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Unternehmenskauf mit öffentlichen Aufträgen: Vergabe, Eignung und Vertragswechsel prüfen

Bei öffentlichen Aufträgen im Zielunternehmen müssen Käufer Eignung, Referenzen, Subunternehmerstruktur und mögliche Vertragswechsel vergaberechtlich prüfen.

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Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.

1. Juli 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Unternehmenskauf mit öffentlichen Aufträgen: Der rechtliche Schwerpunkt liegt nicht in einer allgemeinen Unternehmenskauf-Checkliste, sondern in der sauberen Strukturierung von Vergabe- und Eignungsprüfung.

Öffentliche Aufträge sind beim Unternehmenskauf kein gewöhnlicher Kundenvertrag.

Eignung, Zuschlagsgrundlage, Auftraggeberzustimmung und Vertragsänderungsverbot können den Deal bestimmen.

Ihre Lage einordnen

Wie gut ist dieser Erwerbsfall vorbereitet?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen. Sie erhalten eine erste Einordnung, welche Punkte vor Signing oder Closing zu klären sind.

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01 Frage 1

Sind Vergabeprüfung, Eignungsnachweise und Auftraggeberkommunikation bereits konkret dokumentiert?

Bei diesem Erwerbsfall entscheidet Vergabe- und Eignungsprüfung über Wert, Haftung und Vollzug.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Zuerst muss Vergabe- und Eignungsprüfung konkret abgegrenzt werden.

Erstellen Sie eine Issues List zu Vergabeprüfung, Eignungsnachweise und Auftraggeberkommunikation und ordnen Sie jeden Punkt einer Unterlage, Verantwortung und Vertragsfolge zu.

02

Die Spezialstruktur ist gut vorbereitet.

Übernehmen Sie die geprüften Punkte jetzt in Closing Conditions, Garantien, Freistellungen und Kaufpreismechanik.

03

Die Spezialrisiken müssen vor Signing nachgeschärft werden.

Regeln Sie Vergabeprüfung, Eignungsnachweise und Auftraggeberkommunikation ausdrücklich im Vertrag, bevor Kaufpreisfälligkeit oder Exklusivität ausgelöst werden.

Öffentliche Aufträge als Sondervermögen prüfen

Öffentliche Aufträge können wesentlicher Werttreiber eines Unternehmens sein, sind aber vergaberechtlich sensibler als normale Kundenverträge. Der Käufer muss prüfen, ob Auftragnehmerwechsel, Kontrollwechsel oder wesentliche Vertragsänderungen zulässig sind.

In den Datenraum gehören Vergabeunterlagen, Zuschlagsentscheidung, Vertrag, Eignungsnachweise, Subunternehmerangaben, Änderungsvereinbarungen und Korrespondenz mit dem öffentlichen Auftraggeber.

Eignung und Zuschlagsgrundlage nach Closing

Viele öffentliche Aufträge wurden unter bestimmten Eignungsnachweisen, Referenzen, Schlüsselpersonen oder Subunternehmerkonzepten vergeben. Wenn sich diese Grundlagen durch den Unternehmenskauf ändern, kann der Auftraggeber Fragen stellen oder Zustimmung verlangen.

Der Kaufvertrag sollte daher regeln, welche Eignungsnachweise fortbestehen, welche Schlüsselpersonen bleiben und welche Kommunikation mit Auftraggebern vor oder nach Closing zulässig ist.

Vertragswechsel, Zustimmung und Änderungsverbot

Nicht jede Vertragsübernahme ist vergaberechtlich unproblematisch. Besonders bei Asset Deals, Umgründungen oder Wechsel der kontrollierenden Person muss geprüft werden, ob der Auftrag fortgeführt werden darf oder eine neue Vergabe droht.

Kritische Aufträge sollten als Closing Condition, Kaufpreiskomponente oder Freistellung behandelt werden. Wenn ein Auftrag nicht sicher übergeht, darf er nicht ungeprüft in die Bewertung einfließen.

Prüfpunkte

Aufträge, Eignung und Vergabe-Fortführung prüfen

Diese Übersicht zeigt, welche Spezialfragen bei diesem Thema nicht in allgemeinen Klauseln untergehen dürfen.

Unternehmenskauf mit öffentlichen Aufträgen: Vergabe, Eignung und Vertragswechsel prüfen
Punkt Warum wichtig Vertragsfolge
Auftragstyp Auftragstyp Rahmenvertrag, Einzelauftrag oder Konzession haben unterschiedliche Risiken. Auftragsliste mit Wert, Laufzeit, Änderungshistorie und Zustimmungslage.
Eignung Eignung Referenzen, Schlüsselpersonen und Subunternehmer können vergaberelevant sein. Garantien zum Fortbestand und Closing-Bedingung für kritische Nachweise.
Vertragswechsel Vertragswechsel Ein Kontroll- oder Auftragnehmerwechsel kann vergaberechtlich relevant sein. Rechtsprüfung, Auftraggeberkommunikation und Fallback im Kaufvertrag regeln.

Die Übersicht ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls, zeigt aber die typischen Risikofelder dieses Erwerbstyps.

Praxishinweis: Öffentliche Aufträge sollten im Kaufpreis nur angesetzt werden, wenn ihre Fortführung nach der Transaktion vergabe- und vertragsrechtlich belastbar geprüft ist.

FAQ

Unternehmenskauf mit öffentlichen Aufträgen: Vergabe, Eignung und Vertragswechsel prüfen.

Gehen öffentliche Aufträge bei einem Unternehmenskauf automatisch über? +

Das hängt von Struktur und Vertrag ab. Share Deal, Asset Deal, Umgründung oder Auftragnehmerwechsel können vergaberechtlich unterschiedlich zu beurteilen sein.

Welche Unterlagen sind bei öffentlichen Aufträgen wichtig? +

Wichtig sind Vergabeunterlagen, Zuschlagsentscheidung, Vertrag, Eignungsnachweise, Subunternehmerangaben, Änderungsvereinbarungen und Auftraggeberkorrespondenz.

Wann wird ein öffentlicher Auftrag zum Deal-Risiko? +

Wenn Eignung, Schlüsselpersonen, Subunternehmer, Kontrollwechsel oder Vertragsänderungen nach Closing nicht mehr den Vergabegrundlagen entsprechen, kann der Auftrag wirtschaftlich gefährdet sein.

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