Die Finanzierungsbedingung sollte mit dem Kalender der Transaktion verknüpft werden. Zuerst steht fest, bis wann die Finanzierungszusage vorliegen muss. Danach folgt die Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen. Erst wenn die Bedingung eingetreten oder ein zulässiger Verzicht erklärt ist, wird der Closing-Termin verbindlich angesetzt.
Für den Closing-Tag empfiehlt sich eine Reihenfolge aus Nachweisprüfung, Bestätigung des Bedingungseintritts, Zahlungsfreigabe und Übertragung. Das Closing-Memorandum sollte festhalten, welche Unterlagen vorlagen und wer die Erfüllung bestätigt hat. Ein Long-Stop-Date begrenzt die Schwebephase, ersetzt aber keine Entscheidung darüber, ob eine Bedingung eingetreten ist.
Die Agenda sollte auch den Fall abbilden, dass die Bank ihre Zusage nur unter einer letzten Voraussetzung aufrechterhält. Dann muss klar sein, ob dieser offene Punkt noch Teil der Finanzierungsbedingung ist oder bereits in die Vollzugshandlung fällt. Eine kurze Abstimmung zwischen SPA, Kreditvertrag und Closing-Memorandum verhindert widersprüchliche Nachweise.