Die De-minimis-Schwelle setzt einen Mindestbetrag pro einzelnem Garantieverstoß. Sie soll verhindern, dass jede kleine Abweichung einen gesonderten Anspruch auslöst. Ob der Verstoß vollständig unberücksichtigt bleibt oder nur bei der Basket-Berechnung außer Betracht bleibt, hängt vom SPA ab.
Für die Berechnung braucht der Vertrag eine klare Bezugsgröße. Möglich sind der einzelne Schaden, jeder Anspruch aus einem Sachverhalt oder eine zusammenhängende Serie von Verstößen. Auch die Frage, ob Versicherungsleistungen und Steuervorteile abgezogen werden, gehört in die Definition.
§ 922 ABGB ordnet die gesetzliche Gewährleistung nach der vereinbarten oder geschuldeten Beschaffenheit ein. Im Unternehmenskauf wird diese gesetzliche Ebene regelmäßig durch detaillierte Garantien und Haftungsregeln im SPA ergänzt oder modifiziert. Die De-minimis-Schwelle beantwortet eine wirtschaftliche Vertragsfrage und ersetzt keine Prüfung des Garantieinhalts.