Kauf
Gesellschaftsrecht & Exit

Drag-along und Tag-along beim Unternehmenskauf: Mitverkauf und Mitziehen regeln

Drag-along und Tag-along im Beteiligungsvertrag: Mitverkaufsrechte, Mitziehrechte und Exit beim Unternehmenskauf klar regeln.

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30. August 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Bei einer Beteiligung mit mehreren Gesellschaftern entscheidet nicht nur der Kaufvertrag über den Exit. Mitverkaufsrechte und Mitziehrechte bestimmen, ob Minderheitsgesellschafter mitverkaufen dürfen oder bei einem Gesamtverkauf mitverkaufen müssen.

Drag-along und Tag-along sind vertragliche Mechanismen. Sie ersetzen keine Prüfung von Gesellschaftsvertrag, Abtretungsform und Zustimmungspflichten.

Der Beitrag grenzt diese Exit-Rechte von der allgemeinen Minderheitsbeteiligung und vom Squeeze-out ab.

Drag-along und Tag-along beim Unternehmenskauf: Mitverkauf und Mitziehen regeln

Sind Mitverkaufs- und Mitziehrechte für den geplanten Exit klar vereinbart?

Prüfen Sie Auslöser, Schwellen, Preis, Mitteilung, Haftung und die Form der Anteilsübertragung.

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01 Frage 1

Sind Mitverkaufs- und Mitziehrechte für den geplanten Exit klar vereinbart?

Prüfen Sie Auslöser, Schwellen, Preis, Mitteilung, Haftung und die Form der Anteilsübertragung.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Der Mechanismus ist angelegt, aber Trigger und Vollzug müssen geprüft werden.

Legen Sie fest, wann ein Verkauf ausgelöst wird, wie der Preis bestimmt wird und welche Frist für die Ausübung gilt. Stimmen Sie Mitteilungen, Haftungsumfang und Notariatsakt aufeinander ab.

02

Ohne klare Mechanik kann ein Gesamtverkauf an einzelnen Beteiligten scheitern.

Trennen Sie Tag-along und Drag-along sauber. Definieren Sie Schwelle, Preis, Frist, Käuferkreis, Haftung und Folgen einer Nichtmitwirkung. Prüfen Sie, ob die Satzung die Umsetzung unterstützt.

Tag-along und Drag-along unterscheiden

Tag-along schützt die Minderheit: Verkauft ein Mehrheitsgesellschafter, kann sie zu denselben wirtschaftlichen Bedingungen mitverkaufen. Drag-along schützt den Gesamtverkauf: Die Mehrheit kann die Minderheit unter den vereinbarten Voraussetzungen mitziehen.

Beide Rechte brauchen einen klaren Auslöser. Unbestimmte Begriffe wie „angemessenes Angebot“ führen im Exit zu neuem Streit.

Preis, Haftung und Käuferkreis festlegen

Der Vertrag sollte regeln, ob alle Anteile zum selben Preis und mit denselben Nebenbedingungen verkauft werden. Earn-out, Kaufpreisrückbehalt und Garantien müssen für die Minderheit nachvollziehbar sein.

Auch die Haftung braucht eine Grenze. Eine pauschale gesamtschuldnerische Haftung kann die Ausübung erschweren. Der Beitrag zum Rollover zeigt eine weitere Exit-Konstellation.

Mitteilung und Vollzug praktisch vorbereiten

Ein Ausübungsprozess sollte Frist, Form der Erklärung, Beilagen und Ansprechpartner nennen. Bei einem Drag-along muss außerdem klar sein, wie eine nicht mitwirkende Person behandelt wird.

Für GmbH-Anteile bleibt die vereinbarte Form des Abtretungsvorgangs zu beachten. Der Notariatsakt gehört deshalb in die Exit-Planung.

Beteiligungsvertrag und Satzung verzahnen

Ein rein schuldrechtlicher Anspruch wirkt nicht automatisch wie eine gesellschaftsrechtliche Übertragungsregel. Prüfen Sie Beitritt, Bindung späterer Erwerber und die Abstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag.

Der Exit-Mechanismus sollte auch für Teilverkäufe, konkurrierende Angebote und einen Käuferwechsel funktionieren.

Keine Exit-Klausel ohne Vollzugsplan: Preis, Frist und Form allein genügen nicht, wenn die Übertragung beim Closing nicht umgesetzt werden kann.

Exit-Check

Sechs Punkte im Beteiligungsvertrag

Je klarer der Mechanismus, desto weniger Nachverhandlung entsteht beim Verkauf.

Prüfpunkte für Mitverkauf und Mitziehen
Punkt Tag-along Drag-along
Auslöser Verkauf Mehrheit Mitverkauf möglich Mitverkauf verpflichtend
Preis Gleiche Bedingungen Nachweis Keine Schlechterstellung
Frist Mitteilung und Option Erklärung Vollzug
Haftung Quote und Cap Begrenzung Gleichlauf

Die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit hängt vom Vertrag, der Beteiligungsform und der konkreten Vollzugsstruktur ab.

FAQ

Häufige Fragen zu Drag-along und Tag-along.

Was ist der Unterschied zwischen Drag-along und Tag-along? +

Tag-along gibt der Minderheit ein Mitverkaufsrecht. Drag-along ermöglicht der Mehrheit, die Minderheit bei einem Gesamtverkauf mitzuziehen.

Müssen solche Rechte in der Satzung stehen? +

Sie können vertraglich vereinbart werden. Für Bindung, spätere Erwerber und die konkrete Übertragung muss die Struktur aber sorgfältig abgestimmt werden.

Kann die Minderheit beim Drag-along schlechtere Bedingungen erhalten? +

Das hängt von der Vereinbarung ab. Preis, Nebenbedingungen und Haftung sollten klar und gleichlaufend geregelt werden.

Themen
Drag-alongTag-alongMitverkaufsrechtBeteiligungsvertragExit

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