Ein Webshop besteht aus mehr als einer Webseite. Zu prüfen sind Domaininhaberschaft, Hosting, Shop-Software, Quellcode, Themes, Plugins, Schnittstellen, Produktdaten, Bildrechte, Tracking-Tags und Administrationsrechte. Wenn diese Positionen nicht sauber gelistet sind, kauft der Erwerber wirtschaftlich möglicherweise nur einen Umsatzverlauf, aber keine beherrschbare Infrastruktur.
Besonders heikel sind Plattformkonten bei Marktplätzen, Social Commerce und Fulfilment-Diensten. Viele Anbieter erlauben keine freie Übertragung oder verlangen Zustimmung. Die Asset-Liste sollte daher zwischen übertragbaren Rechten, neu einzurichtenden Konten und bloßen Mitwirkungspflichten des Verkäufers unterscheiden.