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Due Diligence

IP, Marken und IT-Verträge in der Due Diligence beim Unternehmenskauf

IP und IT in der Due Diligence: Bestand und Inhaberschaft von Marken und Patenten, Übertragungsketten, Lizenzen, Open-Source-Compliance und Change-of-Control-Klauseln.

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Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.

24. Juni 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

In vielen Unternehmen liegt der eigentliche Wert nicht in Maschinen oder Vorräten, sondern in immateriellen Vermögenswerten: in der Marke, in Patenten, in einer eigenentwickelten Software und in den Verträgen, die den laufenden IT-Betrieb sichern. Genau diese Werte werden in der Due Diligence oft zu spät und zu oberflächlich geprüft.

Dieser Beitrag zeigt, worauf es bei der Prüfung von Immaterialgüterrechten und IT in der Due Diligence ankommt. Im Mittelpunkt stehen Bestand und Inhaberschaft der Schutzrechte, die Übertragungsketten bei Arbeitnehmererfindungen und externen Entwicklern, die Lizenz- und IT-Verträge samt Change-of-Control sowie die Open-Source-Compliance bei Software.

Aus anwaltlicher Sicht entscheidet die IP- und IT-Prüfung darüber, ob der Käufer die zentralen Werte des Zielunternehmens auch tatsächlich erwirbt. Sie liefert zugleich die Grundlage für die passenden Garantien im Unternehmenskaufvertrag.

Ihre IP- und IT-Risiken einordnen

Sind die Rechte und Verträge des Zielunternehmens gesichert?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zu Inhaberschaft und Verträgen. Sie erhalten eine erste Einordnung der wichtigsten Prüfpunkte für IP und IT.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Ist gesichert, dass die wesentlichen Marken, Patente und die Software dem Zielunternehmen selbst gehören?

Oft stehen Marken auf den Gründer, oder Software wurde von Freelancern entwickelt. Ohne lückenlose Übertragung an die Gesellschaft fehlt dem Käufer das Recht.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Ist die Inhaberschaft der zentralen Rechte unklar, fehlt dem Kauf das Fundament.

Steht eine Marke auf den Gründer oder wurde Software ohne wirksame Rechteübertragung von Externen entwickelt, erwirbt der Käufer womöglich ein Unternehmen ohne die Rechte an seinem wichtigsten Vermögenswert. Klären Sie vor dem Signing die Übertragungskette: Registerauszüge für Marken und Patente, schriftliche Rechteübertragungen von Auftragnehmern und die Behandlung von Arbeitnehmererfindungen. Eine Einordnung bietet unser Beitrag zur Due-Diligence-Checkliste.

Erst wenn die Inhaberschaft lückenlos belegt ist, lassen sich die passenden Garantien sinnvoll verhandeln.

02

Inhaberschaft und Verträge sind geklärt, jetzt zählt die Absicherung im Kaufvertrag.

Sind Inhaberschaft, Lizenzen und IT-Verträge sauber geprüft, ist die IP-Seite der Transaktion gut aufgesetzt. Verankern Sie das Ergebnis in einem eigenen IP- und IT-Garantiekatalog: Bestand und Inhaberschaft der Schutzrechte, Freiheit von Rechten Dritter, Wirksamkeit der wesentlichen Lizenzen und Einhaltung der Open-Source-Pflichten. Wie ein solcher Katalog aufgebaut wird, zeigt der Beitrag zum Garantiekatalog im Unternehmenskaufvertrag.

Eine kurze anwaltliche Durchsicht stellt sicher, dass die Garantien die erkannten Risiken auch wirklich abdecken.

03

Die Prüfung der Verträge ist unvollständig, eine Nachschärfung ist ratsam.

Solange Lizenz- und IT-Verträge nicht systematisch gesichtet sind, bleiben Change-of-Control-Risiken und versteckte Open-Source-Pflichten im Verborgenen. Vervollständigen Sie die Liste der wesentlichen Verträge, prüfen Sie jede Klausel zum Gesellschafterwechsel und klären Sie, ob für den Vollzug Zustimmungen von Vertragspartnern einzuholen sind. Wie sich solche Bedingungen in den Vollzug einfügen, behandelt der Beitrag zu den Vollzugsbedingungen.

Lassen Sie offene Verträge vor dem Signing prüfen. Ein nachträglich entdecktes Kündigungsrecht kann den Wert der Transaktion mindern.

Bestand und Inhaberschaft der Schutzrechte

Am Anfang der IP-Prüfung steht eine schlichte Frage: Welche Schutzrechte gibt es und wem gehören sie? Erfasst werden Marken, Patente, Designs und Muster sowie Urheberrechte, etwa an Software und an Werbematerial. Für eingetragene Rechte geben die einschlägigen Register Auskunft über den Inhaber, die Laufzeit und mögliche Belastungen. Bei Marken und Patenten lohnt der Blick in das jeweilige Register besonders, weil der eingetragene Inhaber nicht immer mit dem Zielunternehmen übereinstimmt.

Ein häufiger Schwachpunkt ist die Übertragungskette. Marken stehen oft noch auf den Gründer persönlich, Software wurde von Freelancern oder Agenturen entwickelt und Erfindungen stammen von Mitarbeitern. In all diesen Fällen muss das Recht wirksam an die Gesellschaft übergegangen sein. Bei Arbeitnehmererfindungen sind die Aufgriffsrechte und eine angemessene Vergütung zu klären, bei externen Entwicklern braucht es eine ausdrückliche Rechteübertragung im Vertrag.

Fehlt diese Kette, erwirbt der Käufer womöglich ein Unternehmen, dem die Rechte an seinem wichtigsten Vermögenswert nicht zustehen. Wie sich solche Befunde in die Gesamtprüfung einfügen, zeigt der Beitrag zur Due-Diligence-Checkliste.

Lizenzverträge und Open-Source-Compliance

Neben den eigenen Rechten zählen die Lizenzen, mit denen das Unternehmen Rechte nutzt oder vergibt. Eingehende Lizenzen sichern den Zugang zu fremder Technologie oder Software, ausgehende Lizenzen bringen Einnahmen und binden das Unternehmen gegenüber seinen Lizenznehmern. Zu prüfen sind die Laufzeit, die Reichweite, die Übertragbarkeit und etwaige Mindestlizenzgebühren.

Bei eigenentwickelter Software verdient die Open-Source-Compliance besondere Aufmerksamkeit. Wer freie Komponenten unter einer Copyleft-Lizenz einsetzt, kann gezwungen sein, eigenen Quellcode offenzulegen oder die Software unter denselben Bedingungen weiterzugeben. Eine saubere Aufstellung der verwendeten Komponenten samt ihrer Lizenzbedingungen gehört deshalb zu jeder technischen Due Diligence.

Auch Domains, Geschäftsgeheimnisse und das nicht eingetragene Know-how sind zu erfassen. Domains sollten auf das Unternehmen registriert sein, Geschäftsgeheimnisse durch angemessene Maßnahmen geschützt werden. Den Begriff der Due Diligence vertiefen wir auf unserer Schwerpunktseite zur Due Diligence.

IT-Verträge, Cloud und Change of Control

Der laufende Betrieb hängt heute an einer Reihe von IT- und Cloud-Verträgen: Hosting, Software-as-a-Service, Wartung und Support. Diese Verträge sind auf ihre Wesentlichkeit und auf ihren Fortbestand nach dem Erwerb zu prüfen. Ein Ausfall einer zentralen Cloud-Plattform kurz nach dem Closing kann den Betrieb empfindlich treffen.

Besondere Beachtung verdienen Change-of-Control-Klauseln. Sie geben dem Vertragspartner ein Kündigungs- oder Zustimmungsrecht, wenn sich die Beherrschung des Unternehmens ändert. Solche Klauseln finden sich in Lizenz-, IT- und auch in Finanzierungsverträgen. Wird die Zustimmung für den Vollzug benötigt, gehört sie zu den Vollzugsbedingungen, wie der Beitrag zu den Vollzugsbedingungen zeigt.

Ob diese Klauseln überhaupt greifen, hängt von der Struktur des Erwerbs ab. Im Share Deal bleiben die Rechte und Verträge bei der Gesellschaft, ein Inhaberwechsel auf Ebene der Anteile kann aber gerade die Change-of-Control-Klauseln auslösen. Im Asset Deal müssen die Rechte einzeln übertragen werden, was bei eingetragenen Schutzrechten eine Umschreibung im Register verlangt. Die Unterschiede beider Strukturen behandelt der Beitrag zu Share Deal und Asset Deal.

Die wichtigsten Prüfpunkte

Worauf es bei IP und IT in der Due Diligence ankommt

Diese Punkte entscheiden, ob der Käufer die zentralen Werte tatsächlich erwirbt. Prüfen Sie jeden einzeln.

Prüfpunkte zu IP und IT in der Due Diligence mit empfehlenswerter Gestaltung und möglichem Risiko
Prüfpunkt Empfehlenswert Mögliches Risiko
Inhaberschaft Register und Verträge belegen das Recht Schutzrechte stehen nachweislich auf die Gesellschaft Marke steht noch auf den Gründer
Übertragungskette Lückenlos dokumentiert Rechte von Mitarbeitern und Externen wirksam übertragen Software ohne Rechteübertragung entwickelt
Open Source Komponenten und Lizenzen erfasst Copyleft-Pflichten erkannt und eingehalten Verdeckte Pflicht zur Offenlegung von Quellcode
IT-Verträge Wesentliche Verträge gesichtet Fortbestand der Cloud nach dem Closing gesichert Ausfall einer zentralen Plattform nach dem Erwerb
Change of Control Klauseln einzeln bewertet Nötige Zustimmungen vor dem Vollzug eingeholt Verstecktes Kündigungsrecht des Vertragspartners

Die Wesentlichkeit eines Vertrags richtet sich nicht allein nach seinem Volumen. Auch ein günstiger Vertrag kann unverzichtbar sein, wenn er eine zentrale technische Funktion absichert.

Achtung bei lückenhaften Rechteketten: Wer eine Marke auf dem Gründer, Software ohne Rechteübertragung oder eine versteckte Change-of-Control-Klausel übersieht, riskiert, ein Unternehmen ohne die Rechte an seinem wichtigsten Vermögenswert zu erwerben. Lassen Sie die IP- und IT-Seite vor dem Signing prüfen. Ein Erstgespräch vereinbaren (72 Euro) kann hier rasch Klarheit schaffen.

Passende Garantien und die Frage der Struktur

Die Befunde der IP- und IT-Prüfung münden in einen eigenen Abschnitt des Garantiekatalogs. Üblich sind Garantien zu Bestand und Inhaberschaft der Schutzrechte, zur Freiheit von Rechten Dritter, zur Wirksamkeit der wesentlichen Lizenzen und zur Einhaltung der Open-Source-Pflichten. Erkannte Risiken lassen sich durch eine gezielte Freistellung absichern, etwa bei einem laufenden Verletzungsstreit.

Wie weit der Käufer auf diese Garantien angewiesen ist, hängt auch von der Struktur ab. Im Share Deal verbleiben die Rechte bei der Gesellschaft, der Käufer übernimmt sie mittelbar mit den Anteilen. Im Asset Deal werden die einzelnen Rechte übertragen, eingetragene Schutzrechte verlangen dann eine Umschreibung im Marken- oder Patentregister. Diese Unterschiede beleuchtet der Beitrag zu Share Deal und Asset Deal.

Ein wachsender Teil der IP- und IT-Prüfung berührt zudem den Datenschutz. Wo Software und Cloud personenbezogene Daten verarbeiten, greift die DSGVO. Wie sich diese Anforderungen in die Due Diligence einfügen, behandelt der Beitrag zur Datenschutz-Due-Diligence. Eine erste Einschätzung der Gesamtrisiken liefert unser M&A-Transaktions-Risikoprofil.

FAQ

IP, Marken und IT-Verträge in der Due Diligence.

Warum ist die Inhaberschaft der Marke so wichtig? +

Steht die Marke auf dem Gründer oder einer anderen Person statt auf der Gesellschaft, erwirbt der Käufer im Share Deal ein Unternehmen ohne das Recht an seiner eigenen Marke. Deshalb muss die Übertragungskette lückenlos belegt sein, vom Register bis zu den Verträgen mit Mitarbeitern und externen Entwicklern. Erst dann lassen sich passende Garantien sinnvoll vereinbaren.

Was bedeutet Open-Source-Compliance beim Unternehmenskauf? +

Setzt die eigenentwickelte Software freie Komponenten unter einer Copyleft-Lizenz ein, kann daraus eine Pflicht entstehen, den eigenen Quellcode offenzulegen oder die Software unter denselben Bedingungen weiterzugeben. In der Due Diligence wird deshalb erfasst, welche Komponenten unter welchen Lizenzen verwendet werden, damit der Käufer das Risiko einschätzen kann.

Wie wirken Change-of-Control-Klauseln auf die Transaktion? +

Eine Change-of-Control-Klausel gibt dem Vertragspartner ein Kündigungs- oder Zustimmungsrecht, wenn sich die Beherrschung des Unternehmens ändert. Solche Klauseln können im Share Deal ausgelöst werden und betreffen häufig zentrale Lizenz-, IT- und Finanzierungsverträge. Wird die Zustimmung für den Vollzug benötigt, gehört sie zu den Vollzugsbedingungen des Kaufvertrags.

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