Der Punkt ist derzeit nur knapp zu dokumentieren.
Halten Sie den Befund im Datenraum fest. Wenn sich im Prozess neue Informationen ergeben, sollte die rechtliche Einordnung nachgezogen werden.
Exportkontrolle beim Unternehmenskauf: Dual-Use-Güter, Sanktionen, Endverwendung, Lieferketten und Closing-Risiken prüfen.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Unternehmens-, Gesellschafts- und Transaktionsrecht
Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.
Exportkontrolle, Dual-Use und Sanktionen können einen Unternehmenskauf verzögern oder wirtschaftlich verändern. Das gilt besonders bei Technologie, Software, Maschinenbau, Elektronik, Forschung, Handel und internationaler Lieferkette. Dieser Beitrag vertieft Compliance-Due-Diligence Behörden und Genehmigungen öffentliche Aufträge
Beantworten Sie zwei Fragen zu Produkt, Kunde und Land.
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Exportkontrolle ist dort relevant, wo Produkt, Kunde, Land oder Endverwendung sensibel sein können.
Halten Sie den Befund im Datenraum fest. Wenn sich im Prozess neue Informationen ergeben, sollte die rechtliche Einordnung nachgezogen werden.
Wenn Unterlagen, wirtschaftliche Bedeutung und Verantwortlichkeit klar sind, kann der Punkt in Garantien, Kaufpreislogik oder Closing-Plan übernommen werden.
Unklare Unterlagen sollten nicht mit allgemeinen Formulierungen überdeckt werden. Der Punkt braucht eine konkrete Vertragsfolge oder einen klaren Nachlieferplan.
Exportkontrolle betrifft nicht nur Waffen oder klassische Rüstung. Auch Güter, Software und Technologie mit ziviler und militärischer Verwendung können unter die Dual-Use-Prüfung fallen.
Die Verordnung (EU) 2021/821 arbeitet mit Güterlisten, technischer Einordnung und Endverwendung. Für die Due Diligence braucht es daher eine nachvollziehbare Klassifikation sensibler Produktgruppen.
Neben der Produktklassifikation sind Kunden, Länder, Zwischenhändler und Endverwendung wichtig. Ein Käufer sollte verstehen, ob das Zielunternehmen in Hochrisikomärkte liefert oder mit Sanktionslisten, Embargos oder Lieferverboten in Berührung kommt.
Pauschale Länderannahmen genügen nicht. Maßgeblich sind aktuelle EU-Rechtsakte, konkrete Kundenbeziehungen und die Dokumentation des Zielunternehmens.
Wenn Exportkontrolle relevant ist, gehört der Befund in den SPA. Denkbar sind Garantien zu bisherigen Lieferungen, Genehmigungsstand, Sanktionsscreening, internen Prozessen und bekannten Verstößen.
Bei offenen Genehmigungen oder kritischen Lieferketten kann der Punkt als Closing-Bedingung, Freistellung oder Kaufpreisrisiko behandelt werden.
Typische Datenraumfragen vor Signing.
| Punkt | Warum wichtig | Vertragsfolge |
|---|---|---|
| Produkt Produkt | Fällt Ware, Software oder Technologie in eine Liste? | Klassifikation dokumentieren |
| Kunde Kunde | Gibt es sensible Abnehmer? | Screening nachweisen |
| Land Land | Bestehen Embargo- oder Sanktionsbezüge? | Lieferhistorie prüfen |
| Genehmigung Genehmigung | Sind Ausfuhrgenehmigungen nötig oder offen? | Closing-Bedingung erwägen |
Maßgeblich sind Unterlagen, wirtschaftliche Bedeutung und Vertragsstruktur im Einzelfall.
Praxishinweis: Exportkontrolle sollte wirtschaftsrechtlich geprüft werden. Der Fokus liegt auf Vertrag, Vollzug und Lieferfähigkeit.
Nein. Auch zivile Güter, Software oder Technologie können bei bestimmter Verwendung erfasst sein.
Ja, wenn notwendige Genehmigungen fehlen, Lieferverbote bestehen oder ein zentrales Geschäftsmodell rechtlich nicht belastbar ist.
Produktklassifikationen, Kunden- und Länderlisten, Genehmigungen, interne Prüfprozesse und bekannte Korrespondenz zu Exportfragen.
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