Fallen Signing und Closing zusammen, ist die MAC-Klausel nicht das vorrangige Werkzeug.
Wird der Vertrag in einem Schritt unterzeichnet und vollzogen, gibt es keine Interimsphase, in der eine MAC-Klausel wirken könnte. Hier zählen vielmehr eine belastbare Due Diligence und ein passender Garantiekatalog mit Bring-down zum Closing. Eine Vertiefung zu den Vollzugsbedingungen bietet der Beitrag zu Closing Conditions.
Auch beim gleichzeitigen Closing kann eine MAC-Klausel im Rahmen einer aufschiebenden Bedingung sinnvoll sein, etwa wenn Zahlungswege oder Übergaben getrennt sind. Im Regelfall liegt der Schwerpunkt aber bei Garantien und Vollzugsmechanik.