Beim Kauf eines Franchisebetriebs kauft der Erwerber nicht nur einen Standort, sondern ein Bündel aus Franchisevertrag, Zustimmung des Franchisegebers, Standortrechten, Markenauftritt und laufenden Systempflichten.
Der Beitrag grenzt diesen Fall von einem normalen Unternehmenskauf ab: Ohne Zustimmung und Fortführungsmöglichkeit im Franchisesystem kann der Betrieb trotz Kundenstamm und Einrichtung seinen Wert verlieren.
Entscheidend sind daher Vertragslaufzeit, Gebietsschutz, Umbaupflichten, Gebühren, Warenbezug und die Frage, ob der Käufer als neuer Franchisenehmer akzeptiert wird.