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Sozialversicherungsschulden beim Unternehmenskauf: § 67 ASVG und Beitragsrückstände prüfen

§ 67 ASVG beim Unternehmenskauf: Sozialversicherungsbeiträge, Beitragsrückstände, ÖGK-Bestätigung, Holdback und Freistellung prüfen.

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Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.

5. August 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Beim Unternehmenskauf können offene Sozialversicherungsbeiträge den Käufer treffen, obwohl der Rückstand aus der Zeit des Verkäufers stammt. Besonders beim Betriebserwerb ist § 67 ASVG ein eigener Prüfschritt neben Arbeitsrecht, Lohnverrechnung und steuerlicher Due Diligence. Wer Beitragsrückstände, GPLB-Risiken oder fehlende ÖGK-Bestätigungen erst nach Closing sieht, hat das Risiko häufig schon übernommen.

Dieser Beitrag grenzt Sozialversicherungsschulden von allgemeinen Personalrückstellungen ab. Im Mittelpunkt stehen die Erwerberhaftung, die Prüfung vor Signing, die Absicherung durch Rückbehalt und Freistellung sowie die Frage, welche Nachweise vor dem Vollzug in den Datenraum gehören.

ASVG-Risiko einordnen

Sind Sozialversicherungsrückstände im Deal abgesichert?

Zwei Fragen zeigen, ob vor Signing noch Nachweise oder Vertragsmechanik fehlen.

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01 Frage 1

Wird ein Betrieb oder Teilbetrieb mit Personal übernommen?

Bei einer bloßen Anteilsübertragung und bei einem Asset Deal stellen sich Sozialversicherungsrisiken unterschiedlich. Entscheidend ist, ob der Betrieb mit Beschäftigten, Abrechnungen und möglicher Beitragsvergangenheit übernommen wird.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Das ASVG-Risiko kann geringer sein, sollte aber dokumentiert werden.

Wenn kein Betrieb mit Personal übertragen wird, bleibt eine kurze Einordnung sinnvoll. Prüfen Sie dennoch, ob Lohnverrechnung, freie Dienstnehmer oder historische Beitragsfragen im Zielunternehmen eine Rolle spielen. Der Beitrag zur steuerlichen Due Diligence zeigt angrenzende Abgabenrisiken.

02

Nachweise und Vertragsschutz sind vorhanden, jetzt zählt die saubere Umsetzung.

Wenn Beitragskonto, Bestätigungen und Freistellung vorhanden sind, sollte der Vertrag noch Auskunftspflichten, Mitwirkung und Behandlung späterer Prüfungen regeln. Ein Rückbehalt kann sinnvoll sein, wenn ein Betrag noch nicht feststeht.

03

Unklare Beitragsrückstände können den Käufer nach Closing treffen.

Ohne Beitragsnachweis und klare Freistellung sollte der Käufer die Sozialversicherungsschulden nicht als Nebenpunkt behandeln. Fordern Sie Kontonachweise an, klären Sie laufende Prüfungen und verbinden Sie offene Beträge mit Rückbehalt oder Kaufpreisanpassung.

Warum § 67 ASVG beim Betriebserwerb relevant ist

§ 67 ASVG regelt eine Erwerberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge. Für Käufer ist wichtig, dass offene Beiträge nicht immer wie gewöhnliche Altverbindlichkeiten behandelt werden können. Wird ein Betrieb übernommen, müssen Beitragskonten, Beschäftigungsverhältnisse und Lohnabgaben als eigener Strang geprüft werden.

Die Prüfung ergänzt den Beitrag zum Betriebsübergang nach AVRAG. Dort geht es um Arbeitsverhältnisse. Hier geht es um Beiträge, Rückstände und die Frage, wer wirtschaftlich für historische Lohnnebenkosten einsteht.

Welche Unterlagen vor Signing in den Datenraum gehören

Käufer sollten Beitragskonten, Zahlungsbestätigungen, laufende Korrespondenz mit der ÖGK, GPLB-Unterlagen, Lohnkonten und Informationen zu freien Dienstnehmern anfordern. Fehlen Unterlagen, ist nicht automatisch ein Schaden bewiesen. Es fehlt aber die Grundlage für die Risikobewertung.

Besonders sensibel sind Unternehmen mit vielen Teilzeitkräften, variablen Entgelten, Geschäftsführervergütungen, freien Dienstnehmern oder komplexen Prämienmodellen. Die Einordnung zu Personalrückstellungen bleibt wichtig, weil Rückstellungen andere Risiken abdecken.

Prüfspur

Sozialversicherungsrisiko im Deal strukturieren

Die Übersicht trennt Nachweis, Bewertung und Vertragsfolge.

Prüfpunkte zu § 67 ASVG beim Unternehmenskauf
Ebene Was zu prüfen ist Vertragsfolge
Nachweis Beitragskonto und Zahlungsstand ÖGK-Unterlagen, Lohnkonten, Prüfstatus
Risiko Rückstände oder Nachforderungen Freistellung, Garantie, Rückbehalt
Closing Wesentliche Unterlagen fehlen Bedingung oder Nachlieferpflicht
Nachlauf Prüfung nach Closing Mitwirkung und Kostentragung

Die konkrete Haftung hängt von Struktur, Betriebserwerb und Nachweisen ab.

Praxispunkt: Sozialversicherungsschulden gehören nicht erst in die Nachlaufakte. Wenn der Käufer Personal und Betrieb übernimmt, sollte der Beitragsstatus vor Signing dokumentiert und im Vertrag abgesichert werden.

Holdback, Freistellung und Closing-Bedingung richtig einsetzen

Wenn ein Rückstand möglich, aber noch nicht beziffert ist, kann ein Kaufpreisrückbehalt helfen. Er sollte den Anlass, die maximale Höhe, die Auszahlungsbedingungen und den Umgang mit späteren Bescheiden regeln. Ein bloß allgemeiner Satz, der Verkäufer trage alle Altlasten, ist oft zu ungenau.

Der Beitrag zum Kaufpreisrückbehalt zeigt die allgemeine Mechanik. Bei Sozialversicherungsschulden muss zusätzlich geregelt werden, wer mit der Behörde kommuniziert und welche Unterlagen der Verkäufer nach Closing liefern muss.

Konkrete Einordnung für den Einzelfall

Sozialversicherungsbeiträge liegen an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, Abgabenprüfung und Vertragsrecht. Eine steuerliche Due Diligence kann Hinweise liefern, ersetzt aber nicht die Prüfung der beitragsrechtlichen Einordnung.

Bei freien Dienstnehmern und Scheinselbstständigkeit entsteht das Risiko oft erst durch eine spätere Prüfung. Käufer sollten daher nicht nur offene Salden lesen, sondern auch das Geschäftsmodell und die tatsächliche Tätigkeit der Personen verstehen.

FAQ

Sozialversicherungsschulden beim Unternehmenskauf.

Haftet der Käufer immer für alte Sozialversicherungsbeiträge? +

Nein, nicht automatisch in jeder Struktur. Beim Betriebserwerb ist die Erwerberhaftung aber ein eigener Prüfschritt. Die konkrete Einordnung hängt vom Erwerbsgegenstand, den Beiträgen und den Nachweisen ab.

Reicht eine Verkäufergarantie aus? +

Eine Garantie hilft, ersetzt aber nicht zwingend Nachweise. Bei konkretem Risiko sind Freistellung, Rückbehalt und Mitwirkungspflichten nach Closing genauer.

Soll die ÖGK vor Closing eingebunden werden? +

Wenn Beitragsrückstände möglich sind, sollten Beitragskonto, Zahlungsstand und relevante Bestätigungen vor Closing geprüft werden. Die konkrete Vorgangsweise hängt vom Einzelfall ab.

Themen
§ 67 ASVGSozialversicherungBeitragsrückständeUnternehmenskaufHoldback

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