Bei unveränderter Geschäftsführung steht die Kontinuität im Vordergrund.
Bleibt die Geschäftsführung unverändert, sind meist nur Informations- und Kontrollrechte neu zu ordnen. Prüfen Sie trotzdem Zeichnungsrechte, Bankvollmachten und interne Zustimmungsvorbehalte, damit der Käufer die Gesellschaft ab Closing steuern kann.
Auch eine unveränderte Geschäftsführung braucht klare Berichtspflichten gegenüber dem neuen Gesellschafter.