Zuerst muss die Erwerberstruktur geklärt werden.
Legen Sie fest, wer kauft, welche Gesellschaft verwendet wird, welche Eigenmittel vorhanden sind und ob Verkäuferdarlehen oder Bankfinanzierung erforderlich sind.
Beim MBO oder MBI müssen Finanzierung, Beteiligungsrechte, Managementrolle und Haftung vor Signing sauber geregelt werden.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Unternehmens-, Gesellschafts- und Transaktionsrecht
Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.
Wenn das bestehende Management ein Unternehmen kauft oder ein externes Management einsteigt, wird aus der Transaktion zugleich ein Rollenwechsel. Die Käufer kennen Betrieb, Kunden und Personal oft gut. Trotzdem müssen Finanzierung, Beteiligungsrechte, Geschäftsführung und Haftung neu geordnet werden.
Ein Management-Buy-out oder Management-Buy-in braucht deshalb mehr als einen Kaufpreis und einen Zeitplan. Entscheidend ist, wer künftig kontrolliert, wer mitfinanziert, welche Sicherheiten gestellt werden und welche Pflichten das Management gegenüber Verkäufer, Bank und Zielgesellschaft übernimmt.
Der Beitrag grenzt das Thema von allgemeiner Nachfolge, Verkäuferdarlehen und Minderheitsbeteiligung ab. Für die Grundstruktur der Unternehmensnachfolge verweisen wir auf den Schwerpunkt Unternehmensnachfolge und Übergang.
Beantworten Sie zwei Fragen. Sie erhalten eine erste Einordnung, welche Punkte vor Signing geklärt sein sollten.
Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.
Bei MBO und MBI entscheidet die Käuferstruktur über Haftung, Sicherheiten und Einflussrechte.
Legen Sie fest, wer kauft, welche Gesellschaft verwendet wird, welche Eigenmittel vorhanden sind und ob Verkäuferdarlehen oder Bankfinanzierung erforderlich sind.
Überführen Sie Käuferstruktur, Finanzierung und Managementrolle jetzt in Kaufvertrag, Beteiligungsvertrag und Closing-Liste.
Regeln Sie Geschäftsführung, Vetorechte, Leaver-Fälle, Wettbewerbsverbot und Informationspflichten ausdrücklich vor dem Signing.
Beim Management-Buy-out kauft das bestehende Management. Beim Management-Buy-in kommt ein externes Managementteam in das Unternehmen. In beiden Varianten sollte früh klar sein, ob natürliche Personen direkt kaufen oder eine Akquisitionsgesellschaft eingesetzt wird. Diese Wahl beeinflusst Haftung, Finanzierung, Steuerstruktur und spätere Beteiligungsrechte.
Managementkäufer verfügen oft über weniger Eigenmittel als strategische Erwerber. Daher werden Bankfinanzierung, Verkäuferdarlehen, Earn-out und Rückbeteiligung kombiniert. Jede Finanzierungsschicht bringt eigene Bedingungen, Sicherheiten und Informationspflichten mit.
Nach Closing ist das Management zugleich Käufer, Gesellschafter und Organ der Gesellschaft. Daraus entstehen Interessenkonflikte bei Gewährleistungsansprüchen, Budgetentscheidungen, Earn-out-Kennzahlen und Personalfragen. Diese Konflikte gehören in Vertrag und Governance, nicht nur in einen Nebenbrief.
Die Übersicht zeigt, welche Punkte im Managementkauf nicht vermischt werden sollten.
| Prüffeld | Warum wichtig | Vertragsfolge |
|---|---|---|
| Käuferstruktur Käuferstruktur | Wer kauft und haftet wirtschaftlich? | Akquisitionsgesellschaft, Eigenmittel und Beitrittsrechte festlegen. |
| Finanzierung Finanzierung | Bank, Verkäufer und Management verfolgen unterschiedliche Interessen. | Rang, Sicherheiten, Covenants und Informationspflichten regeln. |
| Rollen Rollen | Geschäftsführung und Gesellschafterstellung überschneiden sich. | Dienstvertrag, Syndikatsvertrag und Kaufvertrag abstimmen. |
Die steuerliche und finanzierungsrechtliche Struktur muss im Einzelfall gesondert geprüft werden.
Praxishinweis: Ein MBO oder MBI scheitert selten an der Idee. Kritisch wird es, wenn Finanzierung und Rollen erst nach dem Letter of Intent konkretisiert werden.
Beim MBO kauft das bisherige Management. Beim MBI kommt ein externes Managementteam als Erwerber oder Mitinvestor dazu. Rechtlich wichtig sind Käuferstruktur, Finanzierung und Rolle nach Closing.
Weil Käufer, Management und Mitinvestoren Rechte und Pflichten nach Closing regeln müssen. Dazu gehören Vetos, Informationsrechte, Leaver-Fälle, Verwässerungsschutz und Exit-Regeln.
Das Verkäuferdarlehen kann den Kauf ermöglichen. Zugleich entstehen Rang-, Sicherheiten- und Informationsfragen. Der Kaufvertrag sollte klar regeln, wann das Darlehen fällig wird und welche Verstöße Folgen haben.
Wie Übergang und Rollenwechsel rechtlich vorbereitet werden.
Verkäuferdarlehen, Sicherheiten und Bankauflagen im Unternehmenskauf.
Warum Management und Schlüsselpersonen eigene Prüfpunkte sind.
Wenn der Verkäufer beteiligt bleibt und Governance braucht.
Beim Unternehmenskauf entscheiden Struktur, Prüfung und Vertrag. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000