Bei verteiltem Funktionsgefüge ist die personenbezogene Bindung weniger kritisch.
Verteilt sich der Wert auf viele Funktionen und ist das Unternehmen nicht inhaberzentriert, ist eine Bindung einzelner Schlüsselpersonen weniger kritisch. Trotzdem sollten Sie die Schlüsselrollen identifizieren, ihre Vertretungslage prüfen und auf change-of-control-Klauseln in den Arbeitsverträgen achten. Eine Vertiefung zum Übergang der Belegschaft bietet der Beitrag zum Betriebsübergang nach AVRAG.
Eine kurze Durchsicht der Verträge zeigt, ob bestehende Kündigungsrechte oder Sonderprämien beim Inhaberwechsel ausgelöst werden. Das ist häufig die unauffällige Stelle, an der Wert verloren geht.