst behoben werden. Sonst wird Barrierefreiheit zum diffusen Integrationsproblem.
Die Übersicht ordnet typische Befunde und Vertragsfolgen.
| Punkt | Prüfung | Folge |
|---|---|---|
| Shop-Funktionen Checkout, Konto und Produktinfos nutzbar? | Audit und Maßnahmenliste | |
| Erklärung Barrierefreiheitserklärung aktuell? | Disclosure und Aktualisierungspflicht | |
| Umbaukosten Budget und Dienstleister realistisch? | Rückbehalt oder Preisanpassung | |
| Post-Closing Wer setzt Maßnahmen um? | Covenant und Zuständigkeit |
Die konkrete Gestaltung hängt von Zielunternehmen, Datenraum und Verhandlungsposition ab.
Praxispunkt: Ein pauschales „Shop ist compliant“ ist zu schwach. Käufer sollten konkrete Tests, Abweichungen, Maßnahmen und Kosten sehen, bevor der SPA unterschrieben wird.
Die konkrete Pflicht hängt vom Angebot und vom Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsgesetzes ab. Im Deal sollte die Einschlägigkeit dokumentiert werden.
Nein. Sie hilft, ersetzt aber kein technisches Audit des Webshops und der wichtigsten Nutzerwege.
Ja, wenn Nachrüstungskosten, Verzögerung oder Rechtsrisiko wirtschaftlich relevant sind, gehören sie in Preis und Vertragsschutz.
Direkter Anschluss für die vertiefte Prüfung.
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