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Cybersecurity Due Diligence beim Unternehmenskauf: NIS2 und IT-Risiken

Cybersecurity Due Diligence beim Unternehmenskauf: NIS2, Datenpannen, IT-Verträge, Versicherungen und Garantien richtig prüfen.

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Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.

13. Juli 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Cybersecurity Due Diligence ist beim Unternehmenskauf kein rein technisches Thema. Unklare Sicherheitsvorfälle, fehlende Incident-Dokumentation oder eine offene NIS2-Betroffenheit können Kaufpreis, Garantien und Closing-Plan verschieben. Käufer sollten vor Signing verstehen, welche Systeme geschäftskritisch sind und ob Datenpannen nach Art 33 und 34 DSGVO sauber behandelt wurden. Dieser Beitrag ergänzt unsere Beiträge zur Datenschutz-Due-Diligence und zu IP und IT-Verträgen.

Cyberrisiko einordnen

Ist die IT-Sicherheit transaktionsreif dokumentiert?

Beantworten Sie zwei Fragen zum konkreten Befund.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Gibt es eine dokumentierte Übersicht zu Systemen, Dienstleistern und Sicherheitsvorfällen?

Der erste Befund entscheidet, ob Dokumentation genügt oder Vertragsmechanik nötig ist.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Die Unterlagenlage muss zuerst geklärt werden.

Ordnen Sie Datenraum, Nachweise und offene Fragen. Erst danach sollte der Punkt in Kaufpreis, Garantie oder Vollzugsbedingung übersetzt werden.

02

Der Punkt ist vertraglich gut vorbereitet.

Wenn Unterlagen und Vertrag zusammenpassen, kann der Befund in Verhandlung, Signing-Liste und Closing-Plan übernommen werden.

03

Vor Signing besteht Nachschärfungsbedarf.

Allgemeine Formulierungen reichen nicht aus. Der Vertrag sollte klar sagen, welche Unterlagen gelten, wer haftet und welche Handlung bis Closing erwartet wird.

Welche Unterlagen in den Cyber-Datenraum gehören

Der Datenraum sollte eine Systemlandkarte, Dienstleisterübersicht, Zugriffsrollen, Backup-Konzept, Incident-Log, Sicherheitsrichtlinien und wesentliche Cloud-Verträge enthalten. Fehlen diese Unterlagen, kann der Käufer weder Betriebsfortführung noch Haftungsrisiken sicher einschätzen.

Bei Targets mit kritischen oder wichtigen Diensten ist zusätzlich zu prüfen, ob NIS2-Pflichten oder branchenspezifische Sicherheitsanforderungen relevant werden. Die Richtlinie (EU) 2022/2555 ist dabei ein Regulierungsrahmen, kein pauschaler Mangel jedes Unternehmens.

Datenpannen, DSGVO und technische Schwachstellen

Datenpannen sind nicht nur ein Datenschutzthema. Art 33 und 34 DSGVO betreffen Meldung, Benachrichtigung und Dokumentation. Für den Unternehmenskauf ist wichtig, ob Vorfälle erkannt, bewertet und abgearbeitet wurden.

Offene Schwachstellen, unklare Löschkonzepte oder fehlende Auftragsverarbeiterlisten können sich in Garantien, Freistellungen oder Closing Conditions niederschlagen. Beim Kauf eines digitalen Geschäftsmodells lohnt zusätzlich der Blick auf Software- und SaaS-Unternehmen.

Wie Cyberrisiken im Kaufvertrag landen

Der SPA sollte nicht nur allgemein sagen, dass IT-Systeme funktionieren. Sinnvoll sind konkrete Garantien zu bekannten Incidents, wesentlichen Verträgen, Rechten an Sicherheitssoftware, Cyberversicherungen und dem Stand technischer Maßnahmen.

Wenn ein Befund vor Closing bereinigt werden kann, eignet sich eine Vollzugsbedingung oder ein Closing Deliverable. Bleibt das Risiko offen, kommen Kaufpreisanpassung, Holdback oder Freistellung in Betracht. Auch bestehende Versicherungen und Haftpflichtpolizzen sollten geprüft werden.

Prüfraster

Cybersecurity als Deal-Risiko sichtbar machen

Die Übersicht zeigt typische Prüfpunkte und Vertragsfolgen.

Prüffelder in der Cybersecurity Due Diligence
Punkt Warum wichtig Vertragsfolge
Systeme Systeme Geschäftskritische Anwendungen und Abhängigkeiten erkennen Datenraum-Anlage oder Closing Deliverable
Incidents Incidents Datenpannen und Ausfälle zeigen Haftungsrisiken Garantie, Disclosure oder Freistellung
Regulierung Regulierung NIS2 und CRA können Aufwand nach Closing auslösen Kostenregel oder Vollzugsbedingung
Versicherung Versicherung Deckungslücken beeinflussen Risikotragung Police prüfen und Fortführung regeln

Maßgeblich sind Vertrag, Datenraum und wirtschaftliche Bedeutung im Einzelfall.

Praxishinweis: Cybersecurity sollte nicht erst am Ende der Due Diligence abgefragt werden. Wer die IT-Unterlagen früh strukturiert, kann technische Befunde rechtzeitig in Garantien und Closing-Liste übersetzen.

FAQ

Häufige Fragen.

Muss jedes Target wegen NIS2 besonders geprüft werden? +

Nein. Entscheidend sind Branche, Größe und Tätigkeit. Trotzdem kann NIS2 als Prüfrahmen helfen, weil Käufer Sicherheitsorganisation und Incident-Prozesse verstehen müssen.

Welche Rolle spielen frühere Datenpannen beim Unternehmenskauf? +

Frühere Datenpannen können Meldepflichten, Behördenkommunikation, Kundenthemen und Reputationsrisiken auslösen. Sie gehören in Datenraum, Disclosure und Vertragsverhandlung.

Reicht eine technische IT-Prüfung aus? +

Nein. Technische Ergebnisse müssen rechtlich übersetzt werden, etwa in Garantien, Freistellungen, Closing Deliverables oder Kaufpreislogik.

Themen
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