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Private Krankenanstalt übernehmen: Errichtungsbewilligung, Betriebsgenehmigung und ärztliche Leitung

Private Krankenanstalt übernehmen: Errichtungsbewilligung, Betriebsbewilligung, ärztliche Leitung und technische Voraussetzungen vor Signing und Closing prüfen.

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Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.

12. September 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Beim Erwerb einer privaten Krankenanstalt entscheidet die Genehmigungsakte über die Fortführung des Betriebs. Errichtungsbewilligung, Betriebsbewilligung, Arbeitsstättenbewilligung, Haftpflichtversicherung und ärztliche Leitung müssen zum tatsächlichen Leistungsangebot und zum Rechtsträger passen.

Die Details richten sich nach dem Bundesland. Für Salzburg beschreibt das Krankenanstaltenrecht eine Errichtungs- und Betriebsbewilligung sowie eine Arbeitsstättenbewilligung. Dieser Beitrag zeigt, wie Käufer den Übergang vor Signing und Closing prüfen und die ärztliche Leitung in den Transaktionsplan einordnen. Die zwei verifizierten Vertiefungen zu Unterlagen und Risiken der Zielgesellschaft sowie zu laufenden Leistungspflichten bleiben davon getrennt.

Genehmigungsstatus vor dem Closing einordnen

Ist der Erwerb der privaten Krankenanstalt vorbereitet?

Beantworten Sie zwei Fragen zum Rechtsträger und zur Genehmigungsakte. Sie erhalten eine erste Einordnung der nächsten Prüfschritte.

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01 Frage 1

Bleibt der Rechtsträger der privaten Krankenanstalt beim Erwerb unverändert?

Bei einem Anteilskauf bleibt die juristische Person grundsätzlich dieselbe. Bei der Übertragung auf einen anderen Rechtsträger muss die Bewilligungslage nach dem anwendbaren Landesrecht geprüft werden.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Der Wechsel des Rechtsträgers braucht eine eigene behördliche Übergangsprüfung.

Ermitteln Sie zuerst das anwendbare Landesrecht und den genauen Umfang der Übertragung. In Salzburg bedarf die Übertragung oder Verpachtung einer Krankenanstalt auf einen anderen Rechtsträger der Bewilligung der Landesregierung. Ordnen Sie dazu Errichtungsbewilligung, Betriebsbewilligung, Anstaltsordnung, Haftpflichtversicherung, Personalunterlagen und die ärztliche Leitung dem neuen Rechtsträger zu.

Das Closing sollte erst an den konkret beschriebenen Genehmigungsstatus anknüpfen. Halten Sie außerdem fest, welche Unterlagen der bisherige Rechtsträger übergeben und welche Meldungen oder Anträge der Erwerber einbringen muss.

02

Vor dem Signing fehlen Nachweise zur Genehmigungslage oder zur ärztlichen Leitung.

Fordern Sie sämtliche Bewilligungsbescheide samt Auflagen, die Anstaltsordnung, die aktuelle Personalübersicht und die Bestellung der ärztlichen Leitung an. Prüfen Sie, ob Änderungen des Leistungsangebots, der Organisation, der Betriebsstätte oder der Ausstattung angezeigt oder bewilligt wurden.

Erstellen Sie daraus eine Mängelliste mit Verantwortlichkeit und Termin. Die Due-Diligence-Prüfung der Zielgesellschaft zeigt ergänzend, wie einzelne Risikofelder dokumentiert werden.

03

Die vorhandene Genehmigungsakte kann in die Transaktionsplanung übernommen werden.

Gleichen Sie den dokumentierten Bestand mit dem tatsächlichen Leistungsangebot und der aktuellen Organisation ab. Prüfen Sie besonders, ob die ärztliche Leitung, der Technische Sicherheitsbeauftragte, die Arbeitsstättenbewilligung und die Haftpflichtversicherung ohne Unterbrechung fortbestehen.

Verankern Sie die Nachweise im Closing-Ordner und regeln Sie im Kaufvertrag die Mitwirkung bei späteren Anzeigen, Bewilligungen und Änderungen. Für die operative Fortführung sollte der Erwerber einen eigenen Verantwortlichkeitsplan führen.

Welche Bewilligungen gehören in den Datenraum?

Der Käufer sollte die Krankenanstalt in einer Bewilligungsmatrix abbilden. In Salzburg nennt die Landesregierung für eine bettenführende Krankenanstalt oder ein selbständiges Ambulatorium grundsätzlich die baupolizeiliche Bewilligung, die krankenanstaltenrechtliche Errichtungs- und Betriebsbewilligung sowie die Arbeitsstättenbewilligung. Bei Röntgenanlagen kommen strahlenschutzrechtliche Bewilligungen hinzu. Die bauliche Ausstattung wird durch die Salzburger Krankenanstalten-Bauverordnung ergänzt.

Für jede Bewilligung gehören Bescheid, Planunterlagen, Auflagen, Nachweise zur Erfüllung und offene Verfahren in den Datenraum. Das Leistungsangebot muss mit dem genehmigten Umfang übereinstimmen. Änderungen des Anstaltszwecks, der Organisation, der Betriebsstätte oder der sachlichen Ausstattung können eine Anzeige oder einen neuen Bescheid auslösen. § 14 SKAG 2000 ist deshalb auch bei einem bestehenden Betrieb relevant.

Die Bewilligungsmatrix trennt drei Fragen: Darf der Standort in dieser Form betrieben werden? Sind die technischen und personellen Voraussetzungen erfüllt? Und bleibt der Status beim geplanten Erwerb erhalten? Eine allgemeine Unternehmensprüfung beantwortet diese Fragen nicht automatisch.

Share Deal oder Asset Deal: Wer trägt die Bewilligungen?

Bei einem Anteilskauf bleibt die juristische Person als Rechtsträger grundsätzlich bestehen. Das erleichtert die Zuordnung der vorhandenen Bescheide, ändert aber nichts an der Prüfung von Kontrollwechseln, Organen, Finanzierung und laufenden Auflagen. Der Kaufvertrag sollte deshalb ausdrücklich festhalten, ob das Landesrecht eine Anzeige oder eine behördliche Zustimmung für die geplante Änderung verlangt.

Bei einem Asset Deal oder einer Übertragung des Betriebs auf eine andere juristische Person verschiebt sich die zentrale Frage. Die Bewilligung ist dem Rechtsträger und dem genehmigten Betrieb zuzuordnen. Die Salzburger Behördeninformation nennt die Übertragung oder Verpachtung einer Krankenanstalt auf einen anderen Rechtsträger als bewilligungspflichtig. Das gilt auch für die Übertragung oder Verpachtung selbständiger Teile einer Krankenanstalt.

Der Käufer darf die wirtschaftliche Übergabe deshalb nicht mit dem Übergang des krankenanstaltenrechtlichen Status gleichsetzen. Vor Signing braucht es eine Entscheidung über die Erwerbsstruktur, die zuständige Behörde und die erforderlichen Anträge. Im SPA werden daraus Informationspflichten, Mitwirkung, Genehmigungsvorbehalt und eine klare Closing-Bedingung.

Errichtungsbewilligung und Bedarfsprüfung vorbereiten

Die Errichtungsbewilligung betrifft mehr als Baupläne. Nach der Salzburger Verfahrensinformation müssen Antragsteller unter anderem Anstaltszweck, Rechtsträger, Standort, Einzugsgebiet, Leistungsangebot, Personalausstattung und die sozialversicherungsrechtliche Erstattungsfähigkeit darstellen. Dazu kommen Firmenbuchdaten, Bau- und Betriebsbeschreibungen, ein Eigentums- oder Nutzungsnachweis und der Baubewilligungsbescheid.

Vor der Bewilligung ist der Bedarf zu prüfen. Die Errichtung muss zu einer wesentlichen Verbesserung des Versorgungsangebots im Einzugsgebiet führen. Ist der Leistungsumfang im Regionalen Strukturplan Gesundheit geregelt, wird die Übereinstimmung mit dessen Vorgaben geprüft. Für bestimmte Vorhaben kann ein Bedarfsgutachten erforderlich sein. Bei einem Erwerb muss der Käufer daher feststellen, ob die vorliegende Bewilligung den gegenwärtigen Betrieb abdeckt oder ob spätere Erweiterungen einen neuen Bedarfsschritt ausgelöst haben.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Abweichung zwischen Bescheid und tatsächlichem Betrieb. Andere Abteilungen, neue medizinisch-technische Großgeräte, eine Verlegung oder ein erweitertes Leistungsangebot können als wesentliche Veränderung gelten. Diese Abweichungen gehören in die Red-Flag-Liste und dürfen im Kaufvertrag nicht durch eine pauschale Zusicherung verdeckt werden.

Vom ersten Datenraumzugriff bis zum Nachlauf

Vier Prüfpunkte für Signing und Closing

Die Stichtage verbinden Genehmigungsbestand, Leitungsfunktionen und die geplante Erwerbsstruktur.

  1. 01
    Vor Signing
    Due Diligence

    Rechtsträger und Bewilligungsbestand erfassen

    Bescheide, Auflagen, Standort, Leistungsangebot und offene Behördenverfahren werden in einer Matrix zusammengeführt.

    Ordnen Sie jeden Bescheid dem Rechtsträger und der Betriebsstätte zu. Gleichen Sie genehmigte Abteilungen, Geräte, Räume und das Personal mit dem Ist-Betrieb ab.

    Rechtliche Anknüpfungspunkte: § 14 SKAG 2000, KAKuG

  2. 02
    Signing
    Kaufvertrag

    Behördliche Schritte und Mitwirkung sichern

    Der Vertrag bestimmt, wer Anträge stellt, Unterlagen liefert und Rückfragen der Landesregierung beantwortet.

    Regeln Sie die Mitwirkung des bisherigen Rechtsträgers, den Zugang zu Verfahrensakten und die Folgen von Auflagen. Bei einem Rechtsträgerwechsel muss die erforderliche Bewilligung als eigener Vorgang beschrieben werden.

    Rechtliche Anknüpfungspunkte: SKAG 2000

  3. 03
    Vor Closing
    Closing-Vorbereitung

    Ärztliche Leitung und Sicherheit abnehmen

    Die ärztliche Leitung, der Technische Sicherheitsbeauftragte, die Arbeitsstätte und die Haftpflichtversicherung werden stichtagsbezogen bestätigt.

    Halten Sie Bestellung, Ausbildungs- und Fortbildungsnachweise sowie die Zuständigkeiten für Technik, Hygiene und Pflege in einem Übergabeplan fest. Prüfen Sie, ob Änderungen angezeigt oder bewilligt werden müssen.

    Rechtliche Anknüpfungspunkte: § 20 SKAG 2000, § 20a SKAG 2000, § 29 SKAG 2000

  4. 04
    Closing und danach
    Post-Closing

    Betrieb ohne Statuslücke fortführen

    Meldungen, Auflagen, Leitungsfunktionen und spätere Änderungen werden nach dem Übergang weitergeführt.

    Übergeben Sie den Closing-Ordner an die verantwortlichen Personen. Erfassen Sie Fristen aus Bescheiden und prüfen Sie jede Änderung des Leistungsangebots vor ihrer Umsetzung.

    Rechtliche Anknüpfungspunkte: § 14 SKAG 2000, § 92 ASchG

Betriebsbewilligung und ärztliche Leitung absichern

Die Betriebsbewilligung ist vor der Inbetriebnahme erforderlich. Die Salzburger Behördeninformation knüpft sie an die Einhaltung der Auflagen und Bedingungen aus dem Errichtungsbewilligungsbescheid. Zusätzlich müssen die für den unmittelbaren Betrieb erforderlichen medizinischen Apparate und technischen Einrichtungen vorhanden sein und die Betriebsanlage den Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften entsprechen.

Für den Erwerber sind deshalb technische Unterlagen und Atteste ebenso wichtig wie die Bauvollendungsanzeige, die Anstaltsordnung, die personelle Ausstattung und die Haftpflichtversicherung nach § 20a SKAG 2000. Die ärztliche Leitung ist im Betriebsbewilligungsverfahren bekanntzugeben. Die erforderlichen Aus- und Fortbildungsdokumente gehören in die Akte. Die Bestellung oder Abberufung leitender Ärzte kann nach der Salzburger Information zusätzlich eine Bewilligung der Landesregierung erfordern.

Die Funktion darf im SPA nicht als bloße Personalfrage behandelt werden. Eine Krankenanstalt braucht eine personell gesicherte medizinische Leitung und klare Zuständigkeiten für die laufende Organisation. Der Vertrag sollte regeln, wer die Funktion am Stichtag ausübt, welche Übergabe stattfindet und wie ein Wechsel gegenüber der Behörde abgewickelt wird.

Technische Sicherheit und Arbeitsstätte weiterführen

Neben der ärztlichen Leitung braucht die Krankenanstalt technische und organisatorische Sicherheitsfunktionen. Nach § 29 SKAG 2000 ist ein Technischer Sicherheitsbeauftragter zu bestellen. Er überwacht die medizinisch-technischen Geräte und technischen Einrichtungen, veranlasst Prüfungen und informiert die ärztliche und die Verwaltungsleitung über Mängel und deren Behebung.

Die Funktion beginnt bereits in der Planungsphase. Der Technische Sicherheitsbeauftragte ist bei Neu-, Zu- und Umbauten sowie bei der Anschaffung medizinisch-technischer Geräte einzubeziehen. Im Datenraum sollten daher Prüfprotokolle, Mängellisten, Wartungsnachweise und die Bestellung der zuständigen Person zusammengeführt werden.

Krankenanstalten gelten nach § 92 Abs 2 ASchG als gefährliche Betriebe und benötigen eine Arbeitsstättenbewilligung. Änderungen an der Arbeitsstätte können nach § 92 Abs 5 ASchG eine Anpassung erfordern. Der Erwerber sollte Umbauten, neue Geräte, Lagerungen, Brandschutz und die Zahl der gleichzeitig anwesenden Arbeitnehmer mit dem bestehenden Bewilligungsstand abgleichen.

Prüfraster für den Datenraum

Bewilligungsstatus und Verantwortlichkeit verbinden

Jedes Feld beantwortet eine eigene Frage. Zusammen entsteht ein belastbarer Übergabeplan.

Welche Nachweise vor Signing und Closing zusammengehören
Prüffeld Kernfrage Nachweis und Vertragsfolge
Rechtsträger Wer trägt die Bewilligungen? Share Deal, Asset Deal oder Übertragung auf einen anderen Rechtsträger Zustimmung, Antrag und Closing-Bedingung
Leistungsangebot Was ist bewilligt? Anstaltszweck, Abteilungen, Standort, Geräte und Einzugsgebiet Bescheid, Auflagen und Red-Flag-Liste
Betrieb Darf der Betrieb fortgeführt werden? Errichtungs- und Betriebsbewilligung, Bauvollendung, Anstaltsordnung Closing-Ordner und Mitwirkungspflicht
Ärztliche Leitung Wer trägt die medizinische Verantwortung? Bestellung, Ausbildungs- und Fortbildungsdokumente Stichtag, Übergabe und Behördenkommunikation
Sicherheit Sind Technik und Arbeitsstätte abgesichert? TSB, Prüfprotokolle, Arbeitsstättenbewilligung, Brandschutz und Geräte Mängelbehebung und Nachlaufkontrolle

Die konkrete Bewilligungslage hängt vom Bundesland, vom Typ der Krankenanstalt und vom Leistungsangebot ab. Bescheide und aktuelle Behördenanforderungen sind im Einzelfall abzugleichen.

Closing nicht vom Genehmigungsstatus trennen: Ein wirtschaftlich vollzogener Unternehmenskauf ersetzt keine erforderliche Bewilligung. Stimmen Rechtsträger, Leistungsangebot, Betriebsstätte, ärztliche Leitung und Sicherheitsfunktionen nicht zusammen, muss der Übergang vor dem Closing neu geordnet werden.

Den Genehmigungsstatus im SPA abbilden

Der Kaufvertrag sollte die Genehmigungsprüfung als eigenen Arbeitsstrom führen. Dazu gehören ein vollständiger Bewilligungsanhang, Zusicherungen zum Leistungsangebot, Offenlegung laufender Verfahren und die Pflicht zur Mitwirkung bei Behörden. Bei einem Rechtsträgerwechsel ist zu beschreiben, welche Bewilligung vor dem Closing vorliegen muss und welche Unterlagen danach aktualisiert werden.

Eine Closing-Bedingung braucht einen überprüfbaren Inhalt. Die Klausel kann auf einen konkreten Bescheid, eine schriftliche Behördenbestätigung oder die Erfüllung bestimmter Auflagen abstellen. Zusätzlich gehören ein Long-Stop-Termin, die Folgen einer Auflage und die Verantwortlichkeit für Übergangsleistungen in den Vertrag. Der Erwerber sollte die Anstaltsordnung und die Funktionen der ärztlichen Leitung, der Pflege, der Hygiene und der Technik stichtagsbezogen abnehmen.

Nach dem Closing werden Anzeigen und laufende Pflichten nicht automatisch erledigt. Änderungen des Leistungsangebots, der Organisation, der Ausstattung oder der Arbeitsstätte brauchen eine erneute Prüfung. Ein Verantwortlichkeitsplan mit Bescheid, zuständiger Person, Termin und Nachweis verhindert, dass der Betrieb nach dem Erwerb in einen ungeklärten Zustand gerät.

FAQ

Private Krankenanstalt übernehmen und Genehmigungen prüfen

Braucht ein Anteilskauf einer privaten Krankenanstalt eine neue Betriebsbewilligung? +

Bei einem Anteilskauf bleibt der Rechtsträger grundsätzlich unverändert. Trotzdem müssen Kontrollwechsel, Auflagen, Leitungsfunktionen und landesrechtliche Anzeige- oder Bewilligungspflichten geprüft werden. Eine neue Bewilligung kann insbesondere bei Änderungen des Rechtsträgers, des Leistungsangebots oder der Betriebsstätte erforderlich werden.

Welche Unterlagen muss der Käufer zur ärztlichen Leitung prüfen? +

In Salzburg ist die ärztliche Leitung im Betriebsbewilligungsverfahren bekanntzugeben. In die Prüfakte gehören die Bestellung sowie die erforderlichen Aus- und Fortbildungsdokumente. Zusätzlich sollte der Vertrag die Zuständigkeit am Stichtag, die Übergabe und allfällige Behördenwege regeln.

Welche Rolle spielt die Bedarfsprüfung beim Erwerb? +

Die Bedarfsprüfung betrifft die Errichtung und bestimmte wesentliche Änderungen des Leistungsangebots. Der Käufer muss klären, ob die bestehende Bewilligung den aktuellen Betrieb abdeckt oder ob eine Erweiterung, eine neue Abteilung oder ein geändertes Einzugsgebiet einen weiteren Bedarfsschritt auslöst. In Salzburg kann der Regionale Strukturplan Gesundheit für die Beurteilung relevant sein.

Was gilt bei einem Asset Deal mit Übergang auf eine neue Gesellschaft? +

Die Bewilligungen sind dem Rechtsträger und dem genehmigten Betrieb zuzuordnen. Bei der Übertragung auf einen anderen Rechtsträger ist daher eine eigene landesrechtliche Prüfung erforderlich. Für Salzburg nennt die Behördeninformation die Bewilligung der Landesregierung für die Übertragung oder Verpachtung einer Krankenanstalt.

Müssen auch technische Funktionen und die Arbeitsstätte geprüft werden? +

Ja. Eine Krankenanstalt braucht unter anderem einen Technischen Sicherheitsbeauftragten. Nach § 92 ASchG ist außerdem die Arbeitsstättenbewilligung einzubeziehen. Umbauten, neue medizinisch-technische Geräte, Lagerungen und Änderungen der Arbeitsorganisation können den Bewilligungsstatus beeinflussen.

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