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Open-Source-Komponenten der Zielgesellschaft: Lizenzinventar und Copyleft-Risiko

Open-Source-Komponenten im Unternehmenskauf prüfen: Lizenzinventar, SBOM, Copyleft-Reichweite, Abhilfe vor Closing und Absicherung im SPA.

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2. September 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Ein unvollständiges Open-Source-Verzeichnis kann bei einem Tech-Deal mehr als eine Dokumentationslücke sein. Es kann die Nutzungsrechte am Produkt, die Pflicht zur Weitergabe von Quellcode und die Verhandlungsposition im Unternehmenskauf berühren.

Für die Prüfung genügt daher keine automatische Komponentenliste. Käufer müssen die verwendeten Versionen, die tatsächlich beigefügten Lizenztexte, die technische Einbindung und die Form der Weitergabe oder Bereitstellung zusammenführen. Erst daraus lässt sich beurteilen, ob ein Copyleft-Risiko besteht.

Der Beitrag vertieft den breiteren Artikel zum Kauf eines Software- oder SaaS-Unternehmens und grenzt die Lizenzprüfung von der allgemeinen IP- und IT-Due-Diligence ab.

Open-Source-Komponenten der Zielgesellschaft: Lizenzinventar und Copyleft-Risiko

Ist das Lizenzinventar der Zielgesellschaft vollständig und ist die Copyleft-Reichweite technisch geklärt?

Eine SBOM ist ein Ausgangspunkt. Prüfen Sie zusätzlich Lizenztext, Version, Einbindung, Vertrieb und die geplante Nutzung nach dem Closing.

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01 Frage 1

Ist das Lizenzinventar der Zielgesellschaft vollständig und ist die Copyleft-Reichweite technisch geklärt?

Eine SBOM ist ein Ausgangspunkt. Prüfen Sie zusätzlich Lizenztext, Version, Einbindung, Vertrieb und die geplante Nutzung nach dem Closing.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Die Open-Source-Risiken sind für die Vertragsgestaltung belastbar eingeordnet.

Übernehmen Sie die geprüfte Komponentenliste als Anlage zum Datenraum und legen Sie im SPA fest, welche Lizenzen, Notices und Quellcodeangebote bis zum Closing bereitstehen müssen. Prüfen Sie bei jeder Copyleft-Komponente nochmals, ob die konkrete Nutzung und Weitergabe vom Lizenztext gedeckt sind.

02

Vor Signing braucht es eine belastbare Lizenz- und Architekturprüfung.

Sperren Sie die offenen Punkte nicht mit einer pauschalen Garantie ab. Erstellen Sie ein versioniertes Inventar, sichern Sie die Lizenztexte und lassen Sie die betroffenen Komponenten samt Einbindung prüfen. Je nach Ergebnis kommen Bereinigung, Ersatz, eine zusätzliche Lizenz oder ein dokumentiertes Quellcodeangebot in Betracht.

Lizenzinventar und SBOM richtig lesen

Ein Lizenzinventar sollte mindestens Paketname, konkrete Version, Herkunft, SPDX-Bezeichnung, Lizenzdatei, Copyright-Hinweise, Abhängigkeiten und die Verwendung im Produkt enthalten. Eine SBOM kann diese Daten liefern oder vorbereiten, ersetzt aber nicht die Prüfung des tatsächlich ausgelieferten Artefakts.

Abzugleichen sind insbesondere Manifestdateien, Lockfiles, Build-Images, Container, Plugins, vendorte Bibliotheken und Quellcode-Repositories. Fehlt eine Lizenzdatei oder weicht die verwendete Version vom Verzeichnis ab, ist die offene Frage im Datenraum sichtbar zu machen.

Permissive Lizenzen und Copyleft unterscheiden

Die MIT-Lizenz erlaubt Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe grundsätzlich weit, verlangt aber den Erhalt des Copyright- und Lizenzhinweises. Die Apache-Lizenz 2.0 enthält neben Nutzungs- und Weitergaberechten unter anderem Vorgaben zu Lizenztext, Änderungsvermerken, Copyright- und NOTICE-Hinweisen sowie eine gesondert formulierte Patentlizenz. Diese Pflichten müssen im Produkt und in den Vertriebsunterlagen auffindbar bleiben.

Die GPL 2.0 knüpft ihre zusätzlichen Anforderungen an das Kopieren, Bearbeiten und Weitergeben des Programms oder eines darauf beruhenden Werks. Bei der Weitergabe von Objektcode verlangt sie grundsätzlich den entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode oder eine zulässige Alternative. Die AGPL 3.0 enthält zusätzlich Regeln für geänderte Programme, die Nutzer über ein Netzwerk verwenden können. Ob diese Regeln eingreifen, hängt immer vom konkreten Lizenztext, der Bearbeitung und der technischen Bereitstellung ab. Ein bloßer Lizenzname erlaubt keine pauschale Schlussfolgerung.

Copyleft-Reichweite anhand der Architektur prüfen

Für jede auffällige Komponente ist zu klären, ob sie unverändert, angepasst, statisch oder dynamisch eingebunden, als eigenständiger Dienst betrieben oder nur neben dem Produkt verteilt wird. Die Bezeichnung „Bibliothek“ oder „Microservice“ beantwortet diese Frage nicht. Auch die konkrete Form der Kommunikation und das gemeinsame Werk müssen technisch und urheberrechtlich eingeordnet werden.

Beim SaaS-Betrieb ist zusätzlich zwischen bloßer Nutzung auf dem Server und einer Weitergabe an Kunden zu unterscheiden. Bei AGPL-Komponenten ist die Netzwerkbereitstellung besonders aufmerksam zu prüfen. Die Richtlinie 2009/24/EG und das österreichische Urheberrechtsgesetz bilden den urheberrechtlichen Rahmen für Computerprogramme; die konkreten Pflichten des Projekts folgen dennoch aus dem jeweiligen Lizenztext und der tatsächlichen Nutzung.

Abhilfe vor Signing und Closing planen

Nicht jede Abweichung verlangt dieselbe Lösung. Möglich sind die Entfernung oder der Austausch einer Komponente, ein Upgrade auf eine passende Version, die Trennung eines Dienstes, die Einhaltung der Notice- und Quellcodepflichten oder der Erwerb einer zusätzlichen kommerziellen Lizenz. Die technische Entscheidung sollte mit Produktroadmap, Releaseplan und Supportpflichten abgestimmt werden.

Käufer sollten für jede offene Komponente Eigentümer, Aufwand, Abhängigkeiten, Frist und Nachweis festhalten. Ein Risiko, das erst nach Closing bereinigt werden kann, braucht eine klare Übergabepflicht und darf nicht durch eine unbestimmte Zusicherung verdeckt werden. Der Due-Diligence-Lückencheck hilft, fehlende Unterlagen und Verantwortlichkeiten zu strukturieren.

Lizenzrisiko im SPA absichern

Der Garantiekatalog sollte nicht nur allgemein die Rechte am Quellcode bestätigen. Sinnvoll sind konkrete Aussagen zum Inventar, zu bekannten Lizenzverstößen, zu offenen Notice- oder Quellcodepflichten, zu Abmahnungen und zu Änderungen zwischen Signing und Closing. Offenlegungen gehören in eine nachvollziehbare Disclosure-Liste mit Bezug zur betroffenen Komponente.

Für identifizierte Risiken kommen je nach Befund eine Bereinigung als Closing-Bedingung, ein Kaufpreiseinbehalt, eine spezifische Freistellung, ein Escrow oder eine Nachbesserungspflicht in Betracht. Der allgemeine SPA-Garantiekatalog und die Vollzugsbedingungen müssen dabei mit dem technischen Maßnahmenplan übereinstimmen.

Keine Sammelgarantie für Open Source: Eine pauschale Zusicherung, sämtliche Lizenzen seien eingehalten, ist bei unvollständigem Inventar wenig belastbar. Sichern Sie zunächst die konkreten Komponenten, Lizenztexte und Maßnahmen. Rechtsnews abonnieren informiert über neue Beiträge und rechtliche Hinweise der Kanzlei.

Prüfmatrix

Fünf Ebenen des Lizenzinventars

Das Risiko entsteht meist nicht aus dem Lizenznamen allein, sondern aus dem Zusammenspiel von Text, Code, Architektur und Transaktionsvertrag.

Open-Source-Prüfung beim Unternehmenskauf
Ebene Prüffrage Mögliche Deal-Folge
Bestand Welche Komponenten und Versionen werden tatsächlich genutzt? SBOM, Lockfiles und Build-Artefakte abgleichen Inventar als Datenraum-Anlage vervollständigen
Lizenz Welcher vollständige Lizenztext gilt für diese Version? SPDX-Angabe gegen LICENSE- und NOTICE-Dateien prüfen Notices, Lizenzkopien oder Quellcodeangebot nachholen
Architektur Wie ist die Komponente eingebunden oder bereitgestellt? Verlinkung, Änderung, Dienstgrenze und Netzwerkzugriff einordnen Bereinigung, Trennung oder vertiefte Rechtsprüfung
Abhilfe Was muss vor dem Release oder Closing geschehen? Eigentümer, Kosten und Nachweis festlegen Closing Deliverable, Kaufpreisvorbehalt oder Freistellung
Vertrag Wie wird das verbleibende Risiko zugewiesen? Garantie, Offenlegung und Anspruchsmechanik abstimmen Spezifische Freistellung, Escrow oder Nachbesserung

Die Einordnung hängt von der konkreten Lizenzfassung, dem Programm und seiner Nutzung ab. Eine automatisierte Lizenzliste ersetzt weder Code- noch Vertragsprüfung.

FAQ

Häufige Fragen zu Open Source im Unternehmenskauf.

Reicht eine SBOM als Lizenzinventar? +

Nein. Eine SBOM ist ein wichtiger Ausgangspunkt, muss aber mit den tatsächlich ausgelieferten Versionen, den vollständigen Lizenztexten, Copyright- und NOTICE-Hinweisen sowie der technischen Einbindung abgeglichen werden.

Führt jede GPL-Komponente automatisch zur Offenlegung des gesamten Produkts? +

Nein. Die Folgen hängen unter anderem von Bearbeitung, Einbindung und Weitergabe ab. Der jeweilige GPL-Lizenztext muss auf das konkrete Programm und den Vertriebsweg angewendet werden.

Was ist bei AGPL-Komponenten im SaaS-Betrieb besonders? +

Die AGPL enthält zusätzliche Regeln für geänderte Programme, die Nutzer über ein Netzwerk verwenden können. Deshalb sind Serverbetrieb, Änderungen, Benutzerinteraktion und das vorgesehene Quellcodeangebot gesondert zu prüfen.

Welche Unterlagen sollte der Käufer verlangen? +

Verlangt werden sollten mindestens SBOM oder vergleichbares Inventar, Repositories, Manifest- und Lockfiles, LICENSE- und NOTICE-Dateien, Releaseartefakte, interne Freigaben sowie eine Liste bekannter Ausnahmen und offener Bereinigungen.

Wie wird ein verbleibendes Lizenzrisiko im SPA behandelt? +

Je nach Befund kommen Offenlegung, konkrete Garantien, eine Bereinigung vor Closing, eine spezifische Freistellung, ein Kaufpreiseinbehalt oder eine Nachbesserungspflicht in Betracht. Die Klausel sollte die betroffene Komponente und den Nachweis der Maßnahme benennen.

Themen
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