Zuerst muss Vergabe- und Eignungsprüfung konkret abgegrenzt werden.
Erstellen Sie eine Issues List zu Vergabeprüfung, Eignungsnachweise und Auftraggeberkommunikation und ordnen Sie jeden Punkt einer Unterlage, Verantwortung und Vertragsfolge zu.
Bei öffentlichen Aufträgen im Zielunternehmen müssen Käufer Eignung, Referenzen, Subunternehmerstruktur und mögliche Vertragswechsel vergaberechtlich prüfen.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Unternehmens-, Gesellschafts- und Transaktionsrecht
Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.
Unternehmenskauf mit öffentlichen Aufträgen: Der rechtliche Schwerpunkt liegt nicht in einer allgemeinen Unternehmenskauf-Checkliste, sondern in der sauberen Strukturierung von Vergabe- und Eignungsprüfung.
Öffentliche Aufträge sind beim Unternehmenskauf kein gewöhnlicher Kundenvertrag.
Eignung, Zuschlagsgrundlage, Auftraggeberzustimmung und Vertragsänderungsverbot können den Deal bestimmen.
Beantworten Sie ein bis zwei Fragen. Sie erhalten eine erste Einordnung, welche Punkte vor Signing oder Closing zu klären sind.
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Bei diesem Erwerbsfall entscheidet Vergabe- und Eignungsprüfung über Wert, Haftung und Vollzug.
Erstellen Sie eine Issues List zu Vergabeprüfung, Eignungsnachweise und Auftraggeberkommunikation und ordnen Sie jeden Punkt einer Unterlage, Verantwortung und Vertragsfolge zu.
Übernehmen Sie die geprüften Punkte jetzt in Closing Conditions, Garantien, Freistellungen und Kaufpreismechanik.
Regeln Sie Vergabeprüfung, Eignungsnachweise und Auftraggeberkommunikation ausdrücklich im Vertrag, bevor Kaufpreisfälligkeit oder Exklusivität ausgelöst werden.
Öffentliche Aufträge können wesentlicher Werttreiber eines Unternehmens sein, sind aber vergaberechtlich sensibler als normale Kundenverträge. Der Käufer muss prüfen, ob Auftragnehmerwechsel, Kontrollwechsel oder wesentliche Vertragsänderungen zulässig sind.
In den Datenraum gehören Vergabeunterlagen, Zuschlagsentscheidung, Vertrag, Eignungsnachweise, Subunternehmerangaben, Änderungsvereinbarungen und Korrespondenz mit dem öffentlichen Auftraggeber.
Viele öffentliche Aufträge wurden unter bestimmten Eignungsnachweisen, Referenzen, Schlüsselpersonen oder Subunternehmerkonzepten vergeben. Wenn sich diese Grundlagen durch den Unternehmenskauf ändern, kann der Auftraggeber Fragen stellen oder Zustimmung verlangen.
Der Kaufvertrag sollte daher regeln, welche Eignungsnachweise fortbestehen, welche Schlüsselpersonen bleiben und welche Kommunikation mit Auftraggebern vor oder nach Closing zulässig ist.
Nicht jede Vertragsübernahme ist vergaberechtlich unproblematisch. Besonders bei Asset Deals, Umgründungen oder Wechsel der kontrollierenden Person muss geprüft werden, ob der Auftrag fortgeführt werden darf oder eine neue Vergabe droht.
Kritische Aufträge sollten als Closing Condition, Kaufpreiskomponente oder Freistellung behandelt werden. Wenn ein Auftrag nicht sicher übergeht, darf er nicht ungeprüft in die Bewertung einfließen.
Diese Übersicht zeigt, welche Spezialfragen bei diesem Thema nicht in allgemeinen Klauseln untergehen dürfen.
| Punkt | Warum wichtig | Vertragsfolge |
|---|---|---|
| Auftragstyp Auftragstyp | Rahmenvertrag, Einzelauftrag oder Konzession haben unterschiedliche Risiken. | Auftragsliste mit Wert, Laufzeit, Änderungshistorie und Zustimmungslage. |
| Eignung Eignung | Referenzen, Schlüsselpersonen und Subunternehmer können vergaberelevant sein. | Garantien zum Fortbestand und Closing-Bedingung für kritische Nachweise. |
| Vertragswechsel Vertragswechsel | Ein Kontroll- oder Auftragnehmerwechsel kann vergaberechtlich relevant sein. | Rechtsprüfung, Auftraggeberkommunikation und Fallback im Kaufvertrag regeln. |
Die Übersicht ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls, zeigt aber die typischen Risikofelder dieses Erwerbstyps.
Praxishinweis: Öffentliche Aufträge sollten im Kaufpreis nur angesetzt werden, wenn ihre Fortführung nach der Transaktion vergabe- und vertragsrechtlich belastbar geprüft ist.
Das hängt von Struktur und Vertrag ab. Share Deal, Asset Deal, Umgründung oder Auftragnehmerwechsel können vergaberechtlich unterschiedlich zu beurteilen sein.
Wichtig sind Vergabeunterlagen, Zuschlagsentscheidung, Vertrag, Eignungsnachweise, Subunternehmerangaben, Änderungsvereinbarungen und Auftraggeberkorrespondenz.
Wenn Eignung, Schlüsselpersonen, Subunternehmer, Kontrollwechsel oder Vertragsänderungen nach Closing nicht mehr den Vergabegrundlagen entsprechen, kann der Auftrag wirtschaftlich gefährdet sein.
Vertiefender Beitrag oder Schwerpunktseite für die weitere Prüfung.
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