Zuerst muss Syndikatsstruktur konkret abgegrenzt werden.
Erstellen Sie eine Issues List zu Syndikatsvertrag, Finanzierungspflichten und Entscheidungsrechte und ordnen Sie jeden Punkt einer Unterlage, Verantwortung und Vertragsfolge zu.
Treten mehrere Käufer gemeinsam auf, braucht der Deal Regeln für Syndikat, Finanzierung, Stimmrechte, Informationsrechte, Vertraulichkeit und Konfliktlösung.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Unternehmens-, Gesellschafts- und Transaktionsrecht
Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.
Käuferkonsortium und Club Deal: Der rechtliche Schwerpunkt liegt nicht in einer allgemeinen Unternehmenskauf-Checkliste, sondern in der sauberen Strukturierung von Syndikatsstruktur.
Ein Käuferkonsortium braucht vor dem Angebot klare Regeln zu Finanzierung, Stimmrechten, Lead Investor und Ausstieg.
Ohne Syndikatsvertrag wird aus einem gemeinsamen Angebot rasch ein interner Konflikt über Kaufpreis, Kontrolle und Haftung.
Beantworten Sie ein bis zwei Fragen. Sie erhalten eine erste Einordnung, welche Punkte vor Signing oder Closing zu klären sind.
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Bei diesem Erwerbsfall entscheidet Syndikatsstruktur über Wert, Haftung und Vollzug.
Erstellen Sie eine Issues List zu Syndikatsvertrag, Finanzierungspflichten und Entscheidungsrechte und ordnen Sie jeden Punkt einer Unterlage, Verantwortung und Vertragsfolge zu.
Übernehmen Sie die geprüften Punkte jetzt in Closing Conditions, Garantien, Freistellungen und Kaufpreismechanik.
Regeln Sie Syndikatsvertrag, Finanzierungspflichten und Entscheidungsrechte ausdrücklich im Vertrag, bevor Kaufpreisfälligkeit oder Exklusivität ausgelöst werden.
Bei einem Käuferkonsortium müssen die Beteiligten vor dem verbindlichen Angebot wissen, wer Lead Investor ist, wer welchen Finanzierungsbeitrag leistet und wie Entscheidungen getroffen werden. Sonst wird die interne Abstimmung zum Closing-Risiko.
Der Syndikatsvertrag sollte Beteiligungsquoten, Stimmrechte, Informationsrechte, Kosten, Vertraulichkeit und Haftung gegenüber Verkäufer und Finanzierern regeln. Besonders wichtig ist, wer den SPA verhandeln darf.
Club Deals scheitern häufig nicht am Zielunternehmen, sondern an unklaren Kapitalzusagen innerhalb des Konsortiums. Jeder Investor muss wissen, wann sein Beitrag fällig wird und welche Folgen ein Ausfall hat.
Neben Eigenkapitalzusagen sind Bankfinanzierung, Sicherheiten, Gesellschafterdarlehen und Nachschusspflichten zu regeln. Der Verkäufer wird regelmäßig sehen wollen, dass das Konsortium closingfähig ist.
Nach Closing stellt sich die Frage, wer das Unternehmen kontrolliert, wie Pattsituationen gelöst werden und wann ein gemeinsamer Exit möglich ist. Ohne Regeln können Minderheitsinvestoren zentrale Entscheidungen blockieren.
Der Beteiligungsvertrag braucht Vetokatalog, Deadlock-Mechanismus, Drag-/Tag-along, Transferbeschränkungen und Regeln für Interessenkonflikte. Diese Punkte sollten parallel zum Kaufvertrag verhandelt werden.
Diese Übersicht zeigt, welche Spezialfragen bei diesem Thema nicht in allgemeinen Klauseln untergehen dürfen.
| Punkt | Warum wichtig | Vertragsfolge |
|---|---|---|
| Lead Investor Lead Investor | Der Verkäufer braucht einen handlungsfähigen Ansprechpartner. | Mandat, Verhandlungsvollmacht und Kostenregelung im Syndikat. |
| Finanzierung Finanzierung | Jeder Investor muss seinen Beitrag verbindlich leisten. | Equity Commitment, Default-Folgen und Finanzierungsnachweis regeln. |
| Governance Governance | Nach Closing entscheidet die Kontrolle über Wertentwicklung. | Vetorechte, Deadlock, Exit und Transferbeschränkungen vereinbaren. |
Die Übersicht ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls, zeigt aber die typischen Risikofelder dieses Erwerbstyps.
Praxishinweis: Ein Club Deal braucht zwei Vertragsstränge: den Kaufvertrag mit dem Verkäufer und den Syndikatsvertrag zwischen den Käufern.
Mehrere Käufer schließen sich zu einem Konsortium zusammen, um ein Zielunternehmen gemeinsam zu erwerben und Finanzierung, Risiko sowie Kontrolle zu teilen.
Er regelt Beiträge, Stimmrechte, Verhandlungsvollmacht, Kosten, Informationsrechte, Deadlock, Exit und Folgen, wenn ein Investor seine Finanzierung nicht leistet.
Der Verkäufer achtet vor allem auf Entscheidungsfähigkeit, Finanzierungssicherheit, klare Ansprechpartner und die Frage, ob interne Konflikte das Closing verzögern können.
Vertiefender Beitrag oder Schwerpunktseite für die weitere Prüfung.
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