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Change-of-Control-Klauseln beim Unternehmenskauf in Österreich

Change-of-Control-Klauseln beim Unternehmenskauf: welche Verträge Zustimmung brauchen und wie Käufer Risiken vor Signing und Closing sichern.

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Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.

3. Juli 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Viele Unternehmenskäufe scheitern nicht am Kaufvertrag selbst, sondern an bestehenden Kunden-, Lieferanten-, Miet-, Lizenz- oder Finanzierungsverträgen. Enthalten diese Verträge eine Change-of-Control-Klausel, kann der Eigentümerwechsel eine Zustimmungspflicht, ein Kündigungsrecht oder eine Neuverhandlung auslösen.

Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Change-of-Control-Risiken in Österreich früh erkennen und im Unternehmenskaufvertrag absichern. Entscheidend sind eine saubere Vertrags-Due-Diligence, ein realistischer Zustimmungsplan und eine klare Regelung für den Fall, dass eine Freigabe vor dem Closing nicht vorliegt.

Die Prüfung gehört in denselben Arbeitsstrang wie die allgemeine Due Diligence. Wer Change-of-Control-Klauseln erst kurz vor dem Closing liest, verliert Verhandlungsspielraum und riskiert eine Lücke zwischen Kaufpreis und tatsächlich übertragbarem Geschäft.

Zustimmungsbedarf prüfen

Gefährdet eine Change-of-Control-Klausel Ihr Closing?

Beantworten Sie zwei Fragen zu wichtigen Verträgen und Freigaben. Sie erhalten eine erste Einordnung, ob das Thema nur dokumentiert oder aktiv gelöst werden sollte.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Enthalten zentrale Verträge ein Zustimmungserfordernis, Kündigungsrecht oder Neuverhandlungsrecht bei Kontrollwechsel?

Relevant sind besonders Kunden-, Lieferanten-, Miet-, Lizenz- und Finanzierungsverträge mit ausdrücklicher Change-of-Control-Regelung.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Der Kontrollwechsel scheint kein zentrales wirtschaftliches Risiko auszulösen.

Wenn nur Nebenverträge betroffen sind, genügt oft eine saubere Dokumentation im Due-Diligence-Bericht. Trotzdem sollten Sie festhalten, welche Verträge geprüft wurden und warum keine Freigabe nötig ist. So vermeiden Sie spätere Diskussionen über übersehene Vertragsrisiken.

Eine kurze Nachprüfung der wesentlichen Umsatz-, Miet- und Finanzierungsverträge bleibt sinnvoll.

02

Der Zustimmungsplan ist tragfähig und kann in den Kaufvertrag übernommen werden.

Wenn Zuständigkeit und Rechtsfolgen klar sind, lässt sich das Risiko sauber steuern. Häufig wird die Zustimmung zu einzelnen Schlüsselverträgen als Vollzugsbedingung geregelt. Weniger kritische Verträge können über Gewährleistung, Freistellung oder Kaufpreismechanik abgesichert werden. Die passende Vertragslogik hängt eng mit den Closing Conditions zusammen.

Wichtig ist, dass der Käufer nicht den vollen Kaufpreis zahlt, obwohl zentrale Verträge nach dem Closing wegfallen können.

03

Ungeklärte Freigaben können den Vollzug oder den Wert des Zielunternehmens gefährden.

Fehlen Freigaben bei wirtschaftlich wichtigen Verträgen, sollte das nicht als bloßer Nebenpunkt behandelt werden. Prüfen Sie, ob die Zustimmung vor Signing eingeholt werden kann oder ob sie als Vollzugsbedingung in den Kaufvertrag gehört. Alternativ kommen Holdback, Freistellung oder ein Rücktrittsrecht in Betracht.

Vor allem bei großen Kunden oder Finanzierungsverträgen sollte die Kanzlei die konkrete Klausel vor dem Closing lesen.

Welche Verträge typischerweise betroffen sind

Change-of-Control-Klauseln stehen häufig in langfristigen Kundenverträgen, Rahmenlieferverträgen, Miet- und Pachtverträgen, Lizenzvereinbarungen, Bankverträgen und öffentlichen Förderverträgen. Die Klausel knüpft nicht immer an einen formalen Share Deal an. Manche Verträge erfassen auch Verschmelzungen, Umgründungen oder den Wechsel der wirtschaftlich Berechtigten.

Bei einem Asset Deal stellt sich zusätzlich die Frage, ob der Vertrag überhaupt übertragen werden kann. § 38 UGB hilft beim Übergang unternehmensbezogener Rechtsverhältnisse, ersetzt aber nicht jede vertraglich vereinbarte Zustimmungslage. Deshalb muss die Vertragsprüfung zwischen Share Deal und Asset Deal unterscheiden. Eine Vertiefung bietet die Schwerpunktseite zu Share Deal und Asset Deal.

Wie Käufer und Verkäufer das Risiko vertraglich steuern

Der Käufer möchte sicherstellen, dass die wirtschaftliche Basis des Unternehmens nach dem Closing erhalten bleibt. Der Verkäufer möchte vermeiden, dass das Closing an einer Zustimmung scheitert, die eine dritte Partei aus taktischen Gründen verzögert. Beide Interessen lassen sich nur lösen, wenn der Vertrag zwischen Schlüsselverträgen und weniger wichtigen Verträgen unterscheidet.

Für Schlüsselverträge kommt eine echte Vollzugsbedingung in Betracht. Ohne Zustimmung kein Closing. Bei weniger zentralen Verträgen reichen oft Mitwirkungspflichten, Informationsrechte und eine Freistellung für konkrete Schäden. Der Kaufpreis kann zusätzlich über einen Holdback oder eine nachgelagerte Anpassung geschützt werden.

Prüfpunkte

Change-of-Control-Klauseln sauber einordnen

Diese Punkte zeigen, ob eine Klausel nur zu dokumentieren ist oder den Vollzug der Transaktion beeinflusst.

Prüffelder, typische Bedeutung und mögliche Vertragslösung
Punkt Bedeutung Vertragslösung
Schlüsselvertrag Schlüsselvertrag Umsatz, Standort oder Finanzierung hängen daran Vollzugsbedingung oder konkrete Freistellung
Nebenvertrag Nebenvertrag Geringe wirtschaftliche Bedeutung Dokumentation und Mitwirkungspflicht
Unklare Klausel Unklare Klausel Auslegung oder Reichweite offen Anwaltliche Prüfung vor Signing
Zustimmung erreichbar Zustimmung erreichbar Dritte Partei ist gesprächsbereit Zeitplan und Verantwortlichkeit festlegen
Zustimmung unsicher Zustimmung unsicher Dritte Partei kann verzögern Holdback, Rücktritt oder Ersatzlösung prüfen

Achtung bei Schlüsselverträgen: Wenn ein Großkunde, Vermieter oder Finanzierer wegen des Kontrollwechsels kündigen kann, reicht eine allgemeine Gewährleistung nicht immer. Prüfen Sie die konkrete Klausel vor Signing und legen Sie im Kaufvertrag fest, welche Freigabe bis zum Closing vorliegen muss. Ein Erstgespräch vereinbaren (72 Euro) kann hier rasch Klarheit schaffen.

Praktische Checkliste für die Due Diligence

Starten Sie mit einer Liste aller Verträge, die Umsatz, Standort, Finanzierung, IT, Lizenzrechte oder behördliche Bewilligungen tragen. Markieren Sie jede Klausel, die an Eigentümerwechsel, Kontrollwechsel, Abtretung, Umgründung oder wirtschaftliche Berechtigung anknüpft. Danach wird bewertet, ob eine Zustimmung vor Signing, zwischen Signing und Closing oder erst nach dem Closing realistisch ist.

Der Befund gehört nicht nur in den Datenraum. Er muss in den Kaufvertrag übersetzt werden: als Vollzugsbedingung, Verkäuferpflicht, Garantie, Freistellung oder Kaufpreisanpassung. Wie Risiken systematisch sichtbar werden, zeigt unser M&A-Transaktions-Risikoprofil.

FAQ

Häufige Fragen zu Change-of-Control-Klauseln.

Ist jede Change-of-Control-Klausel beim Share Deal relevant? +

Nein. Relevant ist, ob die Klausel tatsächlich an den konkreten Eigentümerwechsel anknüpft und welche Rechtsfolge sie auslöst. Manche Klauseln verlangen nur Information, andere Zustimmung oder erlauben Kündigung.

Muss die Zustimmung immer vor dem Signing vorliegen? +

Nicht immer. Bei Schlüsselverträgen ist eine Zustimmung vor dem Closing oft entscheidend. Bei weniger wichtigen Verträgen kann eine Mitwirkungspflicht mit Freistellung genügen.

Was passiert, wenn ein Vertragspartner die Zustimmung verweigert? +

Dann muss der Kaufvertrag die Rechtsfolge vorsehen. Denkbar sind Rücktritt, Holdback, Kaufpreisanpassung, Freistellung oder eine Pflicht zur Ersatzlösung.

Themen
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