Kauf
Immobilien im Asset Deal

Gastronomiebetrieb oder Hotel kaufen: Betriebsanlage, Mietvertrag und Mitarbeiter prüfen

Beim Kauf eines Gastronomie- oder Hotelbetriebs müssen Betriebsanlage, Miet- oder Pachtvertrag, Inventar, Personal und Gästedaten vor Signing zusammen geprüft werden.

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Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.

27. Juni 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Im Mittelpunkt steht die M&A-Prüfung eines laufenden Gastronomie- oder Hotelbetriebs mit Betriebsanlage, Pacht- oder Mietvertrag, Personal und Betreiberpflichten.

Der verlinkte Überblick zum Kauf einer Pension oder eines Gasthauses erklärt Immobilien- und Pachtfragen. Für die Unternehmenstransaktion zählen zusätzlich Genehmigungen, Auflagen, Dienstverhältnisse und Betreiber-Risiken in Due Diligence und Kaufvertrag.

Gerade bei laufenden Betrieben entscheidet die Betriebsanlagenakte oft stärker über den Wert als die Einrichtungsliste.

Ihre Lage einordnen

Wie gut ist dieser Erwerbsfall vorbereitet?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen. Sie erhalten eine erste Einordnung, welche Punkte vor Signing oder Closing zu klären sind.

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01 Frage 1

Sind Betriebsanlagenbescheid, Auflagen, Sperrstunden, Gastgarten, Brandschutz und letzte Behördenkontakte vollständig geprüft?

Die Betriebsanlage bestimmt, ob der Betrieb nach Closing rechtmäßig und ohne teure Nachrüstungen weiterlaufen kann.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Zuerst muss die Betriebsanlagen- und Standortakte vollständig geklärt werden.

Verlangen Sie Bescheide, Auflagenlisten, Kontrollberichte, Gastgarten-/Sperrstundenregelungen, Miet- oder Pachtvertrag, Personalübersicht und Lieferantenbindungen.

02

Der Betrieb ist als M&A-Erwerbsgegenstand gut vorbereitet.

Koppeln Sie Closing an Vermieterzustimmung, Betriebsanlagenunterlagen, Personalinformation und Freistellungen für bekannte Auflagen- oder Hygienethemen.

03

Betriebsanlage, Standortrecht oder Personalübergang müssen nachgeschärft werden.

Regeln Sie bekannte Behördenauflagen, Nachrüstkosten, Dienstverhältnisse und Vermieterzustimmung ausdrücklich, statt sie als allgemeines Betriebsrisiko beim Käufer landen zu lassen.

Konkrete Einordnung für den Einzelfall

Der allgemeine Beitrag zum Kauf einer Pension oder eines Gasthauses behandelt die Kombination aus Immobilie, Betrieb und Pachtvertrag. Im Mittelpunkt steht die konkrete Frage, wie ein laufender Gastronomie- oder Hotelbetrieb als Unternehmenskauf strukturiert wird, wenn Betriebsanlage, Personal, Warenlager, Lieferanten und Betreiberpflichten übergehen sollen.

Wer die Grundfragen zu Immobilie und Pacht sucht, findet sie im verlinkten Überblick. Bei einem Share Deal oder Asset Deal über einen laufenden Betrieb müssen zusätzlich die hier beschriebenen M&A-Risiken geprüft werden.

Betriebsanlage, Auflagen und Behördenhistorie

Die Betriebsanlagenakte ist der zentrale Prüfpunkt. Bescheide, Auflagen, genehmigte Betriebszeiten, Gastgarten, Lüftung, Lärm, Brandschutz, Barrierefreiheit und behördliche Kontrollen zeigen, ob der Betrieb ohne neue Investitionen weitergeführt werden kann.

Bekannte Auflagen oder anhängige Verfahren sollten nicht in allgemeinen Garantien verschwinden. Der Vertrag braucht konkrete Freistellungen, Kostenregelungen oder Closing Conditions, wenn Nachrüstungen, Auflagenbescheide oder Zustimmungen offen sind.

Mietvertrag, Mitarbeiter und Lieferantenbindungen

Der beste Umsatz hilft wenig, wenn der Standortvertrag ausläuft, eine Betreiberzustimmung fehlt oder das Team nach Closing nicht bleibt. Miet- oder Pachtvertrag, Schlüsselmitarbeiter, Dienstpläne, offene Urlaube, Überstunden und Kollektivvertragsthemen gehören in die Transaktionsprüfung.

Auch Lieferantenbindungen, Brauereiverträge, Automaten, Leasinggeräte und Reservierungssysteme können den Käufer binden. Sie sollten in einer eigenen Vertragsliste stehen und im Kaufvertrag mit Zustimmung, Kündbarkeit und Kostenfolge geregelt werden.

Prüfpunkte

Betriebsanlage, Standortrecht und Personal im Deal

Diese Übersicht zeigt, welche Spezialfragen bei diesem Thema nicht in allgemeinen Klauseln untergehen dürfen.

Gastronomiebetrieb oder Hotel kaufen: Betriebsanlage, Mietvertrag und Mitarbeiter prüfen
Punkt Warum wichtig Vertragsfolge
Betriebsanlage Betriebsanlage Bescheide und Auflagen entscheiden über rechtmäßigen Weiterbetrieb. Vollständige Akte, Garantien und Freistellungen für bekannte Auflagen.
Standortvertrag Standortvertrag Miet- oder Pachtvertrag trägt den Unternehmenswert. Vermieterzustimmung, Laufzeit, Investitionspflichten und Übergabezustand regeln.
Personal/Betrieb Personal/Betrieb Dienstverhältnisse, Dienstpläne und Lieferantenbindungen wirken sofort nach Closing. AVRAG-/Personalprüfung, Kostenabrechnung bis zum Übergabestichtag und Zustimmungsliste als Anlage.

Die Übersicht ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls, zeigt aber die typischen Risikofelder dieses Erwerbstyps.

Praxishinweis: Bei Gastronomie und Hotel sollte vor Signing eine eigene Betriebsanlagen- und Standort-Checkliste vorliegen. Der allgemeine Immobilienblick ersetzt diese M&A-Prüfung nicht.

FAQ

Gastronomiebetrieb oder Hotel kaufen: Betriebsanlage, Mietvertrag und Mitarbeiter prüfen.

Welche Besonderheiten gelten beim Kauf eines laufenden Gastronomie- oder Hotelbetriebs? +

Bei einem laufenden Gastro- oder Hotelbetrieb zählen Betriebsanlagenakte, Personalübergang, Lieferantenbindungen und Betreiberpflichten besonders stark. Diese Punkte sollten vor Kaufvertrag, Pachtübernahme oder Closing geordnet geprüft werden.

Welche Unterlagen zur Betriebsanlage sind wichtig? +

Wichtig sind Betriebsanlagenbescheide, Auflagenlisten, Kontrollberichte, Unterlagen zu Lüftung, Lärm, Brandschutz, Gastgarten, Sperrstunden und Korrespondenz mit Behörden.

Was muss beim Personalübergang geprüft werden? +

Zu prüfen sind Dienstverhältnisse, Kollektivvertrag, offene Urlaube und Überstunden, Schlüsselpersonen, Dienstpläne, Prämienmodelle und die Frage, welche Informations- oder Übergangspflichten einzuhalten sind.

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