Zuerst muss die Datenherkunft nachweisbar werden.
Ein CRM-Export allein reicht nicht. Der Käufer braucht Nachweise zur Erhebung, Einwilligungen, Datenschutzhinweise, Double-Opt-in-Protokolle und Abmeldelisten. Ohne diese Nachweise kann ein vermeintlich wertvoller Datenbestand wertlos oder riskant sein.
Die breitere Prüfung behandelt der Beitrag zur Datenschutz-Due-Diligence.