Das ASVG-Risiko kann geringer sein, sollte aber dokumentiert werden.
Wenn kein Betrieb mit Personal übertragen wird, bleibt eine kurze Einordnung sinnvoll. Prüfen Sie dennoch, ob Lohnverrechnung, freie Dienstnehmer oder historische Beitragsfragen im Zielunternehmen eine Rolle spielen. Der Beitrag zur steuerlichen Due Diligence zeigt angrenzende Abgabenrisiken.