Der Zulassungswechsel braucht vor der Unterzeichnung eine eigene regulatorische Übergabeplanung.
Erheben Sie zunächst jede betroffene Arzneispezialität, die Zulassungsnummer, das Zulassungsverfahren und den aktuellen Zulassungsinhaber. Sichern Sie danach den vollständigen und aktuellen Zulassungsakt, offene Änderungs- und Verlängerungsverfahren, Pharmakovigilanz-Unterlagen, Produktinformationen, Packmittel und Vertriebsdaten. Für nationale und MR/DC-Verfahren sieht der BASG-Leitfaden die Übertragung der Zulassung nach § 25 AMG als eigenen Lifecycle-Vorgang vor.
Ordnen Sie diese Punkte dem Signing, der behördlichen Entscheidung, dem Übergang der Verantwortung und dem Closing zu. Der Beitrag zu Closing Conditions zeigt, wie solche Vorgänge als Vollzugsbedingungen gefasst werden.