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Immobilien im Asset Deal

Immobilien im Asset Deal: Betriebsliegenschaften beim Unternehmenskauf

Betriebsliegenschaften beim Unternehmenskauf: Grundbuch und Grunderwerbsteuer im Asset Deal, GrESt bei der Anteilsvereinigung im Share Deal, Bestandverträge und Belastungen.

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Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.

25. Juni 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Viele Unternehmen verfügen über eine eigene Betriebsliegenschaft: eine Produktionshalle, ein Bürogebäude oder ein Lager. Beim Kauf des Unternehmens stellt sich dann die Frage, wie diese Liegenschaft mit übergeht und welche steuerlichen und rechtlichen Folgen das hat. Die Antwort hängt entscheidend davon ab, ob der Erwerb als Asset Deal oder als Share Deal erfolgt.

Dieser Beitrag betrachtet die Liegenschaft aus der Sicht der Unternehmenstransaktion. Im Mittelpunkt stehen der Eigentumsübergang über das Grundbuch, die Grunderwerbsteuer, der Eintritt in Bestand- und Mietverträge sowie die Belastungen und öffentlich-rechtlichen Bindungen der Liegenschaft. Diese unternehmensbezogene Sicht ist von der reinen Liegenschaftstransaktion zu unterscheiden.

Wer ausschließlich eine Liegenschaft ohne Unternehmen kauft oder verkauft, findet die passende Begleitung auf unserer Schwester-Welt zum Liegenschaftskaufvertrag. Hier geht es dagegen um die Liegenschaft als Teil eines größeren Erwerbs, also um ihr Zusammenspiel mit dem übrigen Betriebsvermögen.

Ihre Liegenschaft im Erwerb einordnen

Wie wandert die Betriebsliegenschaft mit?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zu Eigentum und Belastungen. Sie erhalten eine erste Einordnung der wichtigsten Prüfpunkte rund um die Liegenschaft.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Gehört die Betriebsliegenschaft dem Zielunternehmen, oder ist sie nur gemietet?

Eine eigene Liegenschaft wandert im Asset Deal nur über das Grundbuch mit. Bei einer gemieteten Fläche kommt es auf den Eintritt in den Bestandvertrag an.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Bei gemieteten Flächen entscheidet der Eintritt in den Bestandvertrag.

Wird die Betriebsfläche nur gemietet, muss der Erwerber in den Bestandvertrag eintreten oder einen neuen Vertrag schließen. Im Asset Deal geht das Mietverhältnis nicht automatisch über; oft braucht es die Zustimmung des Vermieters. Prüfen Sie Laufzeit, Kündigungsrechte und eine etwaige Change-of-Control-Klausel des Bestandvertrags. Wie der Übergang von Verträgen und Mitarbeitern zusammenhängt, zeigt der Beitrag zum Betriebsübergang.

Erst wenn der Fortbestand der Betriebsfläche gesichert ist, steht der Standort der erworbenen Einheit fest.

02

Liegenschaft und Bindungen sind geprüft, jetzt zählt die saubere Abwicklung.

Sind Grundbuch, Belastungen und Widmung geprüft, ist die Liegenschaft gut aufbereitet. Achten Sie nun auf die saubere Abwicklung: die Einverleibung des Eigentums im Grundbuch, die Selbstberechnung oder Vorschreibung der Grunderwerbsteuer und die Übernahme oder Löschung bestehender Pfandrechte. Wie die einzelnen Vollzugsschritte zusammengreifen, behandelt der Beitrag zur Due-Diligence-Checkliste.

Eine kurze anwaltliche Durchsicht stellt sicher, dass Eigentumsübergang und Steuer korrekt abgewickelt werden.

03

Die Prüfung der Liegenschaft ist unvollständig, eine Nachschärfung ist ratsam.

Solange Belastungen und öffentlich-rechtliche Bindungen nicht vollständig geprüft sind, bleiben Risiken im Verborgenen. Vervollständigen Sie den Grundbuchauszug samt Dienstbarkeiten und Pfandrechten, prüfen Sie die Flächenwidmung und eine etwaige Betriebsanlagengenehmigung und klären Sie mögliche Altlasten. Erkannte Risiken lassen sich im Kaufvertrag durch Garantien oder eine Freistellung absichern, wie der Beitrag zum Garantiekatalog zeigt.

Lassen Sie offene Punkte vor dem Signing prüfen. Eine nachträglich entdeckte Altlast kann den Wert der Liegenschaft erheblich mindern.

Im Asset Deal: Grundbuch und Grunderwerbsteuer

Gehört dem Unternehmen eine Liegenschaft und wird das Unternehmen als Asset Deal verkauft, so wird die Liegenschaft als einzelner Vermögensgegenstand mitübertragen. Das Eigentum geht in Österreich erst mit der Einverleibung im Grundbuch über. Der Kaufvertrag liefert nur den Titel; der Eigentumserwerb folgt aus der Eintragung. Bis dahin bleibt der Verkäufer grundbücherlicher Eigentümer.

Die Übertragung löst Grunderwerbsteuer aus. Sie fällt grundsätzlich auf den Erwerb inländischer Grundstücke an und bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung, mindestens nach dem Grundstückswert. Hinzu kommt die Eintragungsgebühr für die Einverleibung im Grundbuch. Diese Nebenkosten gehören in die Kalkulation der Transaktion.

Im Kaufvertrag sind die liegenschaftsbezogenen Punkte sauber zu regeln: der Übergabezeitpunkt, der Übergang von Nutzen und Lasten, die Übernahme oder Löschung bestehender Pfandrechte und die Aufteilung der Nebenkosten. Wie sich diese Schritte in die Gesamttransaktion einfügen, zeigt der Beitrag zur Due-Diligence-Checkliste.

Im Share Deal: GrESt bei der Anteilsvereinigung

Wird dagegen die grundstückshaltende Gesellschaft selbst über einen Share Deal erworben, bleibt die Liegenschaft im Eigentum der Gesellschaft. Ein Grundbucheintrag auf den Käufer unterbleibt, weil sich nur der Inhaber der Anteile ändert. Damit scheint zunächst keine Grunderwerbsteuer anzufallen.

Das österreichische Recht erfasst diese Gestaltung jedoch über die sogenannte Anteilsvereinigung. Vereinigt eine Person oder Gruppe einen ausreichend hohen Anteil an einer grundstückshaltenden Gesellschaft, gilt dies als grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang. Maßgeblich ist nach geltender Rechtslage eine Schwelle von 95 Prozent der Anteile; die Steuer beträgt in diesem Fall 0,5 Prozent vom Grundstückswert.

Diese Regel verhindert, dass die Grunderwerbsteuer allein durch die Wahl der Share-Deal-Struktur umgangen wird. Wer eine grundstückshaltende Gesellschaft erwirbt, sollte die steuerliche Folge daher von Beginn an mitbedenken. Wie sich Asset Deal und Share Deal grundsätzlich unterscheiden, behandelt der Beitrag zu Share Deal und Asset Deal.

Bestandverträge, Dienstbarkeiten und öffentliche Bindungen

Über Eigentum und Steuer hinaus prägen weitere Bindungen den Wert der Liegenschaft. Bestand- und Mietverträge bestimmen, ob Flächen vermietet sind oder selbst genutzt werden. Im Asset Deal tritt der Erwerber nicht ohne Weiteres in einen Mietvertrag ein; oft ist die Zustimmung des Vertragspartners nötig. Im Share Deal bleiben die Verträge bei der Gesellschaft.

Im Grundbuch eingetragene Lasten verdienen besondere Aufmerksamkeit. Dienstbarkeiten und Servituten, etwa ein Geh- und Fahrtrecht, ein Baurecht oder eine Reallast können die Nutzung einschränken. Pfandrechte sichern Kredite und müssen übernommen oder gelöscht werden. Ein aktueller Grundbuchauszug ist daher unverzichtbar.

Hinzu treten öffentlich-rechtliche Bindungen: die Flächenwidmung bestimmt die zulässige Nutzung, eine Betriebsanlagengenehmigung ist für den Betrieb erforderlich und Altlasten oder Umweltrisiken können erhebliche Kosten auslösen. Wer eine Liegenschaft samt Betrieb übernimmt, sollte diese Bindungen prüfen, weil sie den künftigen Betrieb mittragen. Den Begriff der Due Diligence vertiefen wir auf unserer Schwerpunktseite zur Due Diligence.

Liegenschaft im Asset Deal und Share Deal

Worauf es bei der Betriebsliegenschaft ankommt

Diese Punkte entscheiden über Übertragung, Steuer und Risiko der Liegenschaft. Prüfen Sie jeden einzeln.

Behandlung der Betriebsliegenschaft im Asset Deal und im Share Deal mit der jeweiligen Folge
Aspekt Asset Deal Share Deal
Eigentumsübergang Einverleibung im Grundbuch nötig Liegenschaft wird einzeln übertragen Liegenschaft bleibt bei der Gesellschaft
Grunderwerbsteuer Fällt auf den Erwerb des Grundstücks an Bemessung nach Gegenleistung, mindestens Grundstückswert GrESt bei Anteilsvereinigung ab 95 Prozent
Mietverträge Eintritt oft nur mit Zustimmung Bestandverträge gehen nicht automatisch über Verträge bleiben bei der Gesellschaft
Belastungen Einzeln zu übernehmen oder zu löschen Dienstbarkeiten und Pfandrechte prüfen Bestehende Lasten bleiben unverändert
Öffentliche Bindungen Widmung und Genehmigung prüfen Altlasten und Umweltrisiken klären Bindungen bestehen auf Gesellschaftsebene fort

Die Schwelle der Anteilsvereinigung und der Steuersatz beruhen auf der geltenden Rechtslage. Maßgeblich ist stets die im Zeitpunkt der Transaktion anwendbare Fassung der einschlägigen Bestimmungen.

Achtung bei übersehenen Bindungen: Wer eine Dienstbarkeit, eine Altlast oder die steuerliche Folge der Anteilsvereinigung übersieht, riskiert unerwartete Kosten und Einschränkungen der Nutzung. Lassen Sie die Liegenschaft samt Grundbuch und öffentlich-rechtlichen Bindungen vor dem Signing prüfen. Ein Erstgespräch vereinbaren (72 Euro) kann hier rasch Klarheit schaffen.

Bewertung und Einordnung zur reinen Liegenschaftstransaktion

Die Liegenschaft fließt in die Bewertung des Unternehmens ein, sei es als eigener Posten im Asset Deal oder als Vermögen der Gesellschaft im Share Deal. Maßgeblich sind der Zustand, die Nutzbarkeit und die Belastungen. Eine vermietete Fläche bringt Erträge, eine selbst genutzte Halle sichert den Betrieb, eine belastete Liegenschaft mindert den Wert.

Zugleich ist die Grenze zur reinen Liegenschaftstransaktion zu beachten. Geht es ausschließlich um den Kauf eines Grundstücks ohne Unternehmen, gelten andere Schwerpunkte, die wir auf der Schwester-Welt zum Liegenschaftskaufvertrag behandeln. Hier steht die Liegenschaft dagegen im Zusammenhang mit dem übrigen Betriebsvermögen, mit Mitarbeitern und Verträgen.

In der Praxis lohnt es sich, die Liegenschaft früh in die Prüfung einzubeziehen, weil sie steuerliche und rechtliche Weichen stellt. Wie der Betrieb mit Mitarbeitern und Verträgen übergeht, behandelt der Beitrag zum Betriebsübergang. Eine erste Einschätzung der Gesamtrisiken liefert unser M&A-Transaktions-Risikoprofil.

FAQ

Immobilien im Asset Deal beim Unternehmenskauf.

Wann fällt beim Unternehmenskauf Grunderwerbsteuer an? +

Im Asset Deal fällt die Grunderwerbsteuer an, wenn eine inländische Liegenschaft mitübertragen wird; sie bemisst sich nach der Gegenleistung, mindestens nach dem Grundstückswert. Im Share Deal kann die Steuer über die Anteilsvereinigung anfallen, wenn ein ausreichend hoher Anteil an einer grundstückshaltenden Gesellschaft vereinigt wird. Nach geltender Rechtslage liegt die Schwelle bei 95 Prozent.

Geht ein Mietvertrag im Asset Deal automatisch über? +

Nein, im Asset Deal tritt der Erwerber nicht ohne Weiteres in einen bestehenden Mietvertrag ein. Häufig ist die Zustimmung des Vertragspartners nötig, oder es muss ein neuer Vertrag geschlossen werden. Im Share Deal bleiben die Verträge dagegen bei der Gesellschaft, weil sich nur der Inhaber der Anteile ändert.

Worin liegt der Unterschied zur reinen Liegenschaftstransaktion? +

Bei der reinen Liegenschaftstransaktion wird ein Grundstück ohne Unternehmen gekauft; sie folgt eigenen Schwerpunkten, die wir auf unserer Schwester-Welt zum Liegenschaftskaufvertrag behandeln. Beim Unternehmenskauf steht die Liegenschaft dagegen im Zusammenhang mit dem übrigen Betriebsvermögen, mit Mitarbeitern und Verträgen, wobei ihre Behandlung von der Struktur als Asset oder Share Deal ab.

Themen
Asset DealGrundbuchGrunderwerbsteuerAnteilsvereinigungBetriebsliegenschaft

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